Martin Grichting, Generalvikar Bistum Chur
Schweiz

Generalvikar Grichting stellt die Frage nach der Umsetzung des Vademecums

14.8.18 (kath.ch) Das Pingpong zwischen dem Churer Generalvikar Martin Grichting und den Zürcher Katholiken geht weiter. In einem Brief an Priester, Diakone und Mitarbeitende in der Seelsorge stellt Grichting die Frage nach der Umsetzung des «Vademecums» durch die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürichs.

Es sei «erfreulich», wenn nun Vertreterinnen und Vertreter der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich das «Vademecum» in Erinnerung rufen, schreibt Martin Grichting in dem undatierten Schreiben, das kath.ch vorliegt. Der Churer Generalvikar bezieht sich dabei auf einen Offenen Brief vom 24. Juli von Synodalratspräsidentin Franziska Driessen-Reding, Synodenpräsident Alexander Jäger und Josef Annen, Generalvikar für die Kantone Zürich und Glarus, an ihn.

Und er fragt weiter: «Darf man es als Zeichen dafür sehen, dass sie an dessen Umsetzung gehen?» Das «Vademecum» ist ein Leitfaden «für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen  Körperschaften in der Schweiz».

«Getaufte katholische Christen» in den Gremien

Auf die Frage von kath.ch, ob sich die Körperschaft mit der Umsetzung des Dokuments beschäftige, verweist Franziska Driessen-Reding auf den Offenen Brief: Zusammen mit Jäger und Annen erinnerte sie daran, dass alle Mitwirkenden im Synodalrat, in der Synode und in den Kirchenpflegen «getaufte katholische Christinnen und Christen» seien. Driessen-Reding fügt hinzu, dass ihr dies besonders am Herzen liege, «weil ich genau so auch meine Arbeit in der Kirchenpflege und jetzt im Synodalrat verstehe».

Pingpong zwischen Grichting und Zürich

Die drei Zürcher Katholiken hatten mit ihrem Offenen Brief auf einen Gastkommentar in der «Neuen Zürcher Zeitung» (20. Juli) von Grichting reagiert, in dem dieser sich kritisch zum staatskirchenrechtlichen System äusserte und eine Integration der Muslime in dieses System ablehnte. Sie erinnerten ihn daran, dass er selbst als Experte am «Vademecum» mitgearbeitet habe, in dem die Bischöfe ihren Willen zur Zusammenarbeit mit den staatskirchenrechtlichen Institutionen bekräftigt hätten.

Die Existenzberechtigung der bestehenden staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz wird vom Churer Generalvikar seit Jahren in Frage gestellt.

Religionsfreiheit soll respektiert werden

In seinem jüngsten Brief an die Priester, Diakone und Mitarbeitenden in der Seelsorger schreibt Grichting, er setze sich seit 1997, dem Erscheinungsjahr seiner Dissertation, dafür ein, «dass man nach einer staatskirchenrechtlichen Lösung sucht, welche die Religionsfreiheit aller Religionsgemeinschaften respektiert».

Wolle man angesichts der zunehmenden Zahl von Konfessionslosen «eine harte Trennung von Staat und Kirche vermeiden», müsse man bald etwas vorgeschlagen werden, «das den neuen Gegebenheiten Rechnung trägt und mit einem grundrechtsgebundenen sowie religiös neutralen Staat kompatibel ist». (bal)

Martin Grichting, Generalvikar Bistum Chur | © zVg
14. August 2018 | 15:28
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Das «Vademecum»

Das «Vademecum» ist ein Leitfaden «für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen  Körperschaften in der Schweiz». Es macht Aussagen zur Legitimität staatskirchlicher Organisationen. Es fordert zudem, dass Begriffe verwendet werden, die die kirchlichen und körperschaftlichen Institutionen voneinander unterscheiden. So sollen etwa staatskirchenrechtliche Körperschaften nicht als «Kirche» oder «Landeskirche» bezeichnet werden.

Weiter hält das Dokument Anpassungen der Regelungen zur Wahl der Pfarrer für notwendig. Es kritisiert insbesondere die Wahl von Pfarrern für eine bestimmte Amtsdauer und die Volkswahl von «Gemeindeleitern» und «Gemeindeleiterinnen». Letztere solle abgeschafft werden.

Unmut bei Veröffentlichung

Bei der Veröffentlichung im August 2013 des «Vademecums» durch die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zeigte sich die Römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), der Zusammenschluss kantonalkirchlicher Organisationen, enttäuscht, da sie zum Inhalt des Dokuments nicht hatte Stellung nehmen können. Bei einem Treffen einige Monate später einigten sich die beiden Instanzen, «über die darin aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen miteinander im Gespräch zu bleiben». (bal)