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International

Australiens Bischöfe gegen Aufhebung des Beichtgeheimnisses

Canberra, 13.6.18 (kath.ch) Australiens Regierung will sich am 22. Oktober offiziell bei den Opfern sexuellen Missbrauchs und ihren Familien entschuldigen. Das kündigte Premierminister Malcolm Turnbull am Mittwoch in seiner offiziellen Antwort auf den Abschlussbericht der staatlichen Missbrauchskommission an. Die katholische Kirche lehnt die Aufhebung des Beichtgeheimnisses nach wie vor klar ab.

«Jetzt, da wir die schockierende Wahrheit aufgedeckt haben, müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um den Mut der vielen tausend Menschen zu würdigen, die als Zeugen ausgesagt haben», erklärte Turnbull. Der mehr als 100’000 Seiten umfassende Abschlussbericht war bereits am 15. Dezember an die Regierung übergeben worden.

Kirche hat Massnahmen getroffen

Australiens katholische Bischofskonferenz begrüsste Turnbulls Erklärung sowie seine Versicherung, verbindliche Regeln für die Sicherheit von Kindern zu schaffen. Die Bischöfe betonten, die Kirche habe Massnahmen zum Schutz Heranwachsender und der Missbrauchsprävention ergriffen.

Eine klare Absage erteilte die Bischofskonferenz aber einem gesetzlichen Zwang zur Aufhebung des Beichtgeheimnisses in Fällen, in denen dem Beichtvater Missbrauch gestanden wird. «Der Schutz von Kindern und die Beibehaltung der katholischen Sakramente schliessen sich nicht gegenseitig aus», heisst es in der Erklärung.

Automatische Exkommunikation

Als erster Bundesstaat will Canberra Priester gesetzlich verpflichten, in Fällen von Missbrauch durch die Anzeige bei der Polizei das Beichtgeheimnis zu brechen, wie vergangene Woche bekannt wurde. Der Stadtstaat folgt damit einer Empfehlung der Missbrauchskommission. Der Bruch des Beichtgeheimnisses bedeutet laut dem Kirchenrecht für Priester automatisch die Exkommunikation. Kritiker führen an, das geplante Gesetz würde das Vertrauen in das Beichtritual untergraben.

Das Gesetz über den Entschädigungsfonds für Missbrauchsopfer soll zum 1. Juli in Kraft treten. Der Passus zum Beichtgeheimnis soll jedoch bis 31. März 2019 nicht angewendet werden, um Kirche und Regierung mehr Zeit zur Aushandlung der Verfahrensweise zu geben.

Laut Schätzungen werden für Wiedergutmachungszahlungen für die rund 60’000 Betroffenen umgerechnet 2,5 Milliarden Euro benötigt. Zahlen sollen jene Institutionen, deren Mitarbeiter Missbrauch begangen haben. Neben religiösen und weltlichen Institutionen werden auch Australiens Regierung sowie die Bundesstaaten Partner in dem Fonds sein. (kna)

Beichtstuhl | © pixabay.com CC0
13. Juni 2018 | 11:54
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