Wenn das Leben dem Ende entgegengeht.
Schweiz

Sterbehilfe im Altersheim möglich? Vielerorts haben noch die Heime die Wahlfreiheit

Sollen Alters- und Pflegeheime verpflichtet werden, in ihren Räumlichkeiten Suizidbeihilfe zuzulassen oder nicht? Darüber stimmt am 27. November das Wallis ab. In vielen Kantonen liegt der Entscheid zurzeit noch bei den Heimen.

Barbara Ludwig

Bewohnerinnen und Bewohner aller Walliser Spitäler, Alters- und Pflegeheime sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrem Zuhause per Suizidbeihilfe zu sterben. So will es ein neues Gesetz, über das die Walliserinnen und Walliser am 27. November abstimmen. Bislang liegt es im Ermessen der Institutionen, ob sie Sterbehilfeorganisationen Zutritt gewähren.

Westschweizer Kantone als Vorreiter

In den vergangenen zehn Jahren haben drei Westschweizer Kantone Vorschriften erlassen, um die Beihilfe zum Suizid in Spitälern und Heimen zu regeln. In der Waadt, im Kanton Neuenburg und im Kanton Genf dürfen Institutionen Sterbehilfe in ihren Räumen nicht verweigern. Die Waadt hat 2012 als erster Schweizer Kanton die Sterbehilfe gesetzlich geregelt. Neuenburg machte den Schritt 2014, Genf 2018.

Seniorin in einem Altersheim.
Seniorin in einem Altersheim.

Jura, Graubünden und Zürich haben Regelung beschlossen

Jüngst ist der Gesetzgeber auch in weiteren Kantonen aktiv geworden. Im Jura sollen künftig Pflegeheime, die öffentliche Subventionen erhalten, verpflichtet werden, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Das Kantonsparlament hat am 27. April einem entsprechenden Postulat zugestimmt, wie Amandine Schaller vom Amt für Gesundheit auf Anfrage mitteilte. Der neue Gesetzesartikel werde voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft treten. Laut Schaller durften die Pflegeheime diese Frage bislang selber entscheiden, fast alle würden aber die Suizidbeihilfe bereits jetzt erlauben.

Im Kanton Graubünden gab es bislang keine gesetzliche Regelung zum Thema Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheime. Dies ändert sich jedoch aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses mit der nächsten Revision des Gesundheitsgesetzes, wie Ursina Trautmann, Kommunikationsverantwortliche im Gesundheitsdepartement Graubündens, mitteilte. Künftig müssen Einrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, die Suizidbeihilfe in ihren Räumlichkeiten zulassen.

Suizidbeihilfe löst immer grosse Diskussionen aus.
Suizidbeihilfe löst immer grosse Diskussionen aus.

Eine ähnliche Regelung hat der Kanton Zürich Ende Oktober beschlossen. Das Parlament verpflichtet Pflegeheime mit einem öffentlichen Leistungsauftrag, auf Wunsch ihrer Bewohnerinnen und Bewohner Sterbehilfeorganisationen Zutritt zu gewähren. Dies meldete das Newsportal ref.ch am 1. November. Private Heime haben somit weiterhin Wahlfreiheit.

Vielerorts kein Zwang für Heime

Diese Wahlfreiheit haben in vielen Kantonen zurzeit noch sämtliche Institutionen, unabhängig von ihrer Trägerschaft und ihrer Finanzierung, wie eine Umfrage von kath.ch zeigt. Dazu zählen Appenzell Ausserrhoden, der Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern, Nidwalden, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, das Tessin und Uri.


Wenn das Leben dem Ende entgegengeht. | © Roger Wehrli
16. November 2022 | 11:51
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