Josef H.: Seine Anzeige gegen einen Priester führte zu keiner Strafe.
Schweiz

Kläger zu Verfahrenseinstellung: Beweise wegen Vieraugen-Prinzip schwierig

Staatliche und kirchliche Instanzen haben ihre Verfahren gegen einen Priester im Bistum Chur eingestellt, dem der deutsche Josef H. sexuelle Nötigung vorgeworfen hatte. Dieser will den Fall nicht weiterziehen.

Regula Pfeifer

Josef H. hat im November 2023 einen im Bistum Chur tätigen Priester wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung angezeigt, die in Deutschland und der Schweiz geschehen sein sollen. Der Fall wurde über den «Blick» bekannt, der den damaligen Angeklagten Pfarrer Andreas nannte. Die Namen der Involvierten sind der Redaktion kath.ch bekannt.

Inzwischen hat nicht nur die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den betreffenden Priester eingestellt. Auch der Bischof von Chur, Joseph Maria Bonnemain, hat jüngst per Dekret das kirchenrechtliche Vorverfahren geschlossen.

Verdacht nicht erhärtet

Dabei stützt sich das Bistum auf die Begründung der Staatsanwaltschaft. Diese besagte, ein Teil der Delikte sei verjährt, ein anderer strafrechtlich nicht relevant. Der Verdacht auf sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung habe sich zudem nicht erhärtet. Inzwischen ist laut Bistum auch die Verjährung gemäss kanonischem Recht eingetreten.

Wie kommt das bei Josef H. an? Der 42-Jährige antwortet in einer ersten Reaktion per Mail: «Ich bin zufrieden, was die Bestrafung dieses Priesters angeht.» Dabei bezieht er sich allerdings auf die vorsorglichen Massnahmen gemäss Canon 1722 CIC, die der Bischof zu Beginn der kirchenrechtlichen Voruntersuchung gegen den betreffenden Priester verordnete.

Vorsorgliche Massnahmen

Welche Massnahmen damals getroffen wurden, gab das Bistum nicht bekannt. Dabei kann es sich um eine Art Rayonverbot oder -gebot handeln oder um ein kirchliches Amts- oder Dienstverbot. «Bischof Bonnemain hat unverzüglich gehandelt, und das war richtig und gerecht», sagt Josef H. dazu.

Die NZZ (6.10.2025) zweifelte allerdings an der Umsetzung. «Der Priester ignoriert die Auflagen. Der Dekan, der die Einhaltung kontrollieren sollte, unterstützt den Priester aktiv in deren Umgehung», heisst es. Das Bistum bezeichnete aber den Generalvikar für Graubünden als Zuständigen für die Kontrolle. Über allfällige Probleme äusserte es sich nicht.

Vieraugen-Prinzip

Bei einer telefonischen Nachfrage korrigiert sich Josef H. «Der Bischof von Chur macht einen Fehler», sagt er. Dass Pfarrer Andreas ohne Strafe bleibt, ist für ihn nicht nachvollziehbar.

Wobei er ein gewisses Verständnis zeigt. Er führt es auf das Vieraugen-Prinzip zurück, dass sich der Verdacht auf sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung nicht erhärtet haben.

«Ein Vergewaltigungsversuch ist sehr schwer zu beweisen», so Josef H. Er habe als Betroffener dafür keine Beweise. Und er verstehe, dass auch für die Staatsanwaltschaft eine Beweisführung schwierig sei. Allerdings habe er einige Hinweise geliefert, die aufzeigten, dass sich gewisse Vorgänge nicht zufällig abspielten und dass er in der Zeit, als es zum Übergriff gekommen sei, tatsächlich an jenem Ort war.

Bischof soll auf Priester aufpassen

Josef H. hofft noch immer, dass der Bischof von Chur seinen Hinweisen Glauben schenke. Ebenso, «dass der Bischof auf diesen Priester wenigstens in dessen letzten Lebensjahrzehnt aufpasst.» Pfarrer Andreas geht gegen die 60 zu.

Bonnemain hat die vorsorglichen Massnahmen gegen den Priester allerdings im jüngsten Dekret aufgehoben. Der Bischof stehe mit ihm im Gespräch, um sein zukünftiges Wirken nach einer Auszeit zu regeln, liess das Bistum verlauten.

Keine weiteren Schritte

Josef H. will keine weiteren Schritte in dieser Angelegenheit mehr unternehmen, wie er in der Mail an kath.ch schreibt. Er berichtet von «erheblichen gesundheitlichen Problemen», weswegen er eine Rente beziehe. Abschliessend schreibt er: «Es braucht starke Bischöfe in diesen schweren Zeiten und ich erlaube mir zu behaupten, Bischof Bonnemain ist ein solcher.»

Im November 2023 hatte das Bistum Chur eine kanonische (kirchenrechtliche) Voruntersuchung wegen Missbrauchsverdacht gegen einen Priester in Müstair eröffnet. Im April 2024 begann auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden ein Verfahren gegen den Priester. Diese stellte ihr Verfahren bereits im Mai ein, das Bistum im September.

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Josef H.: Seine Anzeige gegen einen Priester führte zu keiner Strafe. | © zVg
22. September 2026 | 17:00
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