Das Kreuz mit dem Geld
Schweiz

Kirchliches Unentschieden zu Unternehmenssteuerreform

Zürich, 1.12.16 (kath.ch) Zur bevorstehenden Referendumsabstimmung über die Unternehmenssteuerreform III (USR III ) will die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) keine Abstimmungsempfehlung geben. Je nach Kanton stelle sich die Situation für die Kirchen verschieden dar, schreibt die RKZ in ihrer Mitteilung von Donnerstag.

Einschätzungen über Auswirkungen, Chancen und Risiken gingen in den kantonalen Kirchen weit auseinander. Die RKZ stellt jedoch ein Papier mit Überlegungen zur Meinungsbildung bereit.

Die vom Parlament beschlossene Steuerreform will auf Druck der OECD Steuerprivilegien für ausländische Firmen mit Sitz in der Schweiz abschaffen. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 12. Februar 2017 statt. Mancherorts ist auch auf kantonaler Ebene mit Referenden und Volksabstimmungen zu rechnen, schreibt die RKZ.

Auswirkung auf Kirchenfinanzierung

Die USR III betrifft wegen der Erhebung von Kirchensteuern von Unternehmen auch die Kirchenfinanzierung. Allerdings sind die Auswirkungen sehr unterschiedlich. Manche Kantone kennen gar keine Kirchensteuer, manche besteuern nur natürliche Personen. Auf sie hat die USR III keine direkten Auswirkungen.

Dort, wo Unternehmen kirchensteuerpflichtig sind, hängt das Ausmass der Senkung der Steuersätze für Unternehmen von der Situation und den politischen Prozessen in den Kantonen ab. Die Auswirkungen in den Kantonalkirchen werden aber «auf nationaler Ebene deutlich spürbar sein», schätzt die RKZ. Da in manchen Kantonen mit rückläufigen Steuereinnahmen zu rechnen ist, kommt es zu einer Umverteilung der Lasten: Kantone, die gar nicht oder weniger betroffen sind, müssen die Reduktionen ausgleichen.

Zudem sei damit zu rechnen, dass die USR III sich auf die Leistungen des Sozialstaates auswirken. Einige Kantone hätten bereits soziale Ausgleichsmassnahmen und flankierende Massnahmen bei Steuerausfällen vorgesehen. Die Kirchen in den Kantonen sollten mit Bedacht daran gehen und den konkreten Umständen im eigenen Kanton Rechnung tragen, wenn sie zur USR III Stellung nehmen, rät die RKZ. (gs)

Schweizer Kirchen wappnen sich für Unternehmenssteuerreform III

Das Kreuz mit dem Geld | © Georges Scherrer
1. Dezember 2016 | 15:54
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