Durchs Spalier zur Synode: Synodalratspräsidentin Annegreth Bienz-Geisseler (links)
Schweiz

Paukenschlag in Luzerner Synode

Das Parlament der Landeskirche des Kantons Luzern verabschiedete am Mittwoch mit grosser Mehrheit eine dringliche Motion. Damit fordern die Synodenmitglieder von Bischof Felix Gmür eine konsequente Aufarbeitung der Missbrauchsfälle. Andernfalls will die Kantonalkirche gewisse Beiträge an das Bistum zurückbehalten.

Sarah Stutte

Optimistisch war die Stimmung schon am Mittwochvormittag auf dem Franziskanerplatz in Luzern, als sich rund 250 Gläubige zum Kirchenprotest einfanden. Sie waren dem Aufruf der katholischen Kirche der Stadt Luzern gefolgt. Sie forderten mittels eines Manifests, das auf Postkarten an die Anwesenden der Kundgebung verteilt wurden, Reformen in der katholischen Kirche. Damit wollten die Gläubigen unmittelbar vor der Herbstsession dem Parlament den Rücken für mutige Entscheidungen stärken.

Unabhängige Meldestelle gefordert

Das Manifest beinhaltet mehrere Forderungen der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ), die in einer Motion an die Synode Luzern formuliert sind. Konkret geht es um die Sicherstellung einer unabhängigen Untersuchungskommission, die sich vor allem auch möglichen Verstössen durch Schweizer Bischöfe annimmt.

Gegen Missbrauch und Vertuschung: Synodalrätin Karin Wandeler-Wüest.
Gegen Missbrauch und Vertuschung: Synodalrätin Karin Wandeler-Wüest.

Weiter wird eine schweizweite unabhängige Meldestelle mit Kontrollfunktion über die eingeleiteten Verfahren gefordert. Zudem geht es um die Einrichtung eines nationalen Strafgerichts mit Laien und Fachpersonen. Die Motion sieht auch einen Stopp der Aktenvernichtung vor. Sie fordert das Ende einer «lebensfeindlichen Sexualmoral» in der Katholischen Kirche.

Motion mit grosser Mehrheit überwiesen

Der Bischof müsse schliesslich auch über seine Anstrengungen Rechenschaft ablegen, heisst es in der Motion weiter – das heisst Rechenschaft gegenüber einer Luzerner Sonderkommission. So berichtet es das SRF-Regionaljournal in einem der ersten Beiträge über die Ergebnisse der Synode. Umstritten war zuvor die Forderung, ob die Synode festschreiben soll, dass sie hälftig Geld ans Bistum zurückhält, wenn sich dieses nicht um die Umsetzung der Forderungen bemüht. Über die Auszahlung dieser Hälfte der Gelder solle die Synode an der Herbstsession 2024 entscheiden.

Luzerner Synodalrätin und RKZ-Präsidentin Renata Asal-Steger (Bildmitte) auf dem Weg zur Abstimmung am 08.11.2023.
Luzerner Synodalrätin und RKZ-Präsidentin Renata Asal-Steger (Bildmitte) auf dem Weg zur Abstimmung am 08.11.2023.

Doch in allen Punkten zeigte sich die Beharrlichkeit und der Optimismus der Reformbefürworter, auf dem Franziskanerplatz und innerhalb der Synode. Die Entscheidung der Synodenteilnehmerinnen und -teilnehmer fiel klar zugunsten der Veränderung. Eine Mehrheit in der Synode befand, dass der Druck auf das Bistum Basel notwendig sei. Die Motion wurde schliesslich mit 76 zu 12 Stimmen bei drei Enthaltungen überwiesen.


Durchs Spalier zur Synode: Synodalratspräsidentin Annegreth Bienz-Geisseler (links) | © Wolfgang Holz
8. November 2023 | 16:20
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