Blick auf die Gemeinde Fully im Unterwallis.
Schweiz

Kirchenfinanzierung wird Politikum: Walliser Gemeinden sollen mitreden können – nicht nur zahlen

Schaffen es im Wallis die Pfarreien nicht, ihre Kultusausgaben aus eigenen Mitteln zu finanzieren, müssen die Einwohnergemeinden einspringen. In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Konflikten. Eine Motion verlangt deshalb eine Neuregelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat. Bistumssprecher Paul Martone sagt, «in den allermeisten Ortschaften» seien die Beziehungen gut.

Barbara Ludwig

In Leuk kam es zum Streit, weil die Gemeinde den Lohn für die Chorleiter von drei Pfarreien nicht mehr bezahlen wollte. Mit der Anpassung einer kommunalen Richtlinie wollte sie die «stetig wachsenden Ausgaben für das Pfarreidefizit» senken, berichtete der «Walliser Bote» (3. Juni). Sie scheiterte mit dem Ansinnen, weil die Richtlinie gegen kantonales Recht verstösst.

In St. Niklaus dreht sich der Konflikt um die Gestaltung des Dorfzentrums und ein entsprechendes Bauprojekt der Gemeinde, das dem Pfarrer missfällt, wie das Walliser Nachrichtenportal «pomona.ch» berichtete (30. April). Auch in Brig-Glis gab es jüngst Konflikte.

«Strukturelles Problem unseres heutigen Systems»

Grossratssuppleant Sebastian Werlen (SP) hat am 12. Juni im Walliser Kantonsparlament gemeinsam mit Adrien Pinho (SP) und Julien Bagnoud (Grüne) eine Motion eingereicht, die eine grundlegende Anpassung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat fordert. Die Walliser Regierung soll dem Grossen Rat eine entsprechende Vorlage unterbreiten.

Unmittelbarer Anstoss dafür seien die «wiederkehrenden Konflikte» rund um die Finanzierung und das Verhältnis zwischen Gemeinden und Pfarreien gewesen, sagt Werlen auf Anfrage von kath.ch. Die Fälle in St. Niklaus und Leuk zeigten, dass die bestehende Regelung in der Praxis zu Spannungen führen könne und dass sich das Verhältnis zwischen Gemeinden und Kirche in den vergangenen Jahrzehnten verändert habe. «Für mich zeigen diese Fälle ein strukturelles Problem unseres heutigen Systems.»

«Heute führen die Regeln dazu, dass die Gemeinden faktisch eine Defizitgarantie für die Ortskirchen übernehmen müssen.»

Die heute geltenden Regeln stammten im Wesentlichen aus dem Jahr 1991, so Werlen – aus einer Zeit, in der die Kirche eine andere Stellung im gesellschaftlichen Leben des Wallis gehabt habe. «Heute führen sie unter anderem dazu, dass die Gemeinden faktisch eine Defizitgarantie für die Ortskirchen übernehmen müssen.»

Der Vize-Präsident der SP Oberwallis bezieht sich auf das Gesetz über das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat im Kanton Wallis (GVKS) von 1991. Die Gemeinden haben gemäss Artikel 5 eine subsidiäre Beitragspflicht, müssen also den Pfarreien unter die Arme greifen, wenn diese zu wenig Mittel haben, um ihre Kultusausgaben zu finanzieren. Eine Kirchensteuer hingegen existiert nur in drei Gemeinden.

Sebastian Werlen, SP-Politiker im Wallis
Sebastian Werlen, SP-Politiker im Wallis

Seither hätten sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändert, schreiben die Motionäre. Dies betreffe etwa die religiöse Landschaft des Kantons: Zwar stellen die Katholiken mit 61,6 Prozent immer noch die Mehrheit der Bevölkerung, doch die Konfessionslosen sind mit 24 Prozent die zweitgrösste Gruppe (Personen ab 15 Jahren, Bundesamt für Statistik, Stand Ende 2024)

Mehr Autonomie für Gemeinden

Aus Sicht von Werlen braucht es eine zeitgemässe Neuregelung. «Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Ortskirchen soll gestärkt und den Gemeinden gleichzeitig mehr Autonomie bei ihren Finanzen ermöglicht werden», sagt der Politiker gegenüber kath.ch.

Die Motionäre schätzen gleichwohl die Arbeit der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Diese erfüllten weiterhin wichtige «gesellschaftliche, kulturelle und soziale Funktionen», stellen sie fest. Das solle weiterhin durch die öffentliche Hand unterstützt werden. Werlen betont aber gegenüber kath.ch, es brauche eine klare Differenzierung zwischen den kulturellen und sozialen Funktionen der Kirche einerseits und Bereichen wie Kultus, Katechese und Mission andererseits.

Bedeutung der Ortskirchen berücksichtigen

2024 lehnte das Walliser Stimmvolk eine neue Kantonsverfassung ab, die auch die Finanzierung der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen verändert hätte. Neu hätte der Kanton den Kirchen «auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben am Dienst der Bevölkerung» gewährt. Die Gemeinden wären nicht mehr involviert gewesen. Seelsorgende und Pfarreien wären über das bischöfliche Ordinariat finanziert worden.

Sebastian Werlen sagt, er und seine Partei hätten damals die Verfassungsreform unterstützt. Er persönlich sei vom vorgesehenen Finanzierungsmodell der Kirchen aber «nicht vollumfänglich» überzeugt gewesen. Denn es hätte die finanziellen Mittel im Wesentlichen beim Bistum konzentriert. Sein Fazit: Eine künftige Lösung sollte die Bedeutung der Ortskirchen berücksichtigen und gleichzeitig den Gemeinden genügend Autonomie geben, um ihre finanziellen Beziehungen zu den Kirchen entsprechend den lokalen Gegebenheiten zu gestalten.

Beziehungen in «allermeisten Ortschaften» gut

Paul Martone, Sprecher des deutschsprachigen Teils des Bistums Sitten, räumt auf Anfrage von kath.ch ein, dass das bisherige System «allmählich» an seine Grenzen stösst, «besonders angesichts der anspannten finanziellen Situation mancher politischen Gemeinden, die dadurch unter zunehmenden Spardruck geraten».

Paul Martone
Paul Martone

Es sei aber keineswegs so, dass die Beziehungen zwischen den politischen Gemeinden und ihren Pfarreien von ständigen Auseinandersetzungen geprägt seien. «In den allermeisten Ortschaften sind diese Beziehungen gut und funktionieren auf der Grundlage gegenseitigen Respekts.»

Geltende Regelung immer noch «tragfähige Grundlage»

In Bezug auf den neusten politischen Vorstoss sagt Martone, das Bistum sei stets bereit zum Gespräch, wenn es um eine gerechte und sachliche Klärung von Fragen geht, die das Verhältnis zwischen Kirche und Staat sowie die Finanzierung der Kirchen betreffen.

Aus Sicht der anerkannten Kirchen, so Martone, bietet die geltende Regelung nach wie vor eine «tragfähige Grundlage» für das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Sollten Parlament und Bevölkerung jedoch zur Überzeugung gelangen, dass dieses Verhältnis einer neuen gesetzlichen Grundlage bedarf – «insbesondere auch im Hinblick auf die Deckung der Defizite bei den Kultusausgaben der Pfarreien» –, werde das Bistum diesen politischen Willen respektieren, versichert der Sprecher.

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Blick auf die Gemeinde Fully im Unterwallis. | © | Bernard Hallet
24. August 2026 | 17:00
Lesezeit : ca. 4  Min.
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