Das Sakrament der Ehe

Kirchliche Trauung
Kirchliche Trauung

Das Sakrament der Ehe spenden sich die Eheleute gegenseitig. Sie sind gleichzeitig Spendende und Empfangende des Sakraments. Das tun sie vor der Gemeinde und einem von der Kirche beauftragten Seelsorger oder Seelsorgerin. Das Versprechen zum «Bund der Liebe» im Gottesdienst steht auch zeichenhaft für die Verbundenheit und Treue Gottes zu den Menschen.

Das Sakrament der Ehe

Die Katholische Kirche ist überzeugt: Die Liebe zwischen Mann und Frau ist das Abbild der Liebe Gottes zu uns Menschen. Und damit etwas ganz Besonderes. In einer feierlichen Trauung wird daher der Bund zwischen Mann und Frau geschlossen und das Sakrament der Ehe gespendet. Nach katholischem Verständnis sind die Einzigkeit und die Unauflöslichkeit der Ehe, die Offenheit für Kinder und das Eintreten für das Wohl des Partners beziehungsweise der Partnerin wichtige Grundelemente einer Ehe. Es ist deshalb wichtig, sich mit diesem Punkten vor der kirchlichen Eheschliessung auseinander zu setzen.

Das Ja-Wort

Die Trauung wird eingebunden in eine Eucharistiefeier oder einen Wortgottesdienst und unterscheidet sich deshalb in weiten Teilen kaum von einem sonntäglichen Gemeindegottesdienst.

Der Trauritus folgt auf die Predigt. Der Priester, der Diakon oder andere beauftragte Seelsorgende fragen die Brautleute, ob sie nach reiflicher Überlegung und aus freiem Entschluss bereit sind, den Bund der Ehe zu schliessen. Sie werden auch nach gegenseitiger Liebe, Achtung und Treue gefragt – «bis dass der Tod sie scheide».  Im Weitern wird die Bereitschaft erfragt, die Kinder anzunehmen, die Gott ihnen schenken will, und sie im Geist Christi und der Kirche zu erziehen. Auch nach der Bereitschaft, Mitverantwortung in der Kirche und Welt zu übernehmen, werden die künftigen Eheleute gefragt. Die Brautleute antworten beide mit «Ja». Dann werden die Trauringe gesegnet. Im Anschluss folgt das Eheversprechen. Dieses kann aus dem Ritus für die Trauung übernommen werden. «Vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau/meinen Mann. Ich verspreche dir die Treue in guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.» Und weiter:  «Trag diesen Ring als Zeichen unserer Liebe und Treue: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.» Es gibt auch die Möglichkeit, dass der assistierende Priester, Diakon oder andere beauftragte Seelsorgende die Worte für das Brautpaar sprechen und diese mit «Ja» antworten. Daher stammt auch der Ausdruck «sich das Jawort geben». Persönlicher wird die kirchliche Trauung, wenn das Brautpaar ihr Eheversprechen in eigenen Worten formuliert und sich gegenseitig zusagt.

Wie immer der Trauritus gestaltet wird, das Brautpaar spendet sich das Sakrament gegenseitig. Der Priester, Diakon oder die beauftragten Seelsorgenden sind ist nur als Assistent und Zeuge dabei.

Die Unauflöslichkeit der Ehe

Die Ehe, die als Bund vor Gott geschlossen wurde, ist für die katholische Kirche grundsätzlich unauflöslich. Das Versprechen der ehelichen Treue, das sich das Brautpaar während der Traufeier gibt, wird also nicht nur von der Kirche, sondern auch von Gott vollkommen ernst genommen. Eine Ausnahme bildet jedoch der Fall, dass zum Zeitpunkt der kirchlichen Trauung ein sogenanntes «Ehehindernis» vorgelegen hat. Das bedeutet, dass einer oder beide Brautleute durch ein oder mehrere Gesetze daran gehindert waren, sich das Sakrament der Ehe zu spenden. In diesem Fall kann ein Kirchengericht feststellen, dass die Ehe nie geschlossen worden ist. Sie wird durch einen solchen Beschluss jedoch nicht geschieden, sondern es wird festgestellt, dass es nie einen gültigen Bund gegeben hat.

Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung

Um eine kirchliche Hochzeit zu feiern, muss ein Paar in der Schweiz zivilrechtlich verheiratet sein. Die Voraussetzungen dafür sind im Gesetz geregelt. Der erste Kontakt erfolgt über die Pfarrei am Wohnort. Um eine kirchliche Hochzeit anzumelden, müssen ein Personalausweis und die Taufbescheinigung mitgebracht werden. Die Taufbescheinigung – ein Auszug aus dem Taufbuch – wird in der Taufpfarrei bestellt.

