Über Geld spricht man nicht immer.
Schweiz

Zuger Staatsgeheimnis? Über die Höhe der Steuergelder ans Bistum Basel schweigen alle

Bekanntlich fordert eine Motion von Zuger Kantonsräten, dass der Kanton Zug dem Bistum Basel kein Geld mehr zukommen lassen soll. Dabei handelt es sich um Zuger Steuergelder, nicht um Kirchensteuererträge. Doch um welchen Betrag es sich genau handelt – darüber will im Augenblick niemand reden.

Wolfgang Holz

Bekanntlich soll der Kanton Zug das Bistumskonkordat überdenken und somit die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Bistum Basel beenden. Das fordert eine letzte Woche eingereichte Motion*.

Bistumskonkordat von 1828

Die Motion sieht vor, dass das Bistumskonkordat aus dem Jahr 1828 und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Bistum Basel einer Prüfung unterzogen wird.

Parlament mit Kruzifix: Der Zuger Kantonsrat.
Parlament mit Kruzifix: Der Zuger Kantonsrat.

«Durch das Konkordat ist geregelt, dass die Löhne der Domherren sowie Spesen durch den Kanton gedeckt werden. Zudem wird auch der Lohn des Bischofs anteilsmässig durch die Konkordatskantone bezahlt», heisst es wörtlich in der Motion.

57 Prozent nicht mehr katholisch

Angesichts der sich wandelnden religiösen Landschaft und der Tatsache, dass die Mehrheit (ca. 57 Prozent) der Bevölkerung des Kantons Zug nicht mehr der katholischen Kirche angehöre, so die Motion, erscheine die fortgesetzte Finanzierung von Bischof und Domherren durch Staatsmittel als zunehmend anachronistisch.

Einer der Motionäre: Luzian Franzini
Einer der Motionäre: Luzian Franzini

«Es gibt keinen Grund, warum die öffentliche Hand solche Ämter mitsubventionieren soll», sagt der Grünen-Politiker Luzian Franzini.

Bei den beanstandeten Geldern dreht es sich wohlgemerkt nicht um Kirchensteuererträge. «Es handelt sich um Steuergelder des Kantons und nicht um Kirchensteuergelder», betont Arnold Landtwing, Leiter der Fachstelle Kommunikation der Vereinigung Katholischer Kirchgemeinden des Kantons Zug (VKKZ) auf Anfrage von kath.ch.

Zuger Kirche anders organisiert

Die Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug VKKZ ist ein Zweckverband und eine Dienstleistungsorganisation. Das bedeutet: Alle Kirchensteuern gehen bei den Kirchgemeinden ein, und die VKKZ bekommt die für das Erfüllen der übergeordneten Aufgaben notwendigen Finanzen über das ordentliche Budget zur Verfügung gestellt. Insofern unterscheidet sich die Zuger Organisations- und Finanzstruktur von anderen Kantonen wie etwa der katholischen Kirche im Kanton Zürich oder Luzern.  

Durch den Bischofseingang am Zuger Pfarrhaus St. Michael betritt Pfarrer und Domherr Reto Kaufmann seine Wohnung.
Durch den Bischofseingang am Zuger Pfarrhaus St. Michael betritt Pfarrer und Domherr Reto Kaufmann seine Wohnung.

Doch um welchen Betrag geht es nun konkret bei den in der Motion monierten Zahlungen ans Bistum Basel? Die Motionäre wissen es selbst auch nicht, gehen aber davon aus, dass es «deutlich über 100’000 Franken sind». Es ist offenbar eine Art Staatsgeheimnis.

Bistum Basel hüllt sich in Schweigen

Denn das Bistum Basel will dazu auf Anfrage von kath.ch nichts sagen und verweist an die Zuger Staatskanzlei. Die Zuger Staatskanzlei ihrerseits sagt: «Ich habe die für das Kantonsratsgeschäft federführende Direktion des Innern gebeten, Ihre Anfrage, soweit zulässig, zu beantworten – mutmasslich nach Rücksprache mit der Finanzdirektion», lässt der Zuger Landschreiber in einer Mail an kath.ch wissen.

Präjudizierung?!

Jeannine Lütolf, Kommunikationsbeauftragte der Zuger Direktion des Innern, teilt schliesslich kath.ch ebenfalls schriftlich mit: «Die Abklärung Ihrer Anfrage durch die zuständigen Fachverantwortlichen hat ergeben, dass wir Ihnen die gewünschte Auskunft leider nicht erteilen können.

Wo Regierungsrat und Kantonsrat tagen: Zuger Regierungsgebäude
Wo Regierungsrat und Kantonsrat tagen: Zuger Regierungsgebäude

Dies im Hinblick auf den von Ihnen genannten hängigen Vorstoss, dessen Behandlung durch eine entsprechende Bekanntgabe präjudiziert werden könnte.»

Nur eine Ausrede?

Ist das nur eine Ausrede, um keine politische Debatte im Vorfeld anzuheizen? Und: Würde durch eine Bekanntgabe der Höhe des Betrags wirklich einer politischen Entscheidung vorgegriffen? Offenbar scheint es sich um eine Menge Geld zu handeln. Dieser Eindruck entsteht zumindest.

«Ich muss gestehen, dass ich mich noch vertiefter in diese Thematik einarbeiten muss.»

Fabio Iten, Fraktionsvorsitzender Mitte Zug

Übrigens: Ob ausser den Grünen im Zuger Kantonsrat andere Parteien am Ende die eingereichte Motion ebenfalls befürworten, steht in den Sternen. Denn es kann noch einige Zeit dauern, bis die Frage im Kantonsparlament wirklich traktandiert wird.

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«Ich muss gestehen, dass ich mich noch vertiefter in diese Thematik einarbeiten muss», bekennt Fabio Iten, Fraktionsvorsitzender der Mitte Zug, auf Anfrage von kath.ch. An der nächsten Kantonsratssitzung finde sowieso noch keine Debatte zu diesem Vorstoss statt.

Motion geht an Regierungsrat

Die Motion werde «nur» an den Regierungsrat zu Bericht und Antrag überwiesen. Der Regierungsrat habe dann ein Jahr Zeit, um den Vorstoss zu beantworten und dem Kantonsrat Bericht und Antrag vorzulegen. Iten: «Daher wird der Vorstoss auch erst bei Beantwortung durch den Regierungsrat in unserer Fraktion diskutiert.»

*Die Motion ist inzwischen an den Regierungsrat überwiesen worden.


Über Geld spricht man nicht immer. | © Envato Elements
21. Mai 2024 | 17:00
Lesezeit: ca. 3 Min.
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