Präimplantationsdiagnostik ab Herbst 2017 erlaubt

Bern, 27.9.16 (kath.ch) In der Schweiz soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) ab Herbst 2017 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Das teilte der Bundesrat am Montag mit. Dann soll das entsprechend geänderte Fortpflanzungsmedizingesetz in Kraft treten. Das Departement des Innern habe nun einen Entwurf des Ausführungsrechts vorgelegt, in dem die Qualitätsanforderungen für Laboratorien, die in der Fortpflanzungsmedizin tätig sind, verschärft worden seien.

Das Schweizer Stimmvolk hatte bei einem Referendum am 5. Juni für die Zulassung der PID und eine entsprechende Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes gestimmt. Bei der PID wird ein Embryo, der durch künstliche Befruchtung im Labor erzeugt worden ist, genetisch untersucht, bevor er der Frau in die Gebärmutter eingesetzt wird.

Zwei Laboratorien beteiligt

In der Regel seien bei diesem Verfahren zwei Laboratorien beteiligt, heisst es in der Mitteilung weiter. Im reproduktionsmedizinischen Labor würden die Embryonen entwickelt, denen eine oder zwei Zellen für die PID entnommen werden. Die genetische Untersuchung dieser Zellen erfolge dann in einem genetischen Labor. Für beide Laboratorien würden die Anforderungen erhöht.

Reproduktionsmedizinische Laboratorien müssen laut Mitteilung ein neuartiges «Qualitätsmanagement» haben und ihre Leiter müssten über eine fachliche Weiterbildung verfügen.. Die Leiter der genetischen Laboratorien müssten über den Titel «Spezialist für medizinisch-genetische Analytik» oder «Spezialist für Labormedizin» verfügen, wenn sie PID vornehmen wollten.

Bischofskonferenz  bedauerte Zustimmung zur PID

In der Schweiz sollen Paare mit einer schweren Erbkrankheit und Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, PID in Anspruch nehmen können. Letztere könnten Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf Chromosomenstörungen wie etwa das Down-Syndrom untersuchen lassen. Die Schweizer Bischofskonferenz hatte das Ja zur PID bedauert. Das revidierte Gesetz gefährde den vollständigen Schutz des menschlichen Lebens, hiess es im Juni. (kna)

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27. September 2016 | 14:37
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