Bischof Joseph Bonnemain
Schweiz

Sonderermittler Bischof Joseph Bonnemain: «Es geht mir nicht gut»

Sechs Bischöfe sollen aktiv Missbrauchsfälle vertuscht haben. Einem aktiven Mitglied der SBK wird selbst Missbrauch eines Minderjährigen vorgeworfen. Bischof Joseph Bonnemain muss nun gegen seine Mitbrüder ermitteln. «Am liebsten hätte ich den Auftrag von Rom abgelehnt», sagt der Churer Bischof. Er glaubt, dass er professionelle Distanz wahren kann.

Jacqueline Straub

Sie sind vom Vatikan zum Sonderermittler ernannt worden und müssen gegen Ihre Mitbrüder ermitteln. Wie geht es Ihnen dabei?

Joseph Maria Bonnemain*: Es geht mir nicht gut. Es ist eine grosse Herausforderung, einzig den Sachverhalt zu untersuchen und dabei alles andere auszublenden. Am liebsten hätte ich den Auftrag von Rom abgelehnt. Den Opfern und der Gerechtigkeit zuliebe habe ich zugesagt. Jetzt muss ich es tun und die Vorwürfe überprüfen.

«Ich schaue meinen Bischofskollegen direkt in die Augen.»

Können Sie professionelle Distanz wahren?

Bonnemain: Ja, ich glaube schon.

Ihre Mitbrüder sollen Missbrauch vertuscht haben. Ein aktives Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz soll sogar selbst Missbrauch begangen haben. Sie kennen die mutmasslichen Täter. Können Sie diesen noch in die Augen schauen?

Bonnemain: Ich schaue meinen Bischofskollegen direkt in die Augen. Damit habe ich kein Problem.

Das Kirchenrecht regelt die Meldepflicht eindeutig: Missbrauchsfälle, die Minderjährige betreffen, müssen in Rom gemeldet werden.
Das Kirchenrecht regelt die Meldepflicht eindeutig: Missbrauchsfälle, die Minderjährige betreffen, müssen in Rom gemeldet werden.

Was genau ist eine Sonderermittlung und wie gehen Sie dabei vor?

Bonnemain: Es handelt sich um eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. Ich habe den Auftrag bekommen, zu den Vorwürfen, die im Raum stehen zu ermitteln. Es geht darum zu untersuchen, ob die Verantwortlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten richtig reagiert oder Meldepflichten verletzt haben. Ich ermittle nicht gegen jemanden – es geht darum, Sachverhalte zu überprüfen und die Resultate in einem Bericht festzuhalten.

Wie sieht Ihre Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft aus?

Bonnemain: Ich bin für die kirchlichen Ermittlungen zuständig. Wir haben Richtlinien, wonach jeder Verdacht auf ein Sexualdelikt gegen Minderjährige bei den kantonalen Staatsanwaltschaften gemeldet werden muss. Das ist auch in diesen Fällen gemacht worden.

Die Kirche hat Missbrauchbetroffene lange allein gelassen.
Die Kirche hat Missbrauchbetroffene lange allein gelassen.

Wie sehen die Richtlinien aus?

Bonnemain: Die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz sind öffentlich zugänglich. Art. 5.3.2 hält fest: «Die Ordinarien (vgl. 5.2.2. sowie CIC can. 134) erstatten unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Opfers und/oder der für sie handelnden Personen in jedem Fall Anzeige an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden, wenn sie Kenntnis von einer strafbaren Handlung erhalten, die nach staatlichem Strafrecht von Amtes wegen zu verfolgen ist. Die Ordinarien müssen immer Strafanzeige an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden erstatten, wenn sie Kenntnis von einem begründeten Verdacht auf eine sexuelle Straftat erhalten, die zu einem Zeitpunkt verübt wurde, zu dem das Opfer noch minderjährig war.»

Sollten sich die Vorwürfe erhärten, raten Sie dann den beschuldigten Bischöfen zurückzutreten?

Bonnemain: Als Untersuchungsführer kann ich dazu keine Stellung nehmen. Über die weiteren Schritte in einem solchen Fall wird das Dikasterium für die Bischöfe zu entscheiden haben.

«Ob die Ermittlungen ausgeweitet werden, entscheidet das zuständige Dikasterium in Rom.»

Sollen diese nicht schon jetzt – zumindest bis die Sonderermittlung abgeschlossen ist – ihre Ämter ruhen lassen?

Bonnemain: Ich kann hier nicht für andere sprechen oder entscheiden.

Am Dienstag wird die Pilotstudie veröffentlicht. Sollten dort weitere Fälle der aktiven Vertuschung bekannt werden, werden Sie diese auch in Ihre Sonderermittlung aufnehmen?

Bonnemain: Ob die Ermittlungen ausgeweitet werden und wer diese durchführt, darüber entscheidet das zuständige Dikasterium in Rom.

*Joseph Maria Bonnemain (75) ist Bischof von Chur. Papst Franziskus hat ihn am 23. Juni 2023 zum Sonderermittler bestellt.

Das Interview wurde schriftlich geführt.


Bischof Joseph Bonnemain | © Christian Merz
11. September 2023 | 06:00
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!