Papst Franziskus, Felix Gmür und Joseph Maria Bonnemain am 15. November 2023 im Vatikan.
Schweiz

Bischöfe Bonnemain und Gmür beim Papst: Bald gibt's Neuigkeiten zum Strafgericht

Die beiden Schweizer Bischöfe haben sich erneut im Vatikan für ein kirchliches Strafgericht in der Schweiz eingesetzt. Das verraten Foto-Posts aus den Räumen der Apostolischen Nuntiatur. Neuigkeiten dazu soll es Ende Mai geben.

Sarah Stutte und Regula Pfeifer

Am letzten Mittwoch hat der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain Fotos auf seinem Facebook-Account aufgeschaltet, die neugierig machen. Die Fotos wurden in der Apostolischen Signatur aufgenommen – wie eine Inschrift über einem Türrahmen zeigt. Ausserdem ist Felix Gmür, Bischof von Basel, auf zwei der Fotos zu sehen.

Felix Gmür in der Apostolischen Signatur in Rom
Felix Gmür in der Apostolischen Signatur in Rom

Auf Anfrage von kath.ch bestätigt Nicole Büchel, Kommunikationsverantwortliche des Bistums Chur und Kommunikationsdelegierte der Schweizer Bischofskonferenz: «Es ist so, die Gespräche laufen. Bischof Gmür und Bischof Bonnemain setzen alle Hebel in Bewegung. Keiner kann sagen, die Bischöfe seien untätig, wie die Bilder belegen.»

Gleichzeitig kündigte Büchel an, Ende Mai würden Neuigkeiten zu einem nationalen kirchlichen Strafgericht kommuniziert.

Signatura Apostolica - hier finden Gespräche über ein kirchliches Strafgericht für die Schweiz statt.
Signatura Apostolica - hier finden Gespräche über ein kirchliches Strafgericht für die Schweiz statt.

Gespräch mit Papst im letzten November

Bereits im vergangenen November waren die beiden Schweizer Bischöfe in Rom, um mit Papst Franziskus über die Einrichtung eines kirchlichen Straf- und Disziplinargerichts in der Schweiz zu sprechen. Bischof Felix Gmür engagiert sich als Vorsitzender der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in der Sache, Bischof Joseph-Maria Bonnemain als Leiter des Fachgremium «Sexuelle Übergriffe».

Um ein nationales Kirchenstraf- und Disziplinargericht einrichten zu können, ist die explizite Zustimmung des Papstes notwendig. Die Schweizer Bischofskonferenz muss dafür ein Partikularrecht vom Papst erwirken.

Bischof Felix Gmür in den Räumen der Apostolischen Signatur
Bischof Felix Gmür in den Räumen der Apostolischen Signatur

Im November hiess es, der Papst habe diesen und weitere Vorstösse aus der Schweiz positiv aufgenommen. Das Präsidium der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) begrüsste das Engagement. Und fügte hinzu, es sehe «die Herausforderung darin, eine Instanz zu schaffen, die sich bezüglich Zusammensetzung und Verfahrensregeln an den Standards eines Rechtsstaates messen kann».

Laut Aussagen des Kirchenrechtlers Nicolas Betticher müsste ein solches Strafgereicht unabhängig von den Bistümern sein und «die Befugnis haben, alle Fälle vom Missbrauch bis zur Vertuschung zu untersuchen.» Laien, Priester und Bischöfe sollten zur Verantwortung gezogen werden können, so Betticher im März gegenüber kath.ch.

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Papst Franziskus, Felix Gmür und Joseph Maria Bonnemain am 15. November 2023 im Vatikan. | © KNA
12. Mai 2024 | 12:00
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