Vernehmlassung: Solothurner Pflegeheime sollen Sterbehilfe ermöglichen
Heute entscheiden Pflegeheime im Kanton Solothurn, ob Bewohnerinnen und Bewohner Sterbehilfe im Heim beanspruchen dürfen. Damit soll Schluss sein. Künftig sollen alle Pflegeheime mit öffentlichem Auftrag verpflichtet werden, Suizidbeihilfe zuzulassen. Auch christliche Heime wären betroffen.
Barbara Ludwig
Bislang ist die Suizidbeihilfe in Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen im Kanton Solothurn nicht gesetzlich geregelt. Die einzelnen Institutionen entscheiden selbst, ob sie externen Sterbehilfeorganisationen den Zutritt gewähren oder nicht. Rund die Hälfte der Pflegeheime dulde zurzeit den Zutritt solcher Organisationen, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons vom Dienstag.
«Letzter Weg in vertrauter Umgebung»
Wo dies nicht der Fall sei, müssten Betroffene ein Hotel aufsuchen oder in ein anderes Heim umziehen – eine hohe Belastung für diese meist über 80 Jahre alten Personen. Dies soll nun geändert werden. «Bewohnende von Pflegeheimen, welche den Wunsch nach einem baldigen Lebensende äussern, sollen ihren letzten Weg in ihrer vertrauen Umgebung beschreiten können», so die Mitteilung.
Aus diesem Grund sollen künftig alle Pflegeheime mit öffentlichem Auftrag gesetzlich verpflichtet werden, externe Sterbehilfeorganisationen zu ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Der Solothurner Regierungsrat hat am Dienstag eine entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Bis zum 29. Juli können Einzelpersonen, Parteien, Gruppen und Verbände zur geplanten Revision Stellung nehmen.
Den Anstoss zur Revision gab ein parlamentarischer Vorstoss der Fraktion Grüne, den der Kantonsrat am 31. Januar 2024 für erheblich erklärt hatte.
Heimverband wird Stellung nehmen
Marco Petruzzi ist Präsident der Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime (GSA). Auf Anfrage von kath.ch erklärt er, der Vorstand der GSA werde sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision äussern und dabei vorgängig die Mitglieder der Gemeinschaft, also die Heime, konsultieren.
Er selbst habe sich bereits früher kritisch geäussert: So gewichte er die unternehmerische Freiheit höher als die Autonomie der Bewohnerinnen und Bewohner. Zudem könne es für Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie Mitarbeitende schwierig werden, eine Freitodbegleitung mit ihrem Gewissen zu vereinbaren. Manche Heime mit religiösen Grundsätzen würden den begleiteten Freitod ablehnen.
Hausverbot im Oltener Heim St. Martin
Zu diesen zählt etwa das Alters- und Demenzzentrum St. Martin in Olten, deren Trägerschaft – eine Stiftung – 1969 vom damaligen römisch-katholischen Stadtpfarrer Alphons Räber gegründet wurde. Noch heute wird der Stiftungsrat alle vier Jahre vom Kirchgemeinderat von Olten/Starrkirch-Wil gewählt. Für Sterbehilfeorganisationen gilt in diesem Heim ein Hausverbot.
Begründet wird dies in einem themenspezifischen Reglement. Dort heisst es, «auf der Basis des christlichen Menschenbildes lehnt der Stiftungsrat der kirchlichen Stiftung Altersheim St. Martin den assistierten Suizid (…) durch Sterbehilfeorganisationen ab». Der Stiftungsrat engagiere sich für ein «würdevolles Sterben», welches auch die spirituellen und religiösen Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtige.
Weil laut der Mitteilung der Staatskanzlei alle Pflegeheime im öffentlichen Auftrag tätig sind, wäre auch das Alters- und Demenzzentrum St. Martin von der Gesetzesänderung betroffen.
Sorge: Alte Menschen geraten unter Druck
Urs Hufschmid leitet das Alters- und Demenzzentrum St. Martin. Die geplante Gesetzesrevision lehnt er ab. «Unsere Gesellschaft bewegt sich meines Erachtens in die falsche Richtung. Die Gesetzesänderung würde dazu beitragen, dass der alte Mensch immer mehr als Kostenfaktor betrachtet wird und damit unter Druck gerät», sagt Hufschmid auf Anfrage von kath.ch. Irgendwann würden alte Menschen fast «zum Suizid genötigt», etwa von Angehörigen, denen die alte Mutter oder der alte Vater zur Last fallen. Das müsse man unbedingt vermeiden, so der Heimleiter.
Sollte die Gesetzesänderung im politischen Prozess durchkommen, müsste man dies akzeptieren und allfällige assistierte Suizide im Haus zulassen, sagt Hufschmid. Allerdings würde man im Eintrittsgespräch wie bis anhin potentielle Heimbewohnerinnen und -bewohner darauf hinweisen, dass man der Sterbehilfe kritisch gegenüberstehe. «Wir würden noch genauer hinschauen und kritische Fragen stellen. Wir können auch selbst entscheiden, ob wir jemanden aufnehmen wollen.»
«Viele Leute wollen bei uns leben, weil wir uns an christlichen Grundwerten orientieren.»
Hufschmid hat vor, sich in Absprache mit dem Stiftungsrat an der Vernehmlassung zu beteiligen und bei den Parteien im Kantonsrat für den bisherigen Liberalismus plädieren. «Unser Heim liegt direkt gegenüber der Kirche St. Martin. Wir feiern regelmässig Gottesdienst in unserer Hauskapelle. Viele Leute wollen bei uns leben, weil wir uns an christlichen Grundwerten orientieren», erklärt der Heimleiter. Es wäre befremdlich, wenn man als Institution gezwungen würde, gegen den eigenen Willen zu handeln.
Nebst dem Heim in Olten gibt es laut Marco Petruzzi von der GSA zwei weitere Heime mit christlicher Trägerschaft, allenfalls auch noch mehr.
Westschweizer Kantone waren Vorreiter
Westschweizer Kantone haben als erste in der Schweiz Vorschriften erlassen, um die Beihilfe zum Suizid in Spitälern und Heimen zu regeln. In der Waadt, im Kanton Neuenburg und im Kanton Genf dürfen Institutionen Sterbehilfe in ihren Räumen nicht verweigern. Die Waadt hat 2012 als erster Schweizer Kanton die Sterbehilfe gesetzlich geregelt. Neuenburg machte den Schritt 2014, Genf 2018.
Im Wallis hat das Stimmvolk im November 2022 entschieden, dass Spitäler und Heime Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zulassen müssen. Das entsprechende Gesetz ist seit Anfang März 2023 in Kraft.
In der Deutschschweiz hat der Kanton Zürich eine Regelung erlassen. Dort dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen seit Juli 2023 Suizidhilfe in deren Räumlichkeiten in Anspruch nehmen, sofern die Einrichtungen von einer Zürcher Gemeinde betrieben oder beauftragt werden. Private Heime ohne Leistungsauftrag sind bislang davon ausgenommen.
Auch im Kanton Jura ist der Gesetzgeber aktiv geworden. Im nächsten Jahr werde dem Kantonsparlament eine entsprechende Vorlage unterbreitet, teilt das Gesundheitsamt auf Anfrage mit.
Auch im Kanton Graubünden gibt es seit 2021 Bestrebungen, die Sterbehilfe in Alters- und Pflegeheimen gesetzlich zu regeln. Laut einem parlamentarischen Vorstoss sollen künftig Einrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, die Suizidbeihilfe in ihren Räumlichkeiten zulassen. (bal)
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