Stefan Betschon
Kommentar

Das Assessment des Assessments

Priesteramtskandidaten und angehende Seelsorgende müssen sich in der Schweiz umfassenden psychologischen Tests unterunterziehen. Doch wie ist mit den Test-Resultaten umzugehen? Wer darf sich die Assessment-Berichte ansehen?

Stefan Betschon

In Zukunft wird man Verbrechen aufklären können, noch bevor sie begangen worden sind. In Zukunft wird man Verbrecher einsperren können, noch bevor sie zu Verbrechern geworden sind. Psychologisch geschulte Vorauswisser – sogenannte Precogs – werden als Polizisten mit hellseherischen Fähigkeiten im Dienste des Precrime-Polizeidepartements das friedliche Zusammenleben aller Menschen sicherstellen.

Wer weiss, dass es sich bei dieser Zukunftsvision um einen Science-Fiction-Film handelt, den Steven Spielberg mit Tom Cruise in der Hauptrolle verfilmt hat – «Minority Report» (2002) –, der ahnt: Es kommt nicht gut. Verbrecher verstehen es, die Precogs zu täuschen, unbescholtene Bürger werden wegen Verbrechen bestraft, die sie nie begangenen haben. Schliesslich hilft nur noch eins: Ein beherzter Held – Tom Cruise – muss im Kampf gegen übermächtige Feinde seinen ganzen Mut zusammennehmen, muss die Ärmel hochkrempeln und zupacken, um dann – fast wäre er gescheitert –  gerade noch im rechten Augenblick die Welt zu retten.

Journalistische Schnellschüsse

Man würde gerne als beherzter Held in die Zukunft vorauseilen, um dort dafür zu sorgen, dass sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld nie mehr vorkommen. Möglich ist es aber immerhin, die Vergangenheit sorgfältig aufzuarbeiten, daraus zu lernen und dafür zu sorgen, dass das, was passiert ist, sich – hoffentlich! – nicht wiederholt.

Als vorbeugende Massnahme gegen sexuellen Missbrauch im kirchlichen Umfeld haben die Schweizer Diözesanbischöfe im Frühling 2025 psychologische Eignungstests für Seelsorgende eingeführt. Diese Massnahme wurde allgemein begrüsst. Im Rahmen einer Pilotphase wurden im vergangenen Jahr 72 Eignungsabklärungen durchgeführt. Die Erfahrungen mit den psychologischen Tests waren gut. Doch wohin mit den Resultaten dieser Tests, wer erhält Zugriff auf die Assessment-Berichte? Als Antwort auf solche Fragen haben nun die Schweizer Bischöfe «Ausführungsbestimmungen» erlassen.

Noch bevor diese Ausführungsbestimmungen Ende März veröffentlicht wurden, war für die «Sonntagszeitung» bereits klar, dass sie mit einem «Makel» behaftet seien, weil die Assessment-Berichte, für die die Bischöfe bezahlt haben, nicht allen interessierten Kreisen zugänglich gemacht werden. Beim Schreiben ihrer Invektive gegen die «mächtigen katholischen Bischöfe» übersah die Autorin allerdings, dass auch Seelsorgende Persönlichkeitsrechte haben, dass die Vorgaben des Datenschutzes auch im kirchlichen Umfeld zu beachten sind.

Gegen den Generalverdacht

Es ist nicht einzusehen, warum eine Pfarreiseelsorgerin bei der Stellensuche einen vollständigen Seelenstriptease hinlegen soll, während etwa ein Turnlehrer sich damit begnügen kann, beim Vorstellungsgespräch einen Strafregisterauszug oder allenfalls einen Sonderprivatauszug vorzulegen.

Es ist nicht einzusehen, warum potenzielle Arbeitgeber im kirchlichen Bereich die Assessment-Berichte ohne Einwilligung der Betroffenen einsehen können, wo ihnen etwa der Zugriff auf das Strafregister, das tatsächlich begangenen Straftaten auflistet, verwehrt ist. Wollte man durchsetzen, dass die Assessment-Berichte für einen grossen Personenkreis einsehbar sind, würde wohl das Interesse an einer Berufskarriere im kirchlichen Umfeld rasch nachlassen.

