Gerald Hochschild vor dem Kollegium Sarnen OW
Schweiz

Obwaldner Kantonsgericht tritt nicht auf Klage von Ex-Benediktiner gegen Kloster Muri-Gries ein

Das Präsidium des Obwaldner Kantonsgerichts geht nicht auf die Zivilklage von Gerald Hochschild gegen das Kloster Muri-Gries ein. Der ehemalige Benediktiner verlangt vom Kloster eine Nachzahlung für mutmasslich entgangenes Erwerbseinkommen. Hochschild will beim Obergericht Berufung einlegen.

Am Mittwoch, 22. Februar, hat das Kantonsgerichtspräsidium Obwalden entschieden, nicht auf die Zivilklage von Gerald Hochschild einzutreten. Dies geht aus dem kantonalen Amtsblatt vom 23. Februar hervor.

Hochschild will den Entscheid nicht akzeptieren. Sein Anwalt teilte am Freitag auf Anfrage von kath.ch mit, dass «der Entscheid mit Berufung an das Obergericht Obwalden weitergezogen wird».

Nachzahlung für entgangenes Erwerbseinkommen

Gerald Hochschild verlangt vom Kloster Muri-Gries eine Nachzahlung für mutmasslich entgangenes Erwerbseinkommen in der Höhe von rund 900’000 Franken sowie rund 300’000 Franken für den Vorsorgeausfall. Das Kloster habe ihm keine angemessene Altersvorsorge gewährt und seine Laisierung verhindert, lauten die Vorwürfe des ehemaligen Benediktiners.

Wegen fehlender Laisierung keine Anstellung in Kirche

Hochschild fand nach seinem Austritt aus dem Orden keine Anstellung – bis zu seiner Pensionierung im letzten November. Schuld an seiner Erwerbslosigkeit ist – aus Sicht des Betroffenen – das Kloster. Für eine Anstellung in der Kirche fehlte dem ehemaligen Mönch eine offizielle Laisierungsbestätigung. Ein Gesuch um Laisierung und Dispens von der Zölibatsverpflichtung hat der Mann 2006 gestellt. Hochschild ist seit 2010 verheiratet und Vater eines siebenjährigen Sohnes. (bal)


Gerald Hochschild vor dem Kollegium Sarnen OW | © Regula Pfeifer
24. Februar 2023 | 15:15
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