Thomas Jäger gibt sich auf seiner Website siegesgewiss.
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Trotz Pädo-Vorwürfen: Priester Thomas Jäger gibt sich nach Gutachten siegesgewiss

Aufregung in Liechtenstein: Der ehemalige Pfarrer von Ruggell, Thomas Jäger, gibt sich siegesgewiss. Auf seiner Website schreibt er, ein Gutachten entlaste ihn vom Vorwurf, Kinderpornos konsumiert zu haben. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entbehrten «jeglicher Grundlage». Die Behörde widerspricht.

Raphael Rauch

Seit 2019 ermittelt die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft gegen den deutschen Priester Thomas Jäger. Er war trotz Bedenken seines Heimatbistums Limburg in Liechtenstein von Erzbischof Wolfgang Haas 2006 zum Priester geweiht worden. Von 2012 bis 2019 war er Pfarrer von Ruggell.

«Versuchter sexueller Missbrauch von Unmündigen»

Die Staatsanwaltschaft erhebt zwei verschiedene Vorwürfe. Es geht um «versuchten sexuellen Missbrauch von Unmündigen» – und um Kinderpornos. Thomas Jäger bestreitet die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Doch der Reihe nach: Am 24. Oktober 2019 berichtet ein Mädchen seinen Eltern, Thomas Jäger habe es unter dem Vorwand, ein Ministrantenbüchlein geben zu wollen, ins Pfarrhaus gelockt und an der Brust massiert. Die Eltern erstatten Anzeige.

Hinweise auf Kinderpornos und Hitlers «Mein Kampf»

Am 12. November 2019 kommt es zu einer Hausdurchsuchung. Die Polizei stellt Jägers Handy sicher. IT-Spezialisten finden verdächtige Dateien und URL-Links. 

Die «Liechtensteinische Juristenzeitung» berichtet über Anschuldigungen gegen Thomas Jäger.
Die «Liechtensteinische Juristenzeitung» berichtet über Anschuldigungen gegen Thomas Jäger.

Ausserdem gebe es «Zufallsfunde (…), welche auf eine rechtsextreme Gesinnung» schliessen lassen: etwa «Mein Kampf» von Adolf Hitler «sowie eine Liste von inländischen Neonazis».

IT-Gutachten verzögert sich

Thomas Jäger bestreitet, das Mädchen massiert und illegale Pornos konsumiert zu haben. Er behauptet, die auf dem Handy gefundenen Hinweise auf illegales Material stammten nicht von ihm. Trotzdem wird er zunächst verurteilt. Auch wenn der rekonstruierte Webseitenverlauf keine Angaben zum Zeitpunkt hat, ist das Landgericht in Vaduz von Thomas Jägers Schuld überzeugt.

Anschuldigungen gegen Thomas Jäger.
Anschuldigungen gegen Thomas Jäger.

Im Februar 2021 findet eine Berufungsverhandlung statt. Das Oberlandesgericht weist den Fall an das Landgericht zur Neuverhandlung zurück. Hierfür ist ein neues Gutachten fällig, doch der Gutachter liefert nicht. Ein neuer Gutachter muss gesucht werden.

Gutachten liegt seit dem 16. Januar vor

Wie Thomas Jäger auf seiner Website schreibt, liegt das neue Gutachten inzwischen vor – und zwar seit dem 16. Januar 2023, geliefert von der Münchner Firma «FastDetect». «Unsere Erwartung, dass damit die Vorwürfe, die durch die Staatsanwaltschaft im Februar 2020 erhoben wurden, jeglicher Grundlage entbehren, konnte erfüllt werden», schreibt Jäger auf der Website. Und weiter: «Es können auch heute weder Aussagen zum Zeitpunkt des Aufrufs der inkriminierten Webseiten durch den Nutzer (Tatzeit) noch zum Inhalt der Webseiten zum angeblichen Tatzeitpunkt gemacht werden.» 

Die Eltern einer Ministrantin aus Ruggell FL sind von Thomas Jägers Schuld überzeugt, wie sie gegenüber der "Rundschau" berichten.
Die Eltern einer Ministrantin aus Ruggell FL sind von Thomas Jägers Schuld überzeugt, wie sie gegenüber der "Rundschau" berichten.

Laut Thomas Jäger schreibt der Gutachter namens Stefan Fuchs, dass «die Art der Beweissicherung der Webseiteninhalte […] nicht einer gerichtsfesten Dokumentation [entspricht]».

Thomas Jäger wirft den Behörden «Manipulation» vor

Thomas Jäger spricht von einem Verfahren, das sich nicht nur gegen ihn, sondern auch gegen die Kirche richte. Er wirft den Behörden «Manipulation» vor und fordert, diese müsse «restlos aufgeklärt werden».

Kein Verständnis für die Vorwürfe zeigt Robert Wallner, leitender Staatsanwalt in Vaduz. «Das Gutachten wurde der zuständigen Staatsanwältin zur Einsicht übermittelt. Wir werden uns gegenüber dem Gericht und nicht in den Medien dazu äussern», sagt Robert Wallner am Dienstag zu kath.ch.

Zitat «verkürzt» dargestellt

Weiter teilt der leitende Staatsanwalt mit: «Das Gutachten kritisiert die Arbeit der Landespolizei in keiner Weise, vielmehr attestiert es der Landespolizei, dass die verwendeten Softwareprodukte zur IT-forensischen Auswertung eines mobilen Endgerätes dem üblichen Vorgehen entsprechen und dass nach Einschätzung des Sachverständigen kein fehlerhaftes Vorgehen bei der Datenextraktion und Aufarbeitung der Daten des Mobiltelefons ersichtlich sei.»

Das Landgericht in Vaduz.
Das Landgericht in Vaduz.

Das von Thomas Jäger publizierte Zitat aus dem Gutachten sei «richtig, aber verkürzt und bezieht sich ausschliesslich auf die nachträgliche Rekonstruktion des Inhalts einer Webseite».

Es dürfte zwei Gerichtsverhandlungen geben

Beobachter gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten zu zwei Gerichtsverhandlungen kommen wird. Zum einen wegen der illegalen Kinderpornos. Zum anderen wegen des Vorwurfs, ein Mädchen im Brustbereich massiert zu haben.

Thomas Jägers Anwalt liess eine Anfrage von kath.ch unbeantwortet.


Thomas Jäger gibt sich auf seiner Website siegesgewiss. | © kath.ch
24. Januar 2023 | 18:23
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