Peter Henrici, emeritierter Weihbischof von Chur
Schweiz

Verlust des Bischofswahlrechts in Chur? Nicht den Teufel an die Wand malen

Zürich, 22.11.16 (kath.ch) Die Petition der Allianz «Es reicht» fordert, dass nach dem Rücktritt des Churer Bischofs Vitus Huonder vorübergehend ein Administrator zur Leitung des Bistums eingesetzt wird. Dadurch könnte das Mitspracherecht bei der Bischofswahl verlorengehen, äussert dazu ein Jurist und Theologe. Diese Befürchtung sei unbegründet, hält der frühere Weihbischof von Chur, der Jesuit Peter Henrici*, in einer Stellungnahme für kath.ch fest.

In mehreren Schweizer Zeitungen erschien letzte Woche ein Beitrag des Journalisten Karl Kälin: «Bischofs-Wahlgremium wird ausgehebelt». Ohne genügende Berücksichtigung aller Tatsachen wird da ein Teufel an die Wand gemalt. Es wäre zu ergänzen:

Die Ernennung eines Apostolischen Administrators hebt ein bestehendes Bischofswahlrecht keineswegs auf; dieses wird nur für eine Weile aufgeschoben. Das Churer Domkapitel hat (wie nicht wenige deutsche Diözesen) das verbriefte Recht, seinen Bischof aus einer von Rom vorgelegten Dreierliste auszuwählen. Zwischen dem Rücktritt des Bischofs und der Vorlage dieser Liste vergeht normalerweise längere Zeit. In dieser Zeit soll nach Kirchenrecht ein vom Domkapitel gewählter Diözesanadministrator das Bistum (mit eingeschränkten Vollmachten) verwalten. Er kann durch einen von Rom ernannten Apostolischen Administrator (mit vollen bischöflichen Vollmachten) ersetzt werden. Nach der Ernennung von Bischof Haas zum Erzbischof von Vaduz und nach dem Rücktritt von Bischof Grab hat Rom von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die scheidenden Bischöfe zu Apostolischen Administratoren ernannt.

Das eigentliche Bistumsgebiet des Bistums Chur umfasst nur die Kantone Graubünden und Schwyz und das Urserental. Für alle anderen Gebiete ist der Bischof von Chur seit der Aufhebung des Bistums Konstanz (1821) Apostolischer Administrator. In dieser Funktion könnte er jederzeit ersetzt werden, ohne dass dadurch das Wahlrecht des Domkapitels geschmälert würde. Seit einigen Jahren steht die Frage an, ob und wie die kirchenrechtliche Stellung der Administrationsgebiete (endlich) geklärt werden kann: Ob sie durch Bistumsverträge oder Konkordate endgültig dem Bistum Chur zugeschlagen werden sollen, oder ob ein «Bistum Zürich» (mit welchen Grenzen) errichtet werden soll. Ein Administrator des ganzen Bistums könnte diese Frage wohl freier und effizienter einer Klärung entgegenführen als ein gewählter Diözesanbischof.

Nach dem Rücktritt von Bischof Grab wollte die Bischofskongregation dem Vernehmen nach tatsächlich einen solchen Apostolischen Administrator ernennen (eine bestausgewiesene Person),  habe aber mit Hinweis auf das Bischofswahlrecht davon Abstand genommen. Gewählt wurde dann der einzige Diözesanpriester auf der Dreierliste, Bischof Huonder.

*Peter Henrici, Mitglied der Ordensgemeinschaft der Jesuiten, wurde am 31. Mai 1993 während der Amtszeit des umstrittenen Bischofs Wolfgang Haas zusammen mit Paul Vollmar als Weihbischof von Chur geweiht. Im Bistum Chur war er als Generalvikar mit Sitz in Zürich tätig. Ab 1998 hatte er diese Funktion unter dem Nachfolger von Wolfgang Haas, Bischof Amedée Grab, inne. Henrici war von 1998 bis 2003 Mitglied des Präsidiums der Schweizer Bischofskonferenz. Im Februar 2007 wurde er als Weihbischof emeritiert. Im gleichen Jahr wurde Vitus Huonder zum neuen Bischof von Chur gewählt und eingesetzt.

Viel Spekulation um die Nachfolge von Bischof Huonder

«Das Wahlrecht des Churer Domkapitels ist nicht tangiert!»

Peter Henrici, emeritierter Weihbischof von Chur | © Georges Scherrer
22. November 2016 | 17:18
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