Einem Missbrauchopfer wurde kürzlich eine Schmerzensgeldsumme von 300'000 Euro zugesprochen. Nun hat eine weitere Betroffene das Erzbistum Köln auf Schmerzensgeld verklagt. Auf die Bistümer könnte eine Klagewelle kommen.
Einem Priester wird sexuelle Belästigung vorgeworfen. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt und der Vatikan seine Kündigung für ungültig erklärt, halten Kantonalkirche und Bistum an ihr fest. Jetzt lehnen sich die Pfarreien auf. Sie suchen nach Wegen, um ihren Priester zu halten.
Der Mainzer Erzbischof Peter Kohlgraf glaubt, dass künftig auch Kirchensteuermittel für Schmerzensgeldzahlungen an Missbrauchsopfer genutzt werden müssen. Der Hintergrund ist das Kölner Urteil in Höhe von 300.000 Euro. Ähnlich hohe Wiedergutmachungszahlungen seien künftig zu erwarten.
Das Gericht in Genf hat den Schweizer Islamwissenschaftler im Mai vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Nun muss er sich in Paris wegen Vergewaltigungsvorwürfe von vier Frauen verantworten. Die Taten sollen sich zwischen 2009 und 2016 ereignet haben.
Das Bistum Köln muss 300'000 Euro Schmerzensgeld in einem Missbrauchsfall bezahlen. Das Besondere: der Fall ist verjährt. In der Schweiz schaut man mit besonderem Interesse auf Köln. Obwohl die Juristin Liliane Gross keine Klagewelle erwartet, sagt sie, dass das Kölner Urteil durchaus Signalwirkung für die Schweiz haben könnte.
Der Vatikan hat die kirchlichen Anti-Missbrauchs-Leitlinien aktualisiert. Nun soll eine weltweite Umfrage durchgeführt werden, in denen die Ortskirchen dazu Stellung beziehen können. Im Oktober 2024 soll dann das neue Modell für Schutzstandards veröffentlicht werden.
Muss die Kirche als Institution dafür haften, wenn sich Priester oder andere Angestellte schuldig machen durch sexualisierte Gewalt oder andere Vergehen? Der Prozess in Traunstein könnte Signalwirkung haben für weitere Verfahren.
Vor dem Landgericht Traunstein beginnt heute der zweite Schadensersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen die katholische Kirche in Deutschland. Ein Mann aus Oberbayern fordert 300'000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum München-Freising sowie 50'000 Euro von den Erben des früheren Papstes Benedikt XVI.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sprach beim Kirchentag in Nürnberg über Kardinal Woelki und die Aufarbeitung von Missbrauch im Erzbistum Köln. «Es gibt Menschen, auf die man wie auf ein totes Pferd einreden kann und findet kein Verständnis.» Ebenso plädiert Bätzing für die Lockerung des Pflichtzölibats.
Karin Iten hat als Präventionsbeauftragte polarisiert – und sehr vehement die feministische Ausrichtung vertreten, sagt Thomas Bergamin, Präsident der Katholischen Landeskirche Graubünden. Wer von Präventionsfachleuten eine brave, unterwürfige und systemtreue Prävention erwarte, habe keine Ahnung vom Thema, sagt Itens Teamkollege Stefan Loppacher.
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