Motionär Stefan Meier im Kollegium
Schweiz

«Vorreiterrolle»: Missbrauchsschutzkonzept von St. Galler Kollegium zur Kenntnis genommen

Der Administrationsrat hat dem Katholischen Kollegium, dem Parlament des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen, einen Bericht vorgelegt. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen angepasst werden, um das neue Schutzkonzept gegen Missbrauch umsetzen zu können.

Der Bericht ist die Folge einer in ein Postulat umgewandelten Motion. Die Kenntnisname des Berichts passierte mit ebenso grosser Zustimmung im Kollegium wie das Budget 2025 und der Verpflichtungskredit zur Sanierung des Hofflügels im Stiftsbezirk, wie es in einer Medienmitteilung des Katholischen Konfessionsteils heisst.

Mit 168-Ja-Stimmen zur Kenntnis genommen

Motionär Stefan Meier zeigte sich dankbar, «dass der Administrationsrat einen Vorschlag macht, der das Bistum und den Konfessionsteil einmal mehr in eine Vorreiterrolle bringt». Zwar gelte es in der Vernehmlassung des Schutzkonzepts noch Nuancen anzupassen, so Meier, alles in allem seien damit aber richtige und wichtige Schritte eingeleitet worden. Mit 168 Ja-Stimmen und einer Enthaltung wurde der Postulatsbericht zur Kenntnis genommen.

Seit mehreren Monaten arbeitet eine aus Bistum und Konfessionsteil paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe an der Überarbeitung des bisherigen Schutzkonzepts und einer neuen Organisationsstruktur.

Missbrauchsstudie 2023

Es ist eine direkte Folge der im September 2023 publizierten Studie zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche Schweiz, welche die Kirche selbst in Auftrag gegeben hatte.

Stiftsbezirk St.Gallen
Stiftsbezirk St.Gallen

Das überarbeitete Schutzkonzept befindet sich aktuell in der Vernehmlassung. Damit dieses umgesetzt werden kann, braucht es Anpassungen der rechtlichen Grundlagen, denn alle in die Umsetzung des Schutzkonzepts involvierten Gremien sollen künftig der dualen Trägerschaft unterstehen.

«Wir schauen hin»

Mit der Berichterstattung zu den neu zu schaffenden rechtlichen Grundlagen folgte der Administrationsrat der in ein Postulat umgewandelten Motion «Wir schauen hin», die im November 2023 von Kollegienrat Stefan Meier aus Rorschach zusammen mit 98 Mitunterzeichnenden eingereicht wurde.

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Kollegienrat Hans Hüppi-Oberholzer, Obersee, führte aus, dass mit den Dekretsanpassungen «wohl auch Mehrkosten auf den Konfessionsteil zukommen.» Diese würden aber wohl weniger ins Gewicht fallen als die Genugtuungszahlungen für die betroffenen Personen (woz)


Motionär Stefan Meier im Kollegium | © Roger Fuchs
20. November 2024 | 16:00
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