Kirche offen für queere Menschen
Vatikan

Vatikan: Transpersonen und Homosexuelle dürfen Taufpaten sein

Transpersonen und Homosexuelle dürfen in der katholischen Kirche grundsätzlich Taufpaten und Trauzeugen sein. Die vatikanische Glaubensbehörde bestätigte dies in einem Brief an einen brasilianischen Bischof.

Sechs Fragen zu der Thematik hatte jener Bischof nach Rom geschickt. Das vom Papst am 31. Oktober unterzeichnete Antwortschreiben veröffentlichte das Dikasterium kürzlich auf seiner Website. Demnach sind Transpersonen und Homosexuelle zur Übernahme der Ämter zugelassen, wenn dadurch keine Gefahr eines öffentlichen Skandals oder einer Verwirrung der Gläubigen bestehe.

Abwägen bei homosexuell Lebenden

Anders verhält es sich jedoch bei Menschen, die in einer homosexuellen Partnerschaft leben. Sexuelle Beziehungen ausserhalb der Ehe betrachtet die katholische Kirche als Sünde. Laut Kirchenrecht kommt als Taufpate in Frage, wer ein Leben in Übereinstimmung mit dem Glauben führt. Hier verlange die Klugheit der Seelsorge ein weises Abwägen, «um das Sakrament der Taufe und vor allem ihren Empfang zu schützen», heisst es im aktuellen Schreiben. Dieses kostbare Gut müsse bewahrt werden, weil es für die Erlösung notwendig sei. So sollte auch die Möglichkeit einer anderen Person als Taufpate in Erwägung gezogen werden. Für Trauzeugen bei einer katholischen Eheschliessung gilt diese Einschränkung nicht.

«Die Kirche ist das Vaterhaus, wo Platz ist für jeden mit seinem mühevollen Leben»

Weiter gelten laut dem Schreiben für die Taufe von «Transsexuellen, die sich einer Hormonbehandlung und einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben» dieselben Bedingungen wie für andere Gläubige. Zudem sollten «nicht einmal die Türen der Sakramente aus irgendeinem Grund verschlossen werden», besonders nicht zu dem Sakrament, das «die Tür» sei, die Taufe. «Doch die Kirche ist keine Zollstation, sie ist das Vaterhaus, wo Platz ist für jeden mit seinem mühevollen Leben», zitiert die Behörde aus dem Lehrschreiben «Evangelii gaudium» von Papst Franziskus.

Bei der Taufe zeichnet der Priester mit Wasser ein Kreuz auf die Stirn des Kindes.
Bei der Taufe zeichnet der Priester mit Wasser ein Kreuz auf die Stirn des Kindes.

«Selbst wenn also Zweifel an der objektiven moralischen Situation eines Menschen oder an seinen subjektiven Veranlagungen zur Gnade bestehen», dürfe man nie die «bedingungslosen Liebe Gottes» vergessen. Diese sei in der Lage, mit dem Sünder einen unwiderruflichen Bund zu schliessen, der immer auch für eine unvorhersehbare Entwicklung offen sei. Das gelte auch dann, wenn eine Absicht zur Besserung nicht in vollem Umfang in dem Büsser zum Vorschein komme. Die Vorhersehbarkeit eines erneuten Versündigens schmälere häufig «nicht die Echtheit der Absicht».

Sexuelle Orientierung der Eltern nicht ausschlaggebend

Ferner heisst es in dem Schreiben, die sexuelle Orientierung der Eltern sei nicht ausschlaggebend für die Taufe ihrer Kinder. «Damit das Kind getauft werden kann, muss die begründete Hoffnung bestehen, dass es im katholischen Glauben erzogen wird», heisst es in dem Brief. Unerheblich ist dabei, ob die Eltern in einer homosexuellen Partnerschaft leben, das Kind adoptiert oder von einer Leihmutter ausgetragen wurde.

Die Antworten auf die Fragen des Bischofs wiederholten im Wesentlichen das, was das Dikasterium bereits in der Vergangenheit zu diesem Thema bekräftigt habe, heisst es in der Einleitung des Briefes, der auch von Behördenleiter Kardinal Victor Fernandez unterzeichnet wurde. (cic)


Kirche offen für queere Menschen | © Georges Scherrer
9. November 2023 | 15:00
Lesezeit: ca. 2 Min.
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