Bischof Joseph Maria Bonnemain.
Schweiz

Bischof Joseph Bonnemain streicht umstrittenen Passus in Missio-Dokument

Laien im Bistum Chur mussten in ihrem Missio-Dokument einen Satz hinnehmen: «Mit dieser Beauftragung ist keine Predigterlaubnis innerhalb der Eucharistiefeier verbunden.» Bischof Joseph Bonnemain streicht nun den umstrittenen Passus.

Raphael Rauch

Wenn es nach Rom geht, dann sollen Laien nur dann predigen, wenn kein Priester zur Verfügung steht. In der Schweiz haben aber seit Jahrzehnten Laien Gemeindeleitungen inne. Die Haltung aus Rom passt schon länger nicht mehr zur pastoralen Realität.

Aus der Zeit gefallen

Hinzu kommt: Viele Priester müssen am Wochenende eine Messe nach der anderen feiern – und sind entsprechend froh, wenn die Pastoralassistentin die Predigt abnimmt.

Bischof Joseph Maria Bonnemain spricht vor der Synode der Zürcher Kirche im April 2021.
Bischof Joseph Maria Bonnemain spricht vor der Synode der Zürcher Kirche im April 2021.

Trotz dieser pastoralen Realität hielt die alte Bistumsleitung in Chur bis zuletzt an dem Passus fest, in den Missio-Dokumenten zu betonen: Die Predigterlaubnis gilt nur ausserhalb der Eucharistiefeier. Der genaue Wortlaut lautete:

«Mit dieser Beauftragung ist keine Predigterlaubnis innerhalb der Eucharistiefeier verbunden. Im Übrigen richten sich die Rechte und Pflichten nach den kirchenrechtlichen Vorgaben sowie nach dem durch den Delegierten des Apostolischen Administrators für die Bistumsregion Zürich/Glarus genehmigten Pflichtenhefts.»

Neuer Bischof, neuer Passus

Damit ist nun Schluss. Bischof Joseph Bonnemain hat sich im Bischofsrat beraten und den umstrittenen Passus gestrichen. Laut Sprecher Arnold Landtwing lautet der neue Passus wie folgt:

«Nach Rücksprache mit dem Bischofsrat und gestützt auf CIC, Can. 517 §2 sowie auf die «Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester» erteile ich XY für die Dauer von sechs Jahren die bischöfliche Beauftragung (missio canonica) als Pastoralassistentin. Die Rechte und Pflichten, die mit dieser Beauftragung einhergehen, richten sich nach den kirchenrechtlichen Vorgaben, sowie nach dem durch den Delegierten des Bischofs für die Bistumsregion Zürich-Glarus genehmigten Pflichtenheft.»

 

Erst am Montag hatte sich die Spitalseelsorgerin Nadja Eigenmann aus Horgen ZH über die alte Formulierung beklagt. Deswegen habe sie seit zwei Jahren keinen Priester mehr zu einem Gottesdienst eingeladen.

Spitalseelsorgerin Nadja Eigenmann im Gespräch mit Esther Biedermann
Spitalseelsorgerin Nadja Eigenmann im Gespräch mit Esther Biedermann

Künftig kann sie das machen, was manche Laien im Bistum Chur ohnehin gemacht haben: auch dann zu predigen, wenn ein Priester Eucharistie feierte. Der wiederum freute sich meistens, dass ihm Arbeit abgenommen wurde.


Bischof Joseph Maria Bonnemain. | © Christoph Wider, forum – Pfarrblatt der katholischen Kirche im Kanton Zürich
20. Mai 2021 | 11:36
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