Einsame Stunden im Heim.
Schweiz

Kantonsparlamente in Zürich und Luzern für Sterbehilfe in Spitälern und Heimen

Im Kanton Zürich soll künftig der assistierte Suizid auch in Spitälern und in allen Alters- und Pflegeheimen möglich sein. Der Kantonsrat hat am Montag Ja gesagt zum Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative, die noch weiter gehen wollte. Auch in Luzern hat das Kantonsparlament einen Beschluss zum Thema Sterbehilfe gefasst.

Barbara Ludwig

Seit 2023 können im Kanton Zürich Bewohnerinnen und Bewohner staatlicher Alters- und Pflegeheime Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Die kantonale Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende» will diese Regelung auf private Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Psychiatrien ausweiten.

Am Montag hat sich der Kantonsrat mit der Thematik auseinandergesetzt. Laut Medienberichten hat er das Volksbegehren mit 108 zu 64 Stimmen abgelehnt. Dennoch will der Rat den Status quo nicht beibehalten. Er hat deshalb den Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission mit 97 zu 66 Stimmen zur Annahme empfohlen.

Psychiatrie nicht betroffen

Dieser geht weniger weit. In psychiatrischen Einrichtungen, ambulanten Praxen und in Gefängnissen muss Suizidbeihilfe nicht geduldet werden. In Spitälern soll er jedoch möglich sein und künftig auch in allen Alters- und Pflegeheimen, also auch den privaten.

Laut «Tagesanzeiger» vom Mittwoch ist offen, ob es zu einer Volksabstimmung kommt. Die Initianten hätten angedeutet, die Initiative zurückzuziehen. Sollte die Initiative zurückgezogen werden, könnte jedoch gegen den Gegenvorschlag das Referendum ergriffen werden – womit es doch noch zu einer Volksabstimmung käme. Falls nicht, würde der Gegenvorschlag in Rechtskraft erwachsen.

Luzerner Heime mit öffentlichem Auftrag

In Luzern hat der Kantonsrat ebenfalls das Thema Sterbehilfe behandelt. Dort ging es um eine Motion der SP-Kantonsrätin Sara Muff. Sie forderte gesetzliche Grundlagen für externe Suizidbegleitung in öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.

Die Sicherstellung des Zugangs zu externer Suizidassistenz in solchen Institutionen mit öffentlichem Auftrag sei «essentiell, um die Selbstbestimmung am Lebensende zu wahren», so die Motion. Der Zugang zur Suizidbegleitung sei für Bewohnerinnen und Bewohnern von Institutionen nicht in jedem Fall gewährleistet. Der Kantonsrat stimmte dem Vorstoss mit 81 zu 27 Stimmen zu, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA meldete.

Vergangene Woche hatte bereits der Nidwaldner Landrat entschieden, dass Alters- und Pflegeheime den assistierten Suizid zulassen müssen. Dies geschah im Rahmen einer Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes. Nidwalden war somit – noch vor Luzern – der erste Kanton in der Zentralschweiz, der Suizidbeihilfe in Alters- und Pflegeheimen zulässt.

Westschweizer Kantone als Vorreiter

Der Trend zur Zulassung von Suizidbeihilfe in Heimen und Spitälern begann in der Westschweiz. Die Waadt hat 2012 als erster Schweizer Kanton die Sterbehilfe gesetzlich geregelt. Neuenburg machte den Schritt 2014, Genf 2018. 2022 folgte das zweisprachige Wallis. (korr., 27.5.26, bal)

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2. April 2026 | 12:00
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