Datenschutz und Transparenz vereint
Seit April 2025 müssen sich in der Schweiz Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen einem psychologischen Assessment unterziehen. Doch wie ist mit den Resultaten dieser Eignungsprüfungen umzugehen? Wer darf sich diese Berichte ansehen? Als Antwort auf solche Fragen haben die Schweizer Bischöfe jetzt «Ausführungsbestimmungen» erlassen.
Stefan Betschon
Wo Führungspositionen zu besetzen sind, werden zumeist nicht nur Fachkenntnisse bewertet, sondern im Rahmen eines sogenannten Assessment auch psychologische Eigenschaften überprüft. In der Privatwirtschaft ist dieses Vorgehen üblich, es kommt auch in der öffentlichen Verwaltung immer häufiger zur Anwendung.
Vor knapp einem Jahr wurden solche Eignungstest auch für Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen eingeführt. Hinter dieser Massnahme stehen die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS).
Gegen das Vergessen
In der Privatwirtschaft werden die Resultate solcher psychologischen Abklärungen in der Regel nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Doch wie ist der Umgang mit diesen sensiblen Daten im kirchlichen Umfeld zu regeln? Müssen Seelsorgerinnen und Seelsorger hinnehmen, dass sich ihre persönlichen Daten nicht schützen lassen? Das wäre äusserst unbefriedigend.
Andererseits sollte es aber auch nicht möglich sein, dass ein Kandidat, der sich – etwa aufgrund einer narzisstischen Störung – an einem Ort als ungeeignet erwiesen hat, an einem anderen Ort trotzdem eine Anstellung erhält, weil die Resultate des Assessment als Geheimsache in irgendeinem Archiv vergessen gingen.
«Streng vertraulich»
Um diese Fragen zu klären, hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) Ende vergangener Woche «Ausführungsbestimmungen» erlassen. Diese neuen Bestimmungen sehen vor, dass zwar der ausführliche Bericht über ein Assessment «streng vertraulich an einem sicheren Ort» weggesperrt werden.
Gleichzeitig wird aber vom ausführlichen Assessment-Bericht eine Zusammenfassung erstellt, die dem regulären Ausbildungsdossier einer Kandidatin, eines Kandidaten hinzugefügt wird. Zudem gibt es ein schweizweites Verzeichnis der Personen, die das Assessment absolviert haben.
Auch Seelsorgende, die nach abgeschlossener Ausbildung in die Schweiz kommen, haben sich hier einem Assessment zu unterziehen.
Abklärungsnachweis
Gemäss Beschluss der SBK im Frühling 2025 müssen Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen während ihrer kirchlichen Ausbildung ein psychologisches Assessment durchmachen. Das ist ein mehrstufiges Verfahren, an dem mehrere Fachleute beteiligt sind.
Nach Abschluss dieses Verfahrens, so legen die jetzt publizierten Ausführungsbestimmungen fest, werden die Berichte der Fachpersonen einer vom Diözesanbischof bestimmten Instanz – etwa dem Regens – übergeben. Diese Instanz sucht das Gespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten und übergibt ihnen den ausführlichen Bericht in schriftlicher Form.
Dieser Instanz obliegt es zudem, «die Eckdaten des Ergebnisses der Eignungsprüfung» zusammenzufassen und summarisch in einem «diözesanen Abklärungsnachweis» festzuhalten. Dieses Dokument wird dann im «regulären Ausbildungsdossier» der Kandidatin oder des Kandidaten aufbewahrt, während die detaillierten Assessmentberichte archiviert werden. Zu diesen Akten haben nur der Regens oder der Bischof Zugang.
Ein zentrales Register
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen zu diesem Vorgehen ihr Einverständnis geben. Sie dürften allerdings Mühe haben, eine Stelle zu finden, wenn in ihrem Ausbildungsdossier der diözesane Abklärungsnachweis fehlt.
Das Fehlen dieses Dokuments liesse sich anhand des Registers feststellen, das alle Personen verzeichnet, die in der Schweiz ein Assessment durchgemacht haben. Dieses «schweizweite Verzeichnis» wird vom Generalsekretariat der SBK unterhalten. Es beinhaltet nur den Namen des Kandidaten oder der Kandidatin sowie Datum und Ort.
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