Schwierige Interpretation

Ein Assessment ist kein Gerichtsurteil. Ein Assessment ist ein Versuch, die psychologischen Entwicklungspotenziale eines Menschen auszuloten. Ein solches Assessment ist eine Momentaufnahme. Menschen können an sich arbeiten, sie können sich verändern. Auch wenn ein Assessment von erfahrenen Psychologinnen oder Psychologen durchgeführt wird, lassen sich subjektive Faktoren nicht ausschliessen.

Psychologie ist keine exakte Wissenschaft. Man kann die Seele nicht vermessen, so wie Grösse und Gewicht eines Menschen. Eine pädophile Neigung lässt sich nicht wie ein Krebsgeschwür eindeutig und genau diagnostizieren. Eine narzisstische Störung ist nicht etwas, das sich wie ein Entzündungsparameter durch einen Bluttest rasch erkennen und in eine Vergleichsskala einordnen liesse. Zudem, so ist zu vermuten, braucht es für die Interpretation von Assessment-Berichten psychologisches Fachwissen, das nicht überall vorausgesetzt werden kann.

Weil es bei der Beurteilung der Eignung und bei der Interpretation der Ergebnisse von Eignungstests Spielräume gibt, fordert die Betroffenenorganisation IG-MikU eine «unabhängige Überprüfung» der entsprechenden Prozesse. «Unabhängige Fachstellen» müssten mit der «Qualitätssicherung der Verfahren», die im Auftrag der Bischöfe von unabhängigen Experten der Universität Konstanz entwickelt worden sind, beauftragt werden. Doch wer dem Assessment nicht traut, wird sich wohl auch von einem Assessment des Assessments nicht überzeugen lassen.

Wie viele Daten braucht es?

Anders als die «Sonntagszeitung» mit ihren «Recherchen» herausgefunden zu haben glaubt, sind in der Schweiz nicht die Bischöfe die wichtigsten kirchlichen Arbeitgeber. Es sind dies die Kirchgemeinden und Kantonalkirchen. Die Interessen dieser Institutionen werden durch die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) wahrgenommen.

In einer Medienmitteilung zur Plenarversammlung der RKZ Ende März werden die Assessments für Seelsorgende «positiv» beurteilt. Allerdings möchten die Behörden von Kirchgemeinden und Kantonalkirchen von den Bischöfen gründlicher über die Resultate von Assessment-Berichte informiert werden.

Gemäss den von den Bischöfen erlassenen «Ausführungsbestimmungen» kennen nur die Bischöfe, die Assessment-Psychologen und die Prüflinge den vollständigen Assessment-Bericht. Es gibt von diesem Bericht auch eine Zusammenfassung, den «diözesanen Abklärungsnachweis». Und es gibt ein Verzeichnis, das Auskunft gibt über die Namen aller, die ein solches Assessment durchlaufen haben.

Anhand dieses Verzeichnisses können die Behörden von Kirchgemeinden und Kantonalkirchen einfach herausfinden, welche Daten vorhanden sind. Und auch wenn sie nicht auf alle Daten Zugriff haben, können sie sich diese mit dem Einverständnis eines Kandidaten, einer Kandidatin beschaffen. Auf das Einverständnis des Kandidaten, der Kandidatin sollte nicht verzichtet werden.

Es braucht umfassende Schutzkonzepte

Es sollte einmal jemand das Drehbuch zu «Minority Report», das Philip K. Dick geschrieben hat, theologisch untersuchen. Dieser Autor, der auch schon mit Franz Kafka verglichen wurde, scheint sich Polizisten als Priester zu imaginieren, die bei ihrer Ermittlungsarbeit im Precrime-Department damit beschäftigt sind, die Vorsehung vorauszusehen.

Es ist vermutlich ein unerfüllbarer Zukunftstraum, dass man Straftäter erkennen kann, bevor sie Straftaten begangen haben. Es ist – hoffentlich! – so, dass ein Mensch ein Leben lang die Möglichkeit hat, sich gegen das Böse zu entscheiden und sich dem Guten zuzuwenden.

Psychologen sind keine Precogs. Die forensische Psychologie kann nicht verhindern, dass Menschen falsche Entscheidungen treffen. Besser als die Vorsehung vorausschauen zu wollen, ist Vorsicht. Mit dem Assessment wird die Prävention gestärkt. Diese Präventionsmassnahme kann Wirkung entfalten und sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld verhindern, jedoch nur als Teil eines umfassenderen Schutzkonzepts.

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Stefan Betschon | © S.B.
2. April 2026 | 17:15
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