Der Generalsekretär der RKZ, Urs Brosi, äussert sich zum Missbrauchsfall im Bistum Basel. Die kirchenrechtliche Bestimmung, wonach «in diesen Verfahren gegen Priester nur Priester richten und nur Priester klagen dürfen», sei ein antiquiertes Standesdenken. Um die Glaubwürdigkeit für interne Strafverfahren zurückzugewinnen, brauche es Frauen in der Voruntersuchung, im Richterkollegium und in der Funktion der klagenden Kirchenanwältin.
Ein Priester aus Nigeria hat eine Minderjährige in den 1990er-Jahren jahrelang missbraucht. Bischof Felix Gmür hat kein kirchenrechtliches Strafverfahren eröffnet. Und auch Akten wurden nicht nach Rom geschickt. Fehler habe der damalige Voruntersuchungsführer gemacht, so das Bistum Basel.
Als bei Luise B. mit 42 Jahren Knochenkrebs diagnostiziert wird, sucht sie psychotherapeutische Begleitung durch eine Ordensfrau. Das geht zuerst gut, bis die Ordensfrau die Abhängigkeit zunehmend ausnützt und sexuell übergriffig wird. Ein ungewöhnlicher Fall von Missbrauch in der Kirche.
Das Bistum Basel hat in einem Missbrauchsfall desaströs gehandelt. Geltendes Kirchenrecht wurde ignoriert. Und das Bistum hat dem mutmasslichen Täter die Kontaktdaten des Opfers ausgehändigt. In einer offiziellen Stellungnahme räumt Felix Gmür Fehler ein. Schiebt die Verantwortung aber anderen zu. «Das ist das Gegenteil von Opferschutz», meint Annalena Müller im Kommentar.
Der «Beobachter» hat aufgedeckt: Der Bischof von Basel hat gravierende Fehler in einem Missbrauchsfall begangen – insbesondere beim kirchenrechtlichen Verfahren. Das anerkennt Felix Gmür «als ein Scheitern, das nicht mehr vorkommen darf». Die Stellungnahme des Bistums im Wortlaut.
Ein Priester aus Nigeria hat eine Minderjährige in den 1990er-Jahren jahrelang missbraucht. Die Genugtuungskommission der Bischofskonferenz hat die Frau inzwischen als Opfer anerkannt und entschädigt. Nicht so der zuständige Bischof von Basel. Der Beobachter ortet grobe Fehler im Handeln von Felix Gmür.
Am 12. September wird eine Vorstudie zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in der Schweiz veröffentlicht. Ein Forschungsteam der Universität Zürich hat in den vergangenen Monaten die Quellen gesichtet. Nun geben die Verantwortlichen bekannt: Das Projekt wird verlängert und die gefundenen Quellen sollen umfangreich ausgewertet werden.
Die Zeitschrift «Beobachter» kritisiert die Schweizer Bischöfe. Missbrauchsopfer würden nicht aktiv informiert, dass sie Anspruch auf Entschädigung haben. Und Abt Urban Federer hält ein Gutachten zum Missbrauch im Kloster Einsiedeln unter Verschluss. «Die Bischöfe sollen eine Selbstverpflichtung abgeben, keine Akten mehr zu vernichten», fordert Vreni Peterer.
Der Westschweizer Opfervertreter Jacques Nuoffer wird beim Pilotprojekt zum Missbrauchskomplex in der Schweiz einbezogen. Jetzt komme es auf die Qualität des Zuhörens an, sagt er am Montag an der Pressekonferenz in Lausanne. Er glaubt, dass die Studie ein ähnliches Resultat zeigen wird wie in anderen Ländern.
Monika Dommann und Marietta Meier leiten das Pilotprojekt zum katholischen Missbrauchskomplex in der Schweiz. Ein Gespräch über die nächsten Schritte, Schweigen und Vertuschung – und warum sie keinen Altbundesrat als Patron brauchen.
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