Zürcher Alters- und Pflegeheim St. Otmar will keine Sterbehilfe
Das Alters- und Pflegeheim Haus St. Otmar in Zürich lehnt Suizidbeihilfe in den eigenen Räumlichkeiten ab. Am 27. September entscheiden die Zürcherinnen und Zürcher über eine Vorlage ab, die alle Alters- und Pflegeheime zur Duldung von Sterbehilfe zwingt. Bei einer Annahme entstünde für St. Otmar ein «grundlegender Wertekonflikt», sagt Leiter Daniel Milli.
Barbara Ludwig
Im Haus St. Otmar in Zürich dürfen Bewohnerinnen und Bewohner nicht mit Hilfe einer Organisation aus dem Leben scheiden. Das Alters- und Pflegeheim mit katholischen Wurzeln zählt zu einer Minderheit von Heimen, die den assistierten Suizid in den eigenen Räumlichkeiten aktuell nicht dulden.
«Wir sehen unseren Auftrag darin, Menschen bis zu ihrem natürlichen Lebensende zu begleiten.»
Diese Haltung gründe im christlichen Menschenbild, sagt Heimleiter Daniel Milli auf Anfrage von kath.ch. «Wir sehen unseren Auftrag darin, Menschen bis zu ihrem natürlichen Lebensende zu begleiten, Beschwerden zu lindern und den Menschen auch in schweren Situationen Nähe und Unterstützung zu geben.» Dazu gehöre eine gute Pflege, Palliative Care, Gespräche und seelsorgliche Begleitung.
Die gezielte Mitwirkung an der Beendigung eines Lebens sei mit dem Grundverständnis und dem Auftrag des Hauses nicht vereinbar, so Milli. Dabei verurteile man weder Menschen mit einem Suizidwunsch noch deren Angehörige. Suizidgedanken nehme man ernst und begegne den Betroffenen mit Respekt und Zuwendung.
Bewohner werden vor Eintritt informiert
Die christlich-katholische Ausrichtung des Hauses zeige sich vor allem in der Haltung, mit der man den Menschen begegne, erklärt Milli, der die Institution seit Mai 2019 leitet. «Jeder Mensch besitzt eine unverlierbare Würde – unabhängig von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Herkunft oder Religion.»
Dass Suizidbeihilfe im Haus St. Otmar nicht möglich sei, werde Bewohnerinnen und Bewohnern sowie ihren Angehörigen bereits vor dem Eintritt kommuniziert. Milli geht davon aus, dass deren Einstellung zur Sterbehilfe unterschiedlich ist. Allerdings ist ihm kein Fall bekannt, in dem eine Bewohnerin oder ein Bewohner das Heim verlassen hat, um mit Unterstützung einer Suizidhilfeorganisation zu sterben.
Belastende Verlegungen
Am 27. September stimmen die Zürcherinnen und Zürcher darüber ab, ob alle Alters- und Pflegeheime im Kanton Suizidbeihilfe in ihren Räumlichkeiten dulden müssen. Bislang sind dazu nur Heime verpflichtet, die von einer Gemeinde betrieben werden oder beauftragt sind. Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage argumentieren unter anderem damit, dass Personen, die nicht mehr leben wollen, allenfalls unter grossen Schmerzen an einen anderen Ort transportiert werden müssen. Solche Verlegungen sollen vermieden werden.
Darauf angesprochen sagt Milli, er sehe den «schweren Konflikt», der darin liegt. Für eine leidende Person könne ein Transport sehr belastend sein. «Das darf man nicht kleinreden.» Aber: «Gleichzeitig haben auch private, wertegebundene Institutionen eine ethische Haltung und eine Verantwortung gegenüber allen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Mitarbeitenden.»
Selbstbestimmung contra Gewissensfreiheit
Deshalb müsse neben der persönlichen Selbstbestimmung der Bewohner auch die Gewissens- und Wertefreiheit der Institution berücksichtigt werden. Trotz der Ablehnung von Suizidbeihilfe im eigenen Haus wolle man indes alles Zumutbare tun, um Leiden zu lindern und «ein würdiges Leben bis zuletzt» zu ermöglichen, versichert Heimleiter Milli.
Das Alters- und Pflegeheim Haus St. Otmar wurde bis 2020 von der katholischen Kirchenstiftung St. Anton getragen. In diesem Jahr ging die Trägerschaft an die eigenständige Stiftung St. Otmar über. Das Haus ist weiterhin eng mit der römisch-katholischen Pfarrei St. Anton verbunden, heisst aber Menschen aller Konfessionen und Weltanschauen willkommen.
«Klare gesetzliche und organisatorische Grenzen»
Was würde ein Ja am 27. September für die Institution bedeuten? Es entstünde ein «grundlegender Wertekonflikt», sagt Milli. Weil die Duldung assistierter Suizide im eigenen Haus dessen christlich-katholischer Ausrichtung widerspricht. Das Heim müsste zudem «verbindliche Abläufe schaffen und klären, wie Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und Mitarbeitende geschützt und begleitet werden».
Falls die Vorlage angenommen wird, bräuchte es aus Sicht von Milli «klare gesetzliche und organisatorische Grenzen». Das heisst, die Verantwortung für Abklärung, Organisation und Durchführung müsste «vollständig» bei der betroffenen Person, den Ärzten und der externen Suizidhilfeorganisation liegen. «Mitarbeitende unseres Hauses dürften weder direkt noch indirekt zur Mitwirkung verpflichtet werden», sagt Milli. Dies ist allerdings nicht vorgesehen in der neuen Regelung.
Notwendig wären zudem eine frühzeitige Information der Heimleitung, klare Zuständigkeiten sowie Angebote zur Nachbesprechung für Angehörige, Mitbewohnende und Mitarbeitende.
Suizidbeihilfe jetzt schon in meisten Heimen möglich
Im Kanton Zürich gibt es 212 Alters- und Pflegeheime. Davon sind zurzeit 83 gesetzlich zur Duldung assistierter Suizide verpflichtet, weil sie von einer Gemeinde betrieben oder beauftragt werden. 129 Heime gehören nicht in diese Kategorie und können selbst entscheiden, ob sie Sterbehilfe in ihrem Räumlichkeiten zulassen. Rund 75 Prozent dieser Heime tun dies laut einer Umfrage des Zürcher Amts für Gesundheit bereits jetzt. 29 Heime gaben an, den assistierten Suizid nicht zu dulden. (bal)
Hier geht es zur › Bestellung einzelner Beiträge von kath.ch.




