Georg Bier ist Professor für Kirchenrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Im Interview erklärt er die «Meldepflicht» und unter welchen Bedingungen ein Bischof seines Amtes enthoben werden kann. Gläubige könnten zwar den Rücktritt eines Bischofs fordern, aber kirchenrechtlich stehen ihnen keine Mittel zur Verfügung, diesen durchzusetzen.
Der Vorstand der Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG-MikU) ist «erschüttert über den Umgang von Kirchenoberen mit Betroffenen». Er fordert «eine transparente und proaktive Kommunikation der Verfahrensabläufe».
Das Bistum Basel wusste im August 2019: Es muss den Fall Nussbaumer nach Rom melden. Dass dieser Schritt wider besseres Wissen unterlassen wurde, wirft Fragen auf. Genau wie der Umstand, dass das Bistum keine administrative Untersuchung will. Eine Spurensuche.
Der «Beobachter» hat schwere Fehler beim Umgang mit Missbrauch im Bistum Basel aufgedeckt. Denise Nussbaumer hat den Prozess als «kafkaesk» und «zynisch» erlebt. Die Stellungnahme des Bistums hat sie «positiv überrascht», eine persönliche Entschuldigung ist bisher allerdings ausgeblieben. Es bleiben viele offene Fragen.
Wegen «glaubwürdiger und substantieller» Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs entliess Papst Franziskus ihn 2019 aus dem Klerikerstand. Aber einem Strafprozess entgeht der ehemalige Kardinal Theodore McCarrick nun. Aufgrund seiner fortgeschrittenen Demenz wurde der Prozess in Massachusetts eingestellt. Das mutmassliche Opfer ist enttäuscht: «Er geht als freier Mann und mir bleibt nichts.»
Der heute 67-Jährige ist als Jugendlicher geschlagen, gedemütigt und sexuell missbraucht worden. Und zwar durch Ordensmänner, welche die Arbeitserziehungsanstalt in Bad Knutwil LU führten. Endlich in Freiheit, half ihm der Zürcher Obdachlosenpfarrer Ernst Sieber, im Leben Fuss zu fassen. «Das war ein Lottosechser», sagt Mario Delfino. 2019 war er in Privataudienz bei Papst Franziskus.
Jesuitenpater Klaus Mertes (69), der vor 13 Jahren den Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche öffentlich machte, tut sich schwer mit verurteilten Tätern und Vertuschern in seinem Orden. «Die Mythologie ‹Ich bin Opfer› spaltet die Gemeinschaft», sagt Klaus Mertes dazu.
Der Missbrauchsskandal im Bistum Basel zeigt dramatische Systemfehler auf. Das Bistum ignorierte Beschwerden über den ehemaligen Offizial. Dieser ist bis heute uneinsichtig. Es sei kein «gravierender» Fehler gewesen, die Akten nicht nach Rom zu schicken, sagt er. Der Fall zeigt mehr: Die Schweizer Bischofskonferenz verbreitet missverständlich formulierte Richtlinien. Eine einordnende Analyse.
Die Erzdiözese San Francisco versucht, sich durch ein Insolvenzverfahren vor den Forderungen von Missbrauchsopfern zu schützen. Ein Trend in den USA – mehr als zwei Dutzend Bistümer haben dort bereits ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Anwälte und Opferorganisationen kritisieren den Schritt.
Natalia Widla und Otto Hostettler haben den Fall Nussbaumer für den «Beobachter» recherchiert. Die Kommunikation des Bistums haben sie als «schwierig» und «lavierend» wahrgenommen. Im Gespräch mit kath.ch berichten die beiden Medienschaffenden von der Erfahrung, die sie unabhängig voneinander als «absurd» bezeichnen.
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