Störaktion in Pride-Gottesdienst: «Junge Tat» vor Gericht
Sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» stehen vor dem Zürcher Bezirksgericht. Ihnen wird unter anderem eine Störaktion in einem Pride-Gottesdienst in der katholischen Kirche St. Peter und Paul im Juni 2022 vorgeworfen. Es drohen Freiheitsstrafen für die beiden Haupttäter.
Regula Pfeifer
Sechs Mitgliedern der «Jungen Tat» wird an diesem Freitag am Bezirksgericht Zürich der Prozess gemacht. Sie sollen bei verschiedenen Protest- und Störaktionen strafbare Grenzen überschritten haben.
Dafür fordert die Staatsanwaltschaft für die beiden Haupttäter eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtet. Die Angeklagten bestreiten demnach einen Grossteil der Vorwürfe und berufen sich auf die Meinungsfreiheit. Am Prozess selbst schwiegen sie, wie verschiedene Medien berichteten.
Die Verteidiger der beiden Hauptbeschuldigten beantragten am Nachmittag für die meisten Anklagepunkte Freisprüche, so Keystone-SDA. Bestritten wurden insbesondere Verstösse gegen die Diskriminierungs-Strafnorm.
Störaktion in Kirche
Ein Vorwurf gegen die Männer der «Jungen Tat» betrifft die Störung des Pride-Gottesdienstes in der katholischen Kirche St. Peter und Paul in Zürich am 19. Juni 2022. Wie kath.ch berichtete, betraten damals nach Gottesdienstbeginn ein paar vermummte Männer der «Jungen Tat» mit einem grossen Kreuz die Kirche. Sie wurden aber sofort von Anwesenden am Weitergehen gehindert und flüchteten.
Gut zwei Jahre später, im September 2024, erliess die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl sechs Strafbefehle gegen Mitglieