Der lange Schatten der Kirche
Schweiz

Berner Regierung will der katholischen Kirche kein Geld streichen

Das Geld vom Kanton in die Landeskirche soll in Bern weiter fliessen. Zwei Vorstösse, dieses so lange zu sistieren, bis die katholische Kirche den Missbrauch aufgearbeitet habe, lehnte der Berner Regierungsrat ab. Aus seiner Sicht gibt es dafür weder eine Notwendigkeit noch eine Rechtsgrundlage.

Sarah Stutte

Der Grünliberale Tobias Vögeli hat vom Berner Regierungsrat eine Abfuhr erhalten. Im letzten September reichte dieser zwei Motionen im Grossen Rat ein. Damit forderte Vögeli, die Subventionen an die katholische Landeskirche so lange einzufrieren, bis diese ein tragfähiges Schutzkonzept vorlege. Das letzte Wort über die zurückbehaltenen Beiträge solle dabei das Kantonsparlament haben.

Der Berner Grossrat Tobias Vögeli will die kantonalen Zahlungen an die katholische Kirche einfrieren.
Der Berner Grossrat Tobias Vögeli will die kantonalen Zahlungen an die katholische Kirche einfrieren.

Heute vermeldete nun das SRF Regionaljournal Bern, dass Vögelis Vorstoss abgelehnt wurde. In der Begründung zum Nein hiess es, dass die Zahlungen des Kantons vor allem in die Löhne der Geistlichen investiert würden. Des Weiteren unterstützten diese die gesamten gesellschaftlichen Leistungen, welche die Landeskirche erbringe.

Missbrauchsaufarbeitung läuft bereits

Der Regierungsrat schrieb in seiner am Montag publizierten Antwort, dass im Bistum Basel – zu dem die Landeskirche Bern gehöre – Missbrauchsmeldungen seit 2017 von einer unabhängigen, externen Rechtsanwältin koordiniert werden. Die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern hätte ihre Archive für die Strafverfolgungsbehörden geöffnet.

V.l.: RKZ-Präsidentin Renata Asal-Steger, Bischof Joseph Bonnemain, Beat Müller, Medienverantwortlicher der Universität Zürich und die Projektleiterinnen Marietta Müller und Monika Dommann an der Medienkonferenz zur Missbrauchsstudie.
V.l.: RKZ-Präsidentin Renata Asal-Steger, Bischof Joseph Bonnemain, Beat Müller, Medienverantwortlicher der Universität Zürich und die Projektleiterinnen Marietta Müller und Monika Dommann an der Medienkonferenz zur Missbrauchsstudie.

Mit seinem Vorstoss reagierte Tobias Vögeli im September 2023 auf die zu diesem Zeitpunkt gerade veröffentlichte Untersuchung der Universität Zürich. Sie dokumentierte das Ausmass des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche der Schweiz.

Kirche müsse auch überprüft werden

In einem Interview mit kath.ch sagte der Grünliberale damals, dass ihm die Missbrauchsstudie sehr nahe gegangen sei und der Kanton Bern diesbezüglich eine historische Verantwortung habe. Denn bis 2020 waren Seelsorgende der Landeskirche vom Kanton angestellt.

Die Kirche hat Missbrauchbetroffene lange allein gelassen.
Die Kirche hat Missbrauchbetroffene lange allein gelassen.

Alle Kantonsgelder, die in zu unterstützende Institutionen fliessen würden, sollten richtig eingesetzt werden, hält Vögeli im Interview weiter fest. Da der Staat die Kirche mit rund 12 Millionen Franken jährlich subventioniere, müsse auch die Kirche in dieser Hinsicht wie jede andere Institution überprüft und behandelt werden.

Druck mit dem Geld-Hebel

Vögeli betonte, dass das Ziel nicht sei, die Kirche als Dienstleistung handlungsunfähig zu machen. Erstens verfüge die Landeskirche noch über genug andere finanzielle Mittel. Zweitens solle mit dem Einfrieren der jährlich 12 Millionen Franken die katholische Kirche nur zum Handeln gedrängt werden. «Mit den Mitteln, die dem Staat zur Verfügung stehen», so Tobias Vögeli.

Der Churer Bischof Joseph Bonnemain spricht an der Medienkonferenz zur Missbrauchsstudie.
Der Churer Bischof Joseph Bonnemain spricht an der Medienkonferenz zur Missbrauchsstudie.

Deshalb wollte er die Schraube am Geldhebel ansetzen. Um auf diese Weise kurzfristig den Druck auf die Kirche zu erhöhen, die Missbrauchsaufarbeitung der letzten Jahre sowie die Prävention auch wirklich voranzutreiben. Das Kantonsparlament befand jedoch, dass eine solche Sistierung im Gesetz nicht vorgesehen sei.

Kontrolle durch Kanton

Doch nicht nur Tobias Vögelis Vorstoss empfahl die Berner Regierung zur Ablehnung. Auch behandelt wurde ein Vorstoss der FDP-Grossrätin Claudine Esseiva. Sie verlangte, dass die Kirche künftig bei der Anstellung von Geistlichen gründlicher vorgehe und deren Leumund besser prüfe.

Vreni Peterer auf einem Podium der Paulus-Akademie in Zürich über die Ergebnisse der Pilotstudie zu sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld
Vreni Peterer auf einem Podium der Paulus-Akademie in Zürich über die Ergebnisse der Pilotstudie zu sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld

Tobias Vögeli sprach sich ebenfalls für eine solche Verschärfung des kantonalen Kirchengesetzes aus. Die Ergebnisse der jeweiligen kircheninternen Abklärungen sollten demnach auch dem Kanton offengelegt werden, damit dieser dadurch wiederum als externe Instanz eine Kontrollfunktion wahrnehme.

Kein Handlungsbedarf

Diese Forderung sah die Regierung jedoch als längst erfüllt an. Schon heute verlange das Bistum Basel in regelmässigen Abständen Strafregister- sowie Sonderprivatauszüge aller ihrer Mitarbeitenden sowie Referenzen bei der Anstellung. Auch hier gebe es deshalb keinen Bedarf, das Landeskirchengesetz anzupassen, schrieb der Berner Kantonsrat.

Festzuhalten ist, dass beide Vorstösse von GLP und FDP grosse Zustimmung fanden und letzterer von fast allen Fraktionen unterstützt wurde.

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Der lange Schatten der Kirche | © KNA
6. Februar 2024 | 17:00
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