Externe Fachstellen sollen Assessment-Qualität sichern
Die Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld (IG-MikU) sieht in den Assessments für angehende Seelsorgende zwar gute Ansätze. Doch für eine wirksame Prävention brauche es mehr.
Regula Pfeifer
Die Betroffenenorganisation IG-MikU nimmt Stellung zu den «Ausführungsbestimmungen» zu den Eignungstests, welche angehende Seelsorgende seit letztem April absolvieren müssen. Das Papier hat die Schweizer Bischofskonferenz am Montag veröffentlicht.
Wichtige erste Schritte
Die IG-MikU wertet positiv, dass die Assessments von angehenden Seelsorgenden inzwischen verbindlich eingeführt worden seien. Und dass dabei externe Fachpersonen mitwirkten. Damit seien «wichtige Schritte unternommen worden», schreibt sie in einer Mitteilung.
Dennoch findet die Organisation, dass zentrale Voraussetzungen für eine wirksame Prävention gegen Missbrauch noch nicht erfüllt seien. Dabei kritisiert sie insbesondere, dass die Ergebnisse der Assessments und die Entscheidung über allfällige Konsequenzen weiterhin in der Verantwortung der Kirche lägen. Es sei auch nicht vorgesehen, den Assessment-Prozess unabhängig zu überprüfen. «Damit stellt sich die Frage, wie Transparenz und Verbindlichkeit im Umgang mit kritischen Befunden sichergestellt werden können», so die Mitteilung.
Umfassendes Schutzsystem notwendig
«Psychologische Assessments können ein sinnvolles Instrument sein, entfalten ihre Wirkung jedoch nur, wenn sie in ein umfassendes und unabhängiges Schutzsystem eingebettet sind», heisst es.
Um dies zu gewährleisten, ist es laut der IG-MikU notwendig, dass unabhängige Fachstellen in die Qualitätssicherung der Verfahren eingebunden werden. Es brauche zudem «transparente und nachvollziehbare Kriterien für Eignungsentscheide» und «klare Regelungen für den Umgang mit kritischen Ergebnissen».
Ebenso fordert die Betroffenenorganisation, dass Schutzentscheide über institutionelle Grenzen hinweg verbindlich berücksichtigt werden müssten. Dafür ist das schweizweite Verzeichnis von Assessment-Absolventen, das beim Generalsekretariat der Schweizer Bischofskonferenz vorliegt, nach ihrer Ansicht allerdings wenig hilfreich. Es dokumentiere lediglich die Durchführung der Assessments, nicht jedoch deren Ergebnisse oder daraus abgeleitete Schutzentscheide.
Die IG-MikU erwartet, dass die Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch in der Kirche weiterentwickelt werden. Sie selbst sei bereit, sich dabei konstruktiv einzubringen, teilt sie mit. Denn die Betroffenenperspektive müsse systematisch in den Prozess einbezogen werden. Gleichzeitig gibt sie an, dass sie «die Umsetzung der Massnahmen sowie die damit verbundenen strukturellen Fragen weiterhin aufmerksam verfolgen» werde.
Hier geht es zur › Bestellung einzelner Beiträge von kath.ch.




