Koran-Verteilaktion in Aarau
Schweiz

Zürich will keine Koran-Verteilaktionen von «Lies!»

Zürich, 5.5.17 (kath.ch) Die Zürcher Sicherheitsdirektion empfiehlt den Gemeinden, künftig Koran-Verteilaktionen der muslimischen Gruppierung «Lies!» oder ihr nahestehender Organisationen zu unterbinden. Die Direktion fordert zudem den Bund auf, den Schweizer Ableger der Gruppierung «Die wahre Religion» zu verbieten. Diese ist für die Standaktionen von «Lies!» verantwortlich.

Bei ihrer Forderung an den Bund stützt sich die Sicherheitsdirektion gemäss ihrer Mitteilung von Freitag auf das neue Nachrichtendienstgesetz, das am 1. September 2017 in Kraft tritt.

Die Sicherheitsdirektion beruft sich bei ihrer Empfehlung an die Gemeinden auf ein Rechtsgutachten, in das auch beim Nachrichtendienst des Bundes eingeholte Auskünfte eingeflossen sind. Die genannte Gruppierung berufe sich auf die Schweizer Grundrechte. Die Sicherheitsdirektion ist aber nun der Auffassung, dass die Standaktionen nur dazu dienten, «Personen für die Unterstützung oder die Propaganda verbotener Tätigkeiten zu gewinnen».

Mit fundamentalen Rechten unvereinbar

Das Gemeinwesen sei nicht verpflichtet, den öffentlichen Grund als Plattform für die Verbreitung von Ansichten zur Verfügung zu stellen, «die mit grundlegenden und fundamentalen Werten unserer Gesellschaft unvereinbar sind». Solche Aktionen liessen sich daher im Rahmen der geltenden Gesetzgebung unterbinden.

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich empfiehlt den Gemeinden, inskünftig Gesuche abzulehnen, die Personen oder Organisationen für Standaktionen im Rahmen der «Lies!»-Kampagne für den «sogenannten gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes» einreichen. Sollte der Versuch gemacht werden, solche Aktionen ohne Bewilligung durchzuführen, können die betroffenen Personen durch die Polizei weggewiesen werden.

Verschiedene Standpunkte der Städte

Die Gruppe «Die wahre Religion (DWR)» ist in Europa auch unter den Namen «Lies! Stiftung» und «Stiftung Lies» bekannt. Das Berner Stadtparlament hat kürzlich ein Verbot der Koran-Verteilaktion «Lies!» abgelehnt. In Basel hingegen kann diese Verteilaktion verboten werden.

Der dem salafistischen Gedankengut nahe stehende Verein «Islamischer Zentralrat Schweiz» spricht sich für das Recht aus, dass jede Gruppierung religiöse Schriften verteilen darf und wendet sich darum gegen ein Einschränkung der Koran-Verteilung. Der Verein erklärt in seiner Medienmitteilung von Freitag weiter, dass er «nicht alle von ‘Lies!’ vertretenen Positionen teilt». (gs)

 

Koran-Verteilaktion in Aarau | © Georges Scherrer
5. Mai 2017 | 15:47
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