René Brülhart
Vatikan

Vatikan weist Verdacht gegen Präsident der Finanzaufsicht zurück

Rom, 31.5.19 (kath.ch) Der Vatikan hat Mutmassungen zurückgewiesen, nach denen der Präsident der vatikanischen Finanzaufsicht, René Brülhart, in illegale oder unlautere Finanzgeschäfte verwickelt sei.

Nach Medienberichten stellt Vatikansprecher Alessandero Gisotti klar: Der Präsident der vatikanischen Finanzaufsicht, René Brülhart, sei «weder direkt noch indirekt beschuldigt noch Ziel eines strafrechtlichen Verfahrens in der Schweiz oder irgendeinem anderen Land.» Die entsprechende Erklärung verbreitete der Vatikansprecher am Donnerstagabend.

Milliardenbetrug beim malaysischen Staatsfonds

Zwei Schweizer Zeitungen hatten in den vergangenen Wochen über Untersuchungen zu einem Milliardenbetrug beim malaysischen Staatsfonds 1MDB berichtet. In dem Zusammenhang habe die Bundesanwaltschaft Bern unter anderem Zahlungen an eine Firma blockiert, an der Brülhart beteiligt ist. Zudem berichtete der «Tages-Anzeiger» über andere Verfahren, in denen Brülharts Name ebenfalls auftauche. Dabei gehe es um private Nachrichtenbeschaffungen auf mutmasslich illegalen Wegen. Mehrfach schreibt jedoch die Zeitung selbst, dass Brülhart weder beschuldigt werde noch dass sein Name irgendwo als Verdächtiger geführt werde.

In keine operativen Geschäfte involviert

Anlass für die Erklärung des Vatikan waren nach eigener Aussage Journalistenanfragen zu Medienberichten. Weiter schrieb Sprecher Gisotti, als Präsident der Finanzaufsichtsbehörde des Heiligen Stuhls AIF sei Brülhart «in seiner nicht geschäftsführenden Funktion in keine operativen Geschäfte der Aufsicht oder Finanzüberwachung involviert».

Die von Benedikt XVI. gegründete (AIF) ist auch für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig. Präsident ist Brülhart, Direktor der Italiener Tommaso Di Ruzza. Wie die «Financial Intelligence Units» anderer Staaten auch untersucht die AIF Finanztransaktionen, die ihr als verdächtig gemeldet werden, und leitet sie gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weiter. (kna)

René Brülhart | © KNA
31. Mai 2019 | 09:52
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