Unterschriftensammlung der Allianz "Es reicht" in Chur
Schweiz

Viel Spekulation um die Nachfolge von Bischof Huonder

Zürich, 21.11.16 (kath.ch) Was geschieht mit dem Bistum Chur, wenn Bischof Vitus Huonder nächstes Jahr dem Papst altershalber seinen Rücktritt einreichen wird? Seit die Allianz «Es reicht» ihre Petition zur Einsetzung eines Administrators lanciert hat, spekulieren Juristen und Journalisten über mögliche Prozedere und Kandidaten.

Von einer «Mogelpackung» spracht der Jurist und Theologe Niklaus Herzog gegenüber der «Obwaldner Zeitung» (18. November). Er meint damit die Petition der kirchenkritischen Allianz «Es reicht», die sich dafür stark macht, nach dem Rücktritt von Bischof Huonder einen Administrator für das Bistum Chur einzusetzen, «der zu integrieren vermag», ehe ein neuer Bischof gewählt wird. «Damit nehmen die Verfechter des Apostolischen Administrators mutwillig in Kauf, dass der Vatikan dem Bistum Chur das Wahlprivileg entzieht», so Herzog gegenüber der Zeitung.

Bei der Ernennung eines Administrators käme das Churer Domkapitel, welches bei der Wahl eines neuen Bischofs ein Mitspracherecht hat, nicht zum Zug, da ein Administrator direkt von Rom eingesetzt würde. Herzog kritisiert, dass «ausgerechnet die Petitionäre, die auf dem Mitspracherecht der Ortskirche insistieren, verlangen, dass das Domkapitel auf sein Wahlrecht verzichtet.»

Die «Obwaldner Zeitung» ebenso wie die «Südostschweiz» (19. November) spekulieren ausserdem, dass das Churer Domkapitel durch den Verzicht auf sein Wahlprivileg dieses gleich ganz verlieren könnte. Die Zeitungen berufen sich dabei auf einen Passus im Kirchenrecht (CIC, Can. 84), der auch einem Schreiben des Bistums Chur über das Vorgehen bei der Bischofs-Ernennung zu entnehmen ist: «Wer eine ihm durch Privileg verliehene Vollmacht missbraucht, verdient, dass ihm das Privileg selbst entzogen wird; deshalb soll der Ordinarius einem, der ein von ihm selbst gewährtes Privileg in schwerer Weise missbraucht, dieses nach vergeblicher Mahnung des Privilegierten entziehen.»

Verzicht ist kein Missbrauch

René Pahud de Mortanges, Professor für Kirchenrecht an der Universität Freiburg, teilt diese Einschätzung nicht. Er sieht in einem allfälligen temporären Verzicht des Churer Domkapitels auf sein Wahlrecht keinen Missbrauch desselben. «Auch kann ich nicht erkennen, was daran missbräuchlich sein soll, wenn jetzt zunächst ein Apostolischer Administrator eingesetzt wird», schreibt er auf Anfrage von kath.ch. Insgesamt sei das kanonische Recht «sehr traditionstreu», einmal gewährte Privilegien seitens der Kirchenoberen würden respektiert.

Die «Südostschweiz» brachte am Wochenende auch einen konkreten Namen für einen möglichen Administrator ins Spiel: Mauro Jöhri, Provinzial der Schweizer Kapuzinerprovinz und Generalminister des Kapuzinerordens weltweit. Auf Jöhri treffen laut Zeitung die von der Allianz formulierten Vorstellungen zu: Ein Brückenbauer, nicht zwingend aus dem Bistum, beispielweise ein Ordensmann.

Mauro Jöhri hat unter anderem das Projekt «Für eine Kirche mit den Frauen» durch seine Anwesenheit am Abschlusstag des Projektes in Rom unterstützt. Das Schreiben der Pilgerinnen an Papst Franziskus ist derzeit bei ihm, damit  er es persönlich dem Papst überreiche.

«Weder die Pläne der Allianz ‹Es reicht› noch die im Raum stehende Frage der Privilegien des Domkapitels dürfen wir kommentieren», liess das Bistum Chur zum Thema verlauten. Es versandte an Mitarbeitende und Medien ein Schreiben, welches das Vorgehen bei der Churer Bischofswahl dokumentiert. Ein Interview mit Erwin Koller, Sprecher der Allianz «Es reicht», erscheint am Dienstag, 22. November, auf kath.ch. (sys)


Unterschriftensammlung der Allianz «Es reicht» in Chur | © zVg
21. November 2016 | 16:15
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