Paul Martone.
Schweiz

Neue Walliser Verfassung revolutioniert Kirchenfinanzierung: Paul Martone spricht von «zweischneidigem Schwert»

Die neue Walliser Verfassung könnte die Finanzierung der Kirchen grundlegend verändern: weg von den Gemeinden, hin zum Kanton. So steht es in der neusten Version des Verfassungsentwurfs. Generalvikar Pierre-Yves Maillard beurteilt einen solchen Systemwechsel positiv, Pfarrer Paul Martone sieht mehr Nachteile.

Barbara Ludwig

Setzt sich der Verfassungsentwurf im Wallis durch, ändert sich die Finanzierung der beiden öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen massiv. Das sind die römisch-katholische und evangelisch-reformierte Kirche. Neu gewährt ihnen der Kanton «auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung die notwenigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Dienst der Bevölkerung», heisst es in Artikel 196 der neusten Version des Verfassungsentwurfs. Das berichtete das Westschweizer Newsportal cath.ch am 28. Februar.

Anerkennung leicht ausgeweitet

Ausserdem wird die Anerkennung der Religionsgemeinschaften leicht ausgeweitet. Die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche bleiben öffentlich-rechtlich anerkannt. Den anderen Religionsgemeinschaften, die dem Privatrecht unterliegen, kann der Kanton neu den Status des öffentlichen Interesses verleihen.

Leytron, Walliser Dorf mit Kirche und Friedhof
Leytron, Walliser Dorf mit Kirche und Friedhof

Ausgleich zwischen reichen und armen Pfarreien

Finanziell soll also ein Systemwechsel geschehen. Bislang finanzieren die politischen Gemeinden die Kirchen über ihre Steuern und übernehmen ihre Defizite. Dies stosse manchmal auf Schwierigkeiten und zeige Ermüdungserscheinungen, sagt Pierre-Yves Maillard gegenüber cath.ch. Maillard ist Generalvikar für den französischsprachigen Teil des Bistums Sitten.

Aus Sicht von Maillard ist die neue Bestimmung interessant. Sie ermögliche es, die Ungleichheiten zwischen reichen und armen Pfarreien zu eliminieren.

Generalvikar Pierre-Yves Maillard.
Generalvikar Pierre-Yves Maillard.

Auch dem Bistum bringt der Wechsel des Finanzierungssystems Vorteile, heisst es auf cath.ch. Bislang müsse das Bistum auf Betteltour gehen, um die Mittel für sich und die regionale Seelsorge zu beschaffen – etwa mit dem traditionellen Spendenaufruf an Allerheiligen. Dies würde sich mit der Finanzierung durch den Kanton erübrigen.

Wie hoch der Kantonsbeitrag ausfallen wird, ist noch offen. Laut cath.ch dürfte es um einen jährlichen Beitrag zwischen 30 und 35 Millionen Franken gehen. Dies entspreche den finanziellen Mitteln, die zurzeit von den Gemeinden bereitgestellt werden.

Die Kirche von Ernen im Wallis.
Die Kirche von Ernen im Wallis.

Verzicht auf Kirchensteuer

Dem Bericht zufolge ist die Finanzierungsfrage intensiv diskutiert worden. Auch die Einführung einer Kirchensteuer sei aufs Tapet gebracht worden. Eine solche existiert im Wallis einzig in den drei Gemeinden Törbel, Saxon und Sitten. Schliesslich hätten sich die Mitglieder des Verfassungsrats auf das Waadtländer Modell geeinigt: auf einen direkten Beitrag aus dem Betriebsbudget des Kantons.

«Mit diesem Modell fahren die Kirchen wahrscheinlich mittel- und langfristig am besten», sagt Maillard. Denn es sei nicht direkt abhängig von der Zahl ihrer Mitglieder oder allfälliger Kirchenaustritte, die im Wallis selten seien.

«Zweischneidiges Schwert»

Auch Paul Martone begrüsst eine Finanzierung durch den Kanton an und für sich. Dies würde die Kirche im Wallis «finanziell auf stabilere Füsse» stellen, sagt er. Der Oberwalliser Priester ist zurzeit noch Pfarrer von Raron und Ausserberg und ab Sommer für die Medienarbeit im deutschsprachigen Teil des Bistums verantwortlich.

Paul Martone
Paul Martone

Die vorgesehene Regelung sei jedoch «ein zweischneidiges Schwert», hält er in einer schriftlichen Stellungnahme für kath.ch. fest. Einerseits bringe sie eine «gewisse Planungssicherheit», sofern der Beitrag auf Dauer fix und damit berechenbar sei.

