Datenschutz und Transparenz vereint

Seit April 2025 müssen sich in der Schweiz Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen einem psychologischen Assessment unterziehen. Doch wie ist mit den Resultaten dieser Eignungsprüfungen umzugehen? Wer darf sich diese Berichte ansehen? Als Antwort auf solche Fragen haben die Schweizer Bischöfe jetzt «Ausführungsbestimmungen» erlassen.