Bei einer Hochzeit zwischen zwei Angehörigen der römisch-katholischen Kirche können alle Fragen bei der Pfarrei des Wohnorts geklärt werden.

Eine Trauung von Eheleuten unterschiedlicher christlicher Konfessionen können Seelsorgerinnen und Seelsorger beider Kirchen oder aus einer Kirche die Feier begleiten. Findet die Zeremonie nicht nach katholischer Form statt, benötigt der katholische Partner oder die katholische Partnerin eine Bescheinigung des Bistums, damit diese von katholischer Seite anerkannt wird.

Das gleiche gilt für die Trauung von Paaren, wenn ein Partner einer anderen Religion angehört. Auskünfte erteilt das katholische Wohnpfarramt.

Kirchliche Segnung einer neuen Ehe: Eine neue Beziehung aus früheren Ehen geschiedener Partner kann in einem kirchlichen Rahmen gefeiert werden. Dabei stehen die gegenseitige Bestärkung der Partnerschaft und der Zuspruch durch Gott im Zentrum. Diese Form kennt keinen eigenen Ritus und kann zusammen mit dem Seelsorger, der Seelsorgerin sehr frei gestaltet werden.

Gleichgeschlechtliche Paare. Das Sakrament der Ehe steht in der katholischen Kirche ausschliesslich der Verbindung von Frau und Mann offen. Gleichgeschlechtliche Paare können ihre Partnerschaft im Rahmen einer Feier vor Gott tragen. Ein Segen erfolgt dort nicht über das Brautpaar, sondern über die Partnerinnen oder Partner einzeln. Dies als Zeichen dafür, dass Gott jeden Menschen annimmt, so wie er ist.

Vorbereitung der Eheschliessung

Am Anfang ist die Liebe zwischen zwei Menschen. Sie lebt von der lebendigen Beziehung der beiden Persönlichkeiten, ihren Träumen und Wünschen, Lebensplänen und Lebensgeschichten, ihrer Fähigkeit, aufeinander einzugehen, einander zu respektieren und zu vertrauen. Das Wagnis des gemeinsamen Weges ist gross. Für das Wachsen der Beziehung zwischen zwei Menschen ist es wichtig, dass Fragen nach der Zukunft und der Gestaltung des Zusammenlebens gestellt und geklärt werden. Solche Gedanken und Gespräche gehören in das Umfeld der kirchlichen Trauung. Paare sollten sich bei dieser Entscheidung und Vorbereitung genügend Zeit nehmen. Die Entscheidung für die Ehe zeugt von gegenseitigem Vertrauen. Die Brautpaare werden gebeten, möglichst frühzeitig (mindestens 6 Monate vor dem geplanten Termin) Kontakt mit Ihrer Pfarrei aufzunehmen. Auch wenn sie von einem ihnen bekannten Priester, Diakon oder beauftragten Seelsorgenden getraut werden, müssen sie sich bei der Pfarrei des Wohnortes melden. Dort werden Sie kompetent beraten und die nötigen Dokumente werden zusammen ausgefüllt. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes findet in der Regel mindestens ein Traugespräch statt. Es ist gut, wenn das Brautpaar sich auf das Gespräch vorbereitet und zum Beispiel erklären kann, weshalb es sich kirchlich trauen lassen will. Die kirchliche Trauung ist nur sinnvoll, wenn sie dem Brautpaar persönlich wichtig ist. In den Traugesprächen mit den Seelsorgenden dürfen gerne eigenen Wünsche bezüglich der Gestaltung der Trauung formuliert werden.

Die Trauzeugen

Wie die zivilrechtliche wird auch die kirchliche Trauung von Trauzeugen bestätigt. Sie sollen dem Paar über den Festtag hinaus unterstützend beiseite stehen. Es braucht zwei Trauzeugen, die aber nicht unbedingt katholisch sein müssen.

Links

Kirchliche Bildungshäuser und Fachstellen bieten regelmässig Vorbereitungsseminare für Paare, die sich für eine kirchliche Hochzeit entscheiden. Informationen dazu gibt es bei den Pfarrämtern am Wohnort oder direkt bei diesen Fachstellen:

Aargau: Ehevorbereitung

Basel: Ehe- und Partnerschaftsberatung

Bern: Fachstelle Ehe-Partnerschaft-Familie

Graubünden: Ehe- Familien- und Lebensberatung

Luzern, Obwalden und Nidwalden: Fachstelle für Lebensfragen

St. Gallen: Fachstelle Partnerschaft – Ehe – Familie

Thurgau: Kirchlich heiraten

Wallis: Fachstelle Ehe und Familie des Bistums Sitten

Zürich: Katholisches Eheseminar