Georg Bier ist Professor für Kirchenrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Im Interview erklärt er die «Meldepflicht» und unter welchen Bedingungen ein Bischof seines Amtes enthoben werden kann. Gläubige könnten zwar den Rücktritt eines Bischofs fordern, aber kirchenrechtlich stehen ihnen keine Mittel zur Verfügung, diesen durchzusetzen.
Ein Ex-Mönch der Gemeinschaft von Hauterive in Posieux FR hat sich an mindestens sechs erwachsenen Frauen vergriffen. Nun ruft die Zisterziensergemeinschaft mögliche weitere Betroffene proaktiv dazu auf, sich zu melden. Sie wolle die «Wahrheit ans Licht bringen».
Der Vorstand der Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG-MikU) ist «erschüttert über den Umgang von Kirchenoberen mit Betroffenen». Er fordert «eine transparente und proaktive Kommunikation der Verfahrensabläufe».
Der «Beobachter» hat schwere Fehler beim Umgang mit Missbrauch im Bistum Basel aufgedeckt. Denise Nussbaumer hat den Prozess als «kafkaesk» und «zynisch» erlebt. Die Stellungnahme des Bistums hat sie «positiv überrascht», eine persönliche Entschuldigung ist bisher allerdings ausgeblieben. Es bleiben viele offene Fragen.
Der heute 67-Jährige ist als Jugendlicher geschlagen, gedemütigt und sexuell missbraucht worden. Und zwar durch Ordensmänner, welche die Arbeitserziehungsanstalt in Bad Knutwil LU führten. Endlich in Freiheit, half ihm der Zürcher Obdachlosenpfarrer Ernst Sieber, im Leben Fuss zu fassen. «Das war ein Lottosechser», sagt Mario Delfino. 2019 war er in Privataudienz bei Papst Franziskus.
Bischof Felix Gmür hat Verfahrensfehler beim Umgang mit einem Missbrauchsfall eingeräumt. Er hatte die Absicht, eine unabhängige externe Untersuchung durchzuführen, belässt es nun aber bei einer Untersuchung durch die Glaubenskongregation.
Auf der Webseite der Schweizer Bischofskonferenz steht eine fehlerhafte Formulierung zur Meldepflicht bei Missbrauchsfällen von Minderjährigen. Davide Pesenti, Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz, dankt kath.ch für das Offenlegen dieses Fehlers. Und kündigt eine neue Fassung an.
Luc Humbel, Präsident der Aargauer Landeskirche, hat über die Medien vom Missbrauchsfall im Bistum Basel erfahren. «Zu einer guten Krisenkommunikation gehört es, dass der Partner im dualen System proaktiv einbezogen wird.» Es gehe nun darum, dass der Fall extern untersucht wird.
Natalia Widla und Otto Hostettler haben den Fall Nussbaumer für den «Beobachter» recherchiert. Die Kommunikation des Bistums haben sie als «schwierig» und «lavierend» wahrgenommen. Im Gespräch mit kath.ch berichten die beiden Medienschaffenden von der Erfahrung, die sie unabhängig voneinander als «absurd» bezeichnen.
Bischof Felix Gmür hat Tagebuchnotizen und Kontaktdaten eines Opfers an den Täter weitergegeben. Das hat Vreni Peterer von der «IG Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld» getriggert. Die Kirche versichere, Betroffene zu schützen. «Aber nun scheint es so, dass Bischof Felix Gmür genau das Gegenteil gemacht hat», sagt Peterer. Sie ermutigt Betroffene sich dennoch zu melden.
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