Beat Grögli – Ein erfahrener Seelsorger übernimmt das Bischofsamt in St. Gallen
Mit der Ernennung von Beat Grögli zum neuen Bischof von St. Gallen tritt ein profilierter Theologe, Dompfarrer und erfahrener Seelsorger die Nachfolge von Bischof Markus Büchel an. Grögli, der seit über einem Jahrzehnt als Dompfarrer die spirituelle und liturgische Leitung der Kathedrale St. Gallen innehat, bringt eine tiefe Verbundenheit mit der Diözese und deren Menschen mit.
Beat Grögli – Dompfarrer von St. Gallen
Beat Grögli wurde 1970 in Wil (SG) geboren und wuchs dort als ältester von drei Brüdern auf. Nach der Primar- und Sekundarschule besuchte er das Gymnasium Untere Waid in Mörschwil, wo er als Internatsschüler prägenden Gemeinschaftserfahrungen sammelte. Sein Theologiestudium führte ihn nach Freiburg, Wien und Innsbruck. 1998 wurde er für die Diözese St. Gallen zum Priester geweiht. Anschließend war er bis 2003 Vikar in der Stadtpfarrei St. Otmar in St. Gallen. Es folgte ein dreijähriges Zusatzstudium in Psychologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Von 2006 bis 2013 wirkte er als Kaplan in den Pfarreien Heiligkreuz und Rotmonten im Osten St. Gallens. Seit Mai 2013 ist er Dompfarrer der Kathedrale St. Gallen und Pfarrer der Seelsorgeeinheit Zentrum. In dieser Funktion ist er Mitglied des Ordinariatsrates und des Domkapitels. Sein Aufgabenbereich umfasst die liturgische Gestaltung sowie die musikalischen und kulturellen Belange der Kathedrale, die sowohl Bischofskirche als auch Pfarrkirche ist. Sein Lebensmotto lautet: “Fröhlich sein, Gutes tun und die Spatzen pfeifen lassen.”
Für einen Wahlspruch hat sich der neue Bischof bereits entschieden: «In concordiam Christi – herzlich in Christus». «Gott hat in Jesus Christus gezeigt, wie gross sein Herz für diese Welt ist – für alle Welt und für alle Menschen. Das Herz Jesu steht offen für alle. Deshalb ‘cor’, Herz Christi.» «Concordiam» – Konkordanz – bedeutet das Bemühen, miteinander unterwegs zu sein. Die Konkordanz-Demokratie der Schweiz sei dafür ein beredtes Beispiel, so Beat Grögli. Auch persönlich hat der Wahlspruch für ihn eine wichtige Bedeutung: «Der Glaube an Jesus Christus hat mich zu einem herzlicheren Menschen gemacht.»
Die Bischofswahl
Die Bischofswahl im Bistum St.Gallen ist im Konkordat 1845 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Katholischen Konfessionsteil (staatskirchenrechtliche Behörde) geregelt. Das Konkordat kann hier eingesehen werden.
Die Wahl und die Bestätigung des Bischofs von St.Gallen vollzieht sich in 5 Schritten.
1. Das Domkapitel erstellt eine geheime Liste von sechs wählbaren Kandidaten
Das Domkapitel besteht aus 12 Domherrn. Die wichtigste Aufgabe dieses Gremiums ist die Bischofswahl. Die Bedingungen der Kandidaten sind im Konkordat geregelt. Zudem gelten die Eigenschaften, die im Kirchenrecht im Can. 378 genannt sind.
2. Die vom Domkapitel erstellte Liste wird durch den Heiligen Stuhl gesichtet und kommentiert
3. Das Katholisches Kollegium, das heisst die Legislative der staatskirchenrechtlichen Behörde, stimmt anschliessend über Liste ab. Dabei hat es die Möglichkeit, maximal drei Namen von der Liste zu streichen
4. Anschliessend wählt das Domkapitel aus der Liste den Bischof von St.Gallen.
5. Der Heilige Stuhl bestätigt und verkündet den rechtmässig gewählten Bischof
Für die Beteiligung der staatskirchenrechtlichen Behörde an der Bischofswahl gibt es neben dem Konkordat noch ein Regulativ.
Am 1. Mai 2025 gab das Bistum bekannt, dass der Wahltermin nach dem Tod von Papst Franziskus auf den 20. Mai 2025 verschoben wird. Dies unter der Voraussetzung, dass bis am 19. Mai ein neuer Papst gewählt ist.
Der Name des Gewählten wird erst öffentlich, nachdem der Gewählte vom Heiligen Stuhl bestätigt wurde. Es wird erwartet, dass der Name zwei bis drei Tage nach der Wahl öffentlich wird.
Beteiligung der Menschen im Bistum St.Gallen
Im Vorfeld der Bischofswahl hat das Domkapitel eine Konsultation in Auftrag gegeben bei der die Menschen im Bistum St. Gallen festhalten konnten, was ihnen bei einem künftigen Bischof wichtig sei.
Ausweitung des Kandidatenkreises
Gemäss Konkordat von 1847 wären nur im Bistum St. Gallen inkardinierte Priester zur Wahl zugelassen. Eine Regel, die sich die St. Galler ursprünglich selbst auferlegt haben. So wollte man verhindern, dass ein Ordensmann Bischof wird und die Benediktinerabtei wieder errichtet. Auf Anregung des Domkapitels des Bistums St.Gallen sollen bei der bevorstehenden Bischofswahl nicht nur inkardinierte Priester in Frage kommen, sondern alle Priester mit einer bischöflichen Missio im Bistum St.Gallen. Der Heilige Stuhl hat dieser Ausweitung bereits zugestimmt. Die staatskirchenrechtliche Behörde, das Katholische Kollegium, hat an seiner Session vom 19. November dieser Ausweitung zugestimmt.
