Kantonspolizei Graubünden.
Schweiz

Tragödie von Trun: Waffenbesitzer wieder auf freiem Fuss

Noch immer schockiert der Schiessunfall die Gemeinde Trun im Kanton Graubünden. Bei einer Geburtstagsparty wurde ein ehemaliger Schweizergardist durch einen ungewollten Schuss getötet. Fragen bleiben offen.

Wolfgang Holz

«Der Beschuldigte befindet sich laut Staatsanwaltschaft nicht mehr in Haft», sagt Mediensprecher Roman Rüegg von der Kantonspolizei Graubünden auf Anfrage von kath.ch. 

Die Untersuchung läuft

Am 1. Mai hatte gegen 18.30 Uhr bei einem Geburtstagsfest ein 30-Jähriger den Gästen seine Waffen präsentiert und mit einem ungewollten Schuss einen 25-Jährigen Ex-Gardisten tödlich am Kopf verletzt. 

Wie der Waffenbesitzer an die Munition gekommen war – dazu äussert sich die Kantonspolizei Graubünden nicht weiter. Rüegg: «Die Untersuchung läuft, und es werden keine weiteren Details kommuniziert.»

Strafregisterauszug und Waffenerwerbsschein

Aber wie konnte sich überhaupt ein Schuss aus dem Karabiner 31 lösen? Denn die Ordonnanzmunition, mit der Sportschützen auf dem Schiessstand mit Gewehren wie dem Karabiner 31 auf 300 Metern Entfernung schiessen, darf nicht zuhause aufbewahrt werden. Diese Ordonnanzmunition wird nämlich in Tresoren der Schützenvereine eingeschlossen.

«Wer die Voraussetzungen für den Kauf einer Waffe erfüllt, kann in einem Waffengeschäft Munition für Gewehre oder Pistolen kaufen», sagt Philipp Ammann, Mediensprecher des Schweizer Schiesssportverbands in Luzern. Will heissen: Wer in einem Waffengeschäft seinen Strafregisterauszug oder seinen Waffenerwerbsschein vorlegt, kann privat zivile Munition für sein Gewehr erwerben und diese dann zuhause aufbewahren. 

Vorfälle 2009 und 2014

Ob dies im Fall des tragischen Schiessunfalls in Trun so gewesen war, kann nicht beantwortet werden. «Wir möchten nicht über die Ursache dieses tragischen Unfalls spekulieren», sagt Philipp Ammann. Er weist darauf hin, dass der letzte tödliche Unfall bei einem Schützenhaus im Jahr 2009 passiert sei. «Eine schwerverletzte Person in einem Schiessstand war letztmals 2014 zu beklagen.» 

Einmal mehr möchte die Verbandsführung des Schweizer Schiesssportverbands die einschlägigen Regeln und Vorschriften allen Mitgliedern in Erinnerung rufen: Jede Waffe sei dabei als geladen zu betrachten, bis sich der Benutzer durch die persönliche Kontrolle vom Gegenteil überzeugt hat.


Kantonspolizei Graubünden. | © Kapo Graubünden
12. Mai 2022 | 08:35
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