Eigentlich wollte der vatikanische Glaubenshüter Fernández über Monogamie sprechen. Dann brachte er die Einsamkeit von ehelos lebenden Priestern mit Missbrauch in einen Zusammenhang. Eine umstrittene Verbindung...
Rund zehn Priester im Bistum Lausanne, Genf und Freiburg sind aktuell Schutzmassnahmen unterworfen, gegen vier davon läuft ein Verfahren wegen Missbrauchsverdacht. Regionale Taskforces überwachen diese «komplexen Situationen», sagt die Präventionsbeauftragte Mari Carmen Avila. Der geplante Priesterausweis mit QR-Code wird künftig die Kontrolle vereinfachen.
An der Gebetswache in der Basilika Sacro Cuore in Lugano hat der Westschweizer Diakon Daniel Pittet über seinen Lebensweg als Opfer von Missbrauch in der katholischen Kirche berichtet. Der Schmerz begleite ihn bis heute.
Im Unterwallis wurde der Verhaltenskodex bereits Anfang Jahr eingeführt. Nun liegt der Verhaltenskodex, der Missbrauch in der katholischen Kirche in Zukunft verhindern soll, auch in deutscher Sprache vor und wird im Oberwallis eingeführt. Paul Martone, Domherr und Mediensprecher des deutschsprachigen Teils des Bistums Sitten, spricht von «einer Art modernem Beichtspiegel», wie er im Interview mit kath.ch näher ausführt.
Künftig müssen die katholische und die reformierte Kirche im Kanton Tessin jede Straftat oder jeden Verdacht auf Missbrauch innert 30 Tagen der Justiz melden. Das Tessin ist der erste Kanton mit einer solchen Meldepflicht.
Die italienischen Bischöfe haben vor vier Jahren einen Gebetstag für Opfer und Überlebende von Missbrauch eingeführt. Nun zieht die Kirche im Tessin nach. Mit Gebeten will sie «den sehr beschwerlichen Weg» von Betroffenen begleiten.
Trotz ausführlicher Beweisaufnahme sah sich ein Münchner Gericht ausserstande, den Vergewaltigungsvorwurf gegen einen Priester zu klären. So kam der Angeklagte frei. Damit ist die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden.
Eine Forschungsgruppe der Universität Zürich wollte Personalakten von Geistlichen, die früher in Chur tätig waren. Rechtliche Abklärungen haben nun ergeben, dass das Erzbistum Vaduz solche Personalakten nicht herausgeben darf.
«Irgendwas muss vorgefallen sein», dessen war sich auch das Gericht sicher. Am Ende sah es sich aber nicht im Stande, ein Urteil zu fällen. So galt der Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten».
Im Christentum hat das Verzeihen einen hohen Stellenwert. Doch das Vergeben kann nicht verordnet werden – schon gar nicht, wenn es um sexuellen Missbrauch geht. Vielmehr geschieht dies in einem Prozess, wie die Präventionsbeauftragte Mari Carmen Avila und der Ethiker Thierry Collaud betonen.
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