Nein zu neuer Verfassung im Wallis: Bei der Kirchenfinanzierung bleibt alles beim Alten
Das Walliser Stimmvolk hat am Sonntag die neue Kantonsverfassung abgelehnt. Vom Tisch ist damit auch ein «Recht auf ein (…) frei gewähltes Lebensende» und eine grundlegende Änderung der Kirchenfinanzierung. Das Bistum Sitten will den Entscheid nicht kommentieren.
Barbara Ludwig
Das Wallis hat am Sonntag mit 57 Prozent Nein-Stimmen die neue Verfassung abgelehnt, noch deutlicher war mit 68 Prozent Nein-Stimmen das Volksverdikt bei der Variante, die das Ausländerstimmrecht auf kommunaler Ebene erlaubt hätte. Die Vorlage enthielt einige Bestimmungen, die für die Kirchen relevant waren.
Das Bistum Sitten reagiert mit Zurückhaltung auf den Entscheid. Paul Martone, Medienverantwortlicher für den deutschsprachigen Teil des Bistums, erinnert daran, dass das Bistum keine Abstimmungsempfehlung abgegeben habe, da man der Meinung sei, dass die Walliser Bürgerinnen und Bürger mündig seien und daher wüssten, dass sie «nach bestem Wissen und Gewissen» abstimmen sollen. «Aus diesem Verständnis heraus respektiert das Bistum Sitten den Entscheid an der Urne», teilt Martone am Montag auf Anfrage mit.
Kein Recht auf frei gewähltes Lebensende
Dennoch zeigt sich Martone zufrieden darüber, dass mit dem Entscheid das «Recht auf ein würdiges und frei gewähltes Lebensende» keinen Eingang ins Grundgesetz des Kantons findet. Über diese Bestimmung, die im Widerspruch zur katholischen Lehre steht, war das Bistum Sitten beunruhigt gewesen, wie Generalvikar Pierre-Yves Maillard im Februar vergangenen Jahres gegenüber dem Westschweizer Newsportal cath.ch sagte.
Positiv beurteilt hatten das Bistum Sitten, die Abtei Saint-Maurice und die evangelisch-reformierte Kirche des Wallis, dass der Staat in der neuen Verfassung die spirituelle Dimension des Menschen anerkannt hätte und die Glaubens- und Gewissensfreiheit ausdrücklich bestätigte. Auch die Anrufung Gottes in der Präambel zur Verfassung hatten die Kirchen diesen Januar in einer gemeinsamen Mitteilung begrüsst.
Kein Systemwechsel bei Kirchenfinanzierung
Die neue Kantonsverfassung hätte die Finanzierung der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen grundlegend verändert: weg von den Gemeinden, hin zum Kanton. Neu hätte der Kanton den Kirchen auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Dienst der Bevölkerung gewährt.
Nun kommt es nicht zu diesem Systemwechsel. Künftig werden also weiterhin die politischen Gemeinden die Kirchen über ihre Steuern finanzieren und ihre Defizite übernehmen. Eine Kirchensteuer existiert im Wallis einzig in den drei Gemeinden Törbel, Saxon und Sitten.
Neue Finanzierung unterschiedlich beurteilt
Im Vorfeld hatten Vertreter der katholischen Kirche die geplante Neuorganisation der Kirchenfinanzierung unterschiedlich beurteilt. Während sich Generalvikar Pierre-Yves Maillard gegenüber kath.ch positiv äusserte, zeigte Bistumssprecher Paul Martone Vorbehalte. Er befürchtete, die Diözese würde zu sehr ausgebaut und die Autonomie der Pfarreien stark eingeschränkt. »Der Nachteil dieses Systems wäre sicher gewesen, dass die Verwaltung des Bistums neue Stellen hätte schaffen müssen», schreibt Martone am Tag nach dem Urnengang.
Ein weiterer Nachteil wäre gewesen, dass die Nähe zwischen Pfarreien und Gemeinden weggefallen wäre: «Fragen, die man im persönlichen Kontakt mit der Gemeindeverwaltung erledigen konnte, wären verkompliziert worden.»
«Die Kirche hätte sich auch mit der neuen Verfassung arrangieren können.»
Paul Martone
Das Nein zur neuen Verfassung hat für die katholische Kirche keine grosse Bedeutung. «Die katholische Kirche im Wallis hat seit vielen Jahrzehnten mit der bisherigen Verfassung gelebt und sie hätte sich wohl auch mit der neuen Verfassung arrangieren können», meint Paul Martone.
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