Bistum müsste Finanzadministration aufbauen

«Dieses System bringt aber auch Nachteile für das Bistum und die Pfarreien», findet Paul Martone. Das Bistum Sitten müsste seinen zurzeit «relativ kleinen Verwaltungsapparat» massiv ausbauen, sprich: eine Abteilung Finanzen einrichten. Denn mit dem neuen System würden Seelsorgende und Pfarreien über das bischöfliche Ordinariat finanziert.

Die Burgkirche in Raron mit Friedhof.
Die Burgkirche in Raron mit Friedhof.

Gleichzeitig würde die finanzielle Autonomie der Pfarreien stark eingeschränkt. Sie müssten künftig beim bischöflichen «Finanzdepartement» um finanzielle Mittel für ihre Projekte bitten. Daraus resultiere ein administrativer Mehraufwand, und auch die Ausführung von Projekten könnte verzögert werden, befürchtet Martone.

Frust für aktive Laiinnen und Laien

Der Priester erwartet zudem negative Auswirkungen an der Basis, weil die Pfarreien und politischen Gemeinden nicht mehr eng zusammenarbeiten müssten – was sich im Oberwallis sehr bewährt habe. Der Systemwechsel könnte die zahlreichen Frauen und Männer frustrieren, die sich «mit viel Herzblut» und teils seit Jahren um die Finanzen der Pfarreien kümmerten.

Ein solcher Wechsel würde auch der Forderung nach mehr Synodalität in der Kirche und nach Mitsprache der Laiinnen und Laien zuwider laufen, schreibt Martone.

Wallfahrtsgottesdienst des Oberwalliser Frauenbunds in der Muttergotteskirche auf dem Glisacker, Oktober 2021
Wallfahrtsgottesdienst des Oberwalliser Frauenbunds in der Muttergotteskirche auf dem Glisacker, Oktober 2021

Gott bleibt in der Präambel

Das Bistum ist im allgemeinen mit dem Verfassungsentwurf zufrieden, wie Generalvikar Maillard gegenüber cath.ch sagt. «Die Diskussionen zwischen den Kirchen und mit den Verfassungsgebern, die nun schon seit mehreren Jahren geführt werden, waren fruchtbar. Auch wenn verschiedene Fragen noch offen sind, sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen solide gelegt.»

Blick vom Ober- aufs Unterwallis bei Leuk-Stadt.
Blick vom Ober- aufs Unterwallis bei Leuk-Stadt.

Positiv gewertet wird laut cath.ch auch, dass die Präambel der neuen Verfassung die Anrufung Gottes beibehält. Oder dass der Kanton «der geistigen Dimension des Menschen Rechnung trägt». Beunruhigt sei man jedoch darüber, dass im Abschnitt über die Grundrechte das «Recht auf ein würdiges und frei gewähltes Lebensende» eingeführt wird, sagt der Generalvikar.

Lebensend-Passus missfällt

Ähnlich sieht dies Paul Martone. Auch er begrüsst, dass in der Präambel der Name Gottes weiterhin erwähnt wird. Er fordert jedoch, die rechtliche Grundordnung müsste sich dann auch inhaltlich am «Plan Gottes» orientieren – «mit allen Konsequenzen, die sich im täglichen Leben daraus ergeben». Ein «Recht auf ein würdiges und frei gewähltes Lebensende» hat aus seiner Sicht deshalb nichts in der Verfassung zu suchen.

Volksabstimmung im Frühling 2024

Der Verfassungsrat entscheidet am 25. April definitiv über den Verfassungsentwurf. Über die neue Verfassung abstimmen werden die Walliser und Walliserinnen voraussichtlich im Frühling 2024.

Laut dem Generalvikar hat sich die katholische Kirche noch nicht positioniert. «Aber sie wird sich wahrscheinlich nicht an der Abstimmungskampagne beteiligen. Es geht um eine politische Entscheidung, die den Walliserinnen und Wallisern zusteht.»

Keine Steuerbefreiung für Konfessionslose

Konfessionslose Walliserinnen und Walliser werden die Kirchen mitfinanzieren. Laut dem Verfassungsentwurf können sie sich nicht von den Steuern befreien. Die Verfassungsrat setzt auf den Grundsatz der Universalität der Steuer: Die Unterstützung der Kirchen gehöre ebenso zu den Aufgaben des Staates wie der Strassenbau oder die Schulen, argumentiert er. Deshalb gebe es keinen Grund, gewisse Personen von der Steuer zu befreien, heisst es im Beitrag von cath.ch. (bal)


Paul Martone. | © Raphael Rauch
2. März 2023 | 18:13
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