Die katholische Kirche Australiens steht hinter dem Abschlussbericht zu den Fällen sexuellen Missbrauchs im Land. Eine Aufhebung des Beichtgeheimnisses, wie dies darin gefordert wird, lehnt sie aber konsequent ab.
Der Churer Bischofsvikar hatte mit einem Kommentar über Missbrauchsfälle in der Kirche für Kopfschütteln und Kritik gesorgt. In der «Neuen Zürcher Zeitung» äussert der Dominikaner Viktor Hofstetter harsche Kritik solch «grobfahrlässigen» Darstellung der Dinge.
Die katholische Kirche wurde bei der Aufarbeitung zehntausender Missbrauchsfälle in Australien in die Pflicht genommen. Dieser Abschlussbericht müsse «ernsthaft studiert werden», heisst es dazu aus dem Vatikan.
Er wollte als Missbrauchsopfer in der Kinderschutzkommission des Vatikans sein Bestes für die Kirche geben, fühlte sich aber nicht richtig ernst genommen. Nun zieht Peter Saunders mit einem formalen Rücktritt aus der Kommission einen Schlussstrich.
Der Boston Globe deckte 2001 die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche auf. Der Film «Spotlight» macht den Fall zum Thema. Nicht nur Bischöfe sollten sich den Film ansehen. Auch für Journalisten und ihre Ethik ist er ein Lehrstück.
Die schlimmen Verletzungen, die ein Pädophiler jungen Menschen zufügt, können nicht geheilt werden. Sie können aber als Hebel eingesetzt werden, um aus dem eigenen Tief zu finden, sagt der Regens des Priesterseminars des Bistums Sitten, Joël Pralong, im Interview mit cath.ch.
Die Pädophilie in der Kirche ist kein Kavaliersdelikt und keine Bagatelle, sagte der belgische Priester, Schriftsteller und emeritierte Professor Gabriel Ringlet in Freiburg. Die katholische Kirche müsse sich vielmehr um Wiedergutmachung bemühen und den Ursachen für den sexuellen Missbrauch nachgehen.
Das Vertuschen von sexuellem Missbrauch durch Bischöfe soll ein Straftatbestand werden. Dies schlägt die päpstliche Kinderschutzkommission vor. Bislang fehlt ein kirchenrechtliche Instrument, um gegen Bischöfe vorzugehen, die ihre Verantwortung nicht wahrnehmen.
Das bankrotte US-Erzbistum Saint Paul und Minneapolis trennt sich in Notverkäufen von der Residenz des Erzbischofs und der Kanzlei. Allein der Komplex von Bischofshaus und Kanzlei soll demnach 6,3 Millionen Dollar (6,5 Millionen Franken) erbringen. Das Erzbistum benötigt das Geld für Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer und für laufende Ausgaben während des Insolvenzverfahrens.
Das katholische Erzbistum Chicago zahlt einem Missbrauchsopfer 1,25 Millionen US-Dollar (1,16 Millionen Franken) als Entschädigung. Man wolle damit einen Prozess abwenden, erklärte das Erzbistum.
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