USR III: Zürcher Kirchen fordern «sozialverträgliche» Umsetzung

Zürich, 14.1.17 (kath.ch) Auch die Zürcher Kirchen sind in Sorge wegen der Unternehmenssteuerreform III (USR III), über die am 12. Februar abgestimmt wird. Bei der Kirchensteuer für Unternehmen erwarten Reformierte und Katholiken insgesamt jährliche Einbussen von rund 33,5 Millionen Franken. Die Kirchen verzichten jedoch auf eine Parole. Vom Kanton erwarten sie indes eine «sozialverträgliche» Umsetzung der Reform, wie sie am Freitag mitteilten.

Am 12. Februar findet auf nationaler Ebene die Abstimmung über die USR III statt. Auf ausländischen Druck hin will die Schweiz mit dieser Vorlage Steuerprivilegien für bestimmte Unternehmenstypen abschaffen. Für diesen Schritt haben die Reformierte und die Katholische Kirche im Kanton Zürich Verständnis. Er sei «notwendig» und werde grundsätzlich von keiner politischen Seite bestritten, schreiben sie in ihrer Mitteilung.

Die beiden Kirchen beklagen sich allerdings über ein zunehmend raueres politisches Klima, in dem Errungenschaften wie die gesellschaftliche Solidarität nicht mehr selbstverständlich seien. Diese Entwicklung könnte den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden, besonders wenn der Mittelstand zusätzlich steuerlich belastet würde. «In einer solchen Situation sind Unterfangen wie die USR III heikel.»

Aufruf zu sorgfältigem Entscheid

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche und der Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft verzichten dennoch auf eine Abstimmungsempfehlung. Aber sie rufen dazu auf, sich eingehend mit der eidgenössischen Vorlage zu befassen und den Entscheid «sorgfältig und in christlicher Verantwortung» zu treffen.

Der Zürcher Regierungsrat habe in seiner aktuellen Vernehmlassungsvorlage für den Kanton Zürich eine Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 18,2 Prozent in Aussicht gestellt, so die Mitteilung weiter. Gestützt darauf müsste die reformierte Landeskirche voraussichtlich mit jährlichen Einbussen von rund 16 Millionen Franken rechnen, die katholische Kirche mit Ausfällen von 17,5 Millionen Franken. Dies ergebe sich aus einem Rückgang der Erträge bei der Kirchensteuer für juristische Personen um zirka 25 Prozent.

Leistungen für Gesellschaft bedroht

Die Kirchen betonen, dass es sich dabei um Gelder handle, die wegen der negativen Zweckbindung der Kirchensteuer ausschliesslich für Leistungen zugunsten der ganzen Gesellschaft verwendet werden dürfen. Betroffen sind die Bereiche Bildung, Soziales, Kultur und Liegenschaften.

Fielen diese Mittel weg, müssten zahlreiche kirchliche Angebote gestrichen werden, warnen die Kirchen. Sie wollten aber nicht bei den Schwächsten sparen. Der reformierte Kirchenrat und der katholische Synodalrat erwarten deshalb vom Regierungsrat, dass er sich für eine «sozialverträgliche» Umsetzung der Reform einsetzt. «Dazu gehört, dass den Kirchen nicht die Mittel zur Erbringung ihrer Leistungen zugunsten der ganzen Gesellschaft entzogen werden.»

Kompensationszahlungen auch für Kirchgemeinden

Nicht nur die politischen Gemeinden, sondern auch die anerkannten Kirchen sollten von den Kompensationszahlungen des Bundes an die Kantone profitieren, fordern die Kirchen. Dies sei in den Kantonen Bern, Freiburg und Baselland so vorgesehen.

Die Zürcher Kirchen fahren somit eine ähnliche Strategie wie die Solothurner Kirchen. Auch dort verzichtet man auf eine Parole zur nationalen Vorlage. Die Solothurnische Interkonfessionellen Konferenz (Siko) hat jedoch angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass auch die Kirchgemeinden vom Kanton Abgeltungszahlungen bekommen.

Die Kirchen in den Deutschschweizer Kantonen wären von der USR III unterschiedlich stark betroffen. Dasselbe gilt für die Westschweiz. Auch die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz, der Zusammenschluss der katholischen Kantonalkirchen, verzichtet auf eine Abstimmungsempfehlung. Hingegen bekämpft ein Komitee aus Kirchenleuten die Vorlage. (bal)

14. Januar 2017 | 16:37
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