Kann ein Bischof aus eigener Initiative sein Amt niederlegen? Werden Kleriker, die Sexualdelikte begangen haben, exkommuniziert? Solche und andere heikle Fragen im Zusammenhang mit der kirchlichen Missbrauchsproblematik beantwortet Stefan Loppacher, Kirchenrechtler und Präventionsbeauftragter im Bistum Chur. Er stellt klar: «Der Papst ist der Einzige, der das kirchliche Strafprozessrecht ändern kann.»
Bischof Charles Morerod und Weihbischof Alain de Raemy vom Bistum Lausanne, Genf und Freiburg sollen Missbrauch vertuscht haben. Gegen sie ermittelt der Untersuchungsleiter Bischof Joseph Bonnemain. «Die Ergebnisse der Untersuchung werden es ermöglichen, die notwendigen Massnahmen einzuleiten», sagt LGF-Sprecherin Laure-Christine Grandjean.
Sechs Bischöfe sollen aktiv Missbrauchsfälle vertuscht haben. Einem aktiven Mitglied der SBK wird selbst Missbrauch eines Minderjährigen vorgeworfen. Bischof Joseph Bonnemain muss nun gegen seine Mitbrüder ermitteln. «Am liebsten hätte ich den Auftrag von Rom abgelehnt», sagt der Churer Bischof. Er glaubt, dass er professionelle Distanz wahren kann.
Vier der sechs amtierenden Schweizer Bischöfen sehen sich mit Vertuschungsvorwürfen konfrontiert. Einem Mitglied der SBK wird sexueller Missbrauch vorgeworfen. Bis zum Abschluss der laufenden Voruntersuchung sollten die betroffenen Bischöfe ihr Amt ruhen lassen. «Das verlangt der Anstand», schreibt Annalena Müller in ihrem Kommentar.
Nicholas Betticher hat in einem Brief an den Papst schwere Vorwürfe gegen Schweizer Bischöfe und Priester erhoben. Ihm geht es «um die Opfer, nicht um die Amtsträger». Er fordert, dass das Kirchenrecht endlich angewandt wird und die «bewusste Vertuschung» aufhört. Das Kirchenrecht erlaubt die Aufhebung der Verjährung.
Sechs Schweizer Bischöfen wird Vertuschung vorgeworfen. Die Vorwürfe sind so massiv, dass der Vatikan Bischof Joseph Bonnemain als Sonderermittler eingesetzt hat. Er ermittelt gegen seine Mitbrüder Jean-Marie Lovey, Charles Morerod, Alain de Raemy und Jean-Claude Périsset. Die Schweizer Bischofskonferenz bestätigt die laufenden Ermittlungen in einer Medienmitteilung.
In wenigen Tagen wird die Pilotstudie zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs vorgestellt. Das wird viele schockieren. Deswegen hat das Liturgische Institut Fürbitten erarbeitet, die im Gottesdienst verwendet werden können.
Liliane Gross ist Präsidentin der «Kommission Genugtuung» der Schweizer Bischofskonferenz. Zentrales Kriterium für die Kommission ist nicht mehr nur die Schwere des Missbrauchs, sondern «wie sehr das Leben der betroffenen Person durch den Missbrauch geprägt wurde». Die Schweiz liegt bei Genugtuungsleistungen im europäischen Ranking weit hinten.
Der Aargauer katholische Frauenbund fordert von Bischof Felix Gmür, dass er sich für schonungslose Aufklärung auch im Fall Denise Nussbaumer einsetzt. Das komme dem Opfer – und dem Image der Kirche zugute.
Wenige Tage vor der Präsentation der Vorstudie zum Missbrauch in der katholischen Kirche äussert sich Veronika Jehle auf Anfrage von ref.ch zu den möglichen Auswirkungen auf die Kirche. «Es gibt die Haltung, sich gegenseitig zu decken.» Dabei verweist sie auf den aktuellen Fall im Bistum Basel. Und sie warnt davor, die Studie als «grossen Lernschritt» zu verkaufen.
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