Bischofswahl im Bistum St. Gallen

Kathedrale St. Gallen, festlich beflaggt.
Kathedrale St. Gallen, festlich beflaggt.

Bischof Markus Büchel hat per 9. August 2024, seinem 75. Geburtstag, dem Papst den Rücktritt angeboten. Am 13. August ist über den apostolischen Nuntius die Antwort aus Rom eingetroffen. Papst Franziskus belässt Bischof Markus im Amt, gleichzeitig hat das Domkapitel den Auftrag erhalten, mit den Vorbereitungen der Bischofswahl zu beginnen.

Bischofswahl im Bistum St. Gallen

Die Bischofswahl

Die Bischofswahl im Bistum St.Gallen ist im Konkordat 1845 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Katholischen Konfessionsteil (staatskirchenrechtliche Behörde) geregelt. Das Konkordat kann hier eingesehen werden.

Die Wahl und die Bestätigung des Bischofs von St.Gallen vollzieht sich in 5 Schritten.

1. Das Domkapitel erstellt eine geheime Liste von sechs wählbaren Kandidaten

Das Domkapitel besteht aus 12 Domherrn. Die wichtigste Aufgabe dieses Gremiums ist die Bischofswahl. Die Bedingungen der Kandidaten sind im Konkordat geregelt. Zudem gelten die Eigenschaften, die im Kirchenrecht im Can. 378 genannt sind.

2. Die vom Domkapitel erstellte Liste wird durch den Heiligen Stuhl gesichtet und kommentiert

3. Das Katholisches Kollegium, das heisst die Legislative der staatskirchenrechtlichen Behörde, stimmt anschliessend über Liste ab. Dabei hat es die Möglichkeit, maximal drei Namen von der Liste zu streichen

4. Anschliessend wählt das Domkapitel aus der Liste den Bischof von St.Gallen.

5. Der Heilige Stuhl bestätigt und verkündet den rechtmässig gewählten Bischof

Für die Beteiligung der staatskirchenrechtlichen Behörde an der Bischofswahl gibt es neben dem Konkordat noch ein Regulativ.

Am 1. Mai 2025 gab das Bistum bekannt, dass der Wahltermin nach dem Tod von Papst Franziskus auf den 20. Mai 2025 verschoben wird. Dies unter der Voraussetzung, dass bis am 19. Mai ein neuer Papst gewählt ist.

Der Name des Gewählten wird erst öffentlich, nachdem der Gewählte vom Heiligen Stuhl bestätigt wurde. Es wird erwartet, dass der Name zwei bis drei Tage nach der Wahl öffentlich wird.

Beteiligung der Menschen im Bistum St.Gallen

Im Vorfeld der Bischofswahl hat das Domkapitel eine Konsultation in Auftrag gegeben bei der die Menschen im Bistum St. Gallen festhalten konnten, was ihnen bei einem künftigen Bischof wichtig sei.

Ausweitung des Kandidatenkreises

Gemäss Konkordat von 1847 wären nur im Bistum St. Gallen inkardinierte Priester zur Wahl zugelassen. Eine Regel, die sich die St. Galler ursprünglich selbst auferlegt haben. So wollte man verhindern, dass ein Ordensmann Bischof wird und die Benediktinerabtei wieder errichtet. Auf Anregung des Domkapitels des Bistums St.Gallen sollen bei der bevorstehenden Bischofswahl nicht nur inkardinierte Priester in Frage kommen, sondern alle Priester mit einer bischöflichen Missio im Bistum St.Gallen. Der Heilige Stuhl hat dieser Ausweitung bereits zugestimmt. Die staatskirchenrechtliche Behörde, das Katholische Kollegium, hat an seiner Session vom 19. November dieser Ausweitung zugestimmt.

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