Sterbehilfe im Krankenhaus: Zürcher Spitalseelsorgende sind besorgt
Künftig soll im Kanton Zürich der assistierte Suizid auch in Spitälern möglich sein – sofern das Stimmvolk Ja dazu sagt. Das beschäftigt die katholischen Seelsorgenden in Spitälern und Kliniken des Kantons. Sie halten es für wichtig, die langfristigen Auswirkungen «sorgfältig, interdisziplinär und mit gesellschaftlicher Sensibilität zu reflektieren».
Barbara Ludwig
Am 27. September entscheidet die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich, ob assistierte Suizide künftig auch in Spitälern möglich sein sollen. Das Thema beschäftigt nicht nur die Politik, sondern auch die Menschen, die in den Spitälern und Kliniken des Kantons Patientinnen und Patienten, Angehörige und Mitarbeitende seelsorglich begleiten. In einer Stellungnahme formuliert die katholische Spital- und Klinikseelsorge, die an rund 30 Standorten tätig ist, eine Reihe kritischer Fragen zur Zulassung assistierter Suizide in Akutspitälern.
Dabei halten sie vorweg fest, dass sie den «gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmen rund um die individuelle Selbstbestimmung am Lebensende» respektierten. In der Schweiz ist Beihilfe zum Suizid gemäss Art. 115 des Strafgesetzbuchs nicht strafbar, solange sie ohne selbstsüchtige Motive erfolgt. Verschiedene Organisationen, für die die individuelle Selbstbestimmung zentral ist, sind im Bereich Suizidbeihilfe aktiv.
Die persönliche Autonomie eines Menschen stelle man «nicht grundsätzlich infrage», heisst es in der Stellungnahme der Spitalseelsorgenden weiter. Aber: «Gleichzeitig sehen wir die Notwendigkeit, auch die anderen ethischen Prinzipien in der Medizinethik sorgfältig mitzudenken.»
Auswirkungen auf das Selbstverständnis von Spitälern?
Akutspitäler seien «heute längst nicht mehr ausschliesslich Orte der Heilung im engen medizinischen Sinn», schreiben die Spitalseelsorgenden. Denn: «Sie begleiten Menschen auch in Grenzsituationen des Lebens, in palliativen Verläufen, bei Therapiebegrenzungen sowie in komplexen ethischen Entscheidungsprozessen.» Diese «Realität» anerkenne man ausdrücklich.
Dass künftig auch Suizidbeihilfe zu dieser Realität gehören soll, lehnen die Spitalseelsorgenden nicht explizit ab. Sie stellen jedoch die Frage, «ob die institutionelle Integration assistierter Suizide eine Weiterentwicklung bestehender Praxis darstellt oder ob damit qualitativ ein neuer Schritt erfolgt». Denn ein Akutspital sei bisher «grundlegend darauf ausgerichtet, Leid zu lindern, zu stabilisieren, zu begleiten und Leben zu schützen – auch dort, wo Heilung nicht mehr möglich ist».
Aus seelsorglicher Perspektive stelle sich die grundlegende Frage, welche Auswirkungen es auf das Selbstverständnis einer Gesundheitsinstitution hat, wenn die Ermöglichung eines assistierten Suizids Teil des institutionellen Rahmens werde, heisst es in der Stellungnahme.
Gesamtes Umfeld im Spital betroffen
Auch wenn einzelne Handlungen im Zusammenhang mit assistierten Suiziden «formal freiwillig» blieben, werde das institutionelle Umfeld insgesamt mitbetroffen, geben die Spitalseelsorgenden zu bedenken: «Räume, Abläufe, Koordination, Kommunikation sowie die Nachbearbeitung ausserordentlicher Todesfälle greifen ineinander.»
Mit Blick auf die mögliche Belastung von Mitarbeitenden stellten sich verschiedene Fragen: Etwa, wie Mitarbeitende begleitet werden, welche Formen von Nachbesprechung oder Supervision es gibt. Oder wie die Gewissensfreiheit einzelner Mitarbeiter geschützt werden kann. Man beobachte bereits heute, dass Anfragen an die Seelsorge zunehmen, «Teams in belastenden Situationen zu begleiten und ethische Spannungen mit aufzuarbeiten».» Denkbar sei, dass künftig noch mehr Bedarf an solcher Unterstützung nötig sei.
Spitäler mit «lebensbeendenden Angeboten»?
Die Seelsorgenden haben auch die Spitäler im Blick, die heute von vielen Menschen als Orte der Fürsorge und Sicherheit betrachtet würden. Die Präsenz sowohl «lebensunterstützender als auch lebensbeendender Angebote» innerhalb derselben Einrichtung könnte langfristig Fragen nach der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Gesundheitsinstitutionen aufwerfen, schreiben sie. Es gehe um die Frage, «wie sich institutionelle Symbolik, Vertrauen und gesellschaftliche Erwartungen verändern könnten, wenn assistierte Suizide regulärer Bestandteil des Spitalalltags werden».
Die Spital- und Klinikseelsorgenden halten es für wichtig, die langfristigen Auswirkungen solcher Entwicklungen in Gesundheitsteams «sorgfältig, interdisziplinär und mit gesellschaftlicher Sensibilität zu reflektieren».
Sensibilisierung vor Abstimmung
Ihr Anliegen sei, diese Debatte respektvoll, differenziert und im Dialog mit Politik, Gesundheitswesen, Kirchen und Gesellschaft aktiv mitzugestalten und zur Sensibilisierung vor der Abstimmung beizutragen, heisst es abschliessend im Positionspapier.
Die Stellungnahme wurde am 3. Juli auf der Website der Spital- und Klinikseelsorge der Katholischen Kirche im Kanton Zürich publiziert. Unterzeichnet haben sie sechs Personen, darunter Sabine Zgraggen, die Leiterin der katholischen Klinik- und Spitalseelsorge.
Was die Bischofskonferenz sagt
Die römisch-katholische Kirche lehnt Suizidbeihilfe ab. Seelsorgende dürfen sterbewillige Menschen im Moment des Suizids nicht begleiten. Das hat die Schweizer Bischofskonferenz 2019 in einem Dokument festgehalten. «Im Moment des Suizids haben Seelsorgende die Pflicht, das Zimmer eines Patienten physisch zu verlassen», steht auf Seite 17 des Dokuments mit dem Titel «Seelsorge und assistierter Suizid. Eine Orientierungshilfe für die Seelsorge». Gleichzeitig sollen Seelsorgende auch die Menschen betreuen, die über einen assistierten Suizid nachdenken. (bal)
Volksabstimmung wegen Referendum
Im Kanton Zürich sollen künftig assistierte Suizide auch in privaten Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern und Reha-Kliniken möglich sein. Das hat der Zürcher Kantonsrat am 30. März entschieden, indem er einem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» zugestimmt hat. Bislang sind nur Alters- und Pflegeheime, die von einer Gemeinde betrieben werden oder beauftragt sind, verpflichtet, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen.
Die Volksinitiative wurde zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen. Eine Minderheit des Kantonsrates, bestehend aus Kantonsräten von SVP, FDP, EVP und EDU, hat jedoch gegen den Gegenvorschlag das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es am 27. September zur Volksabstimmung. (bal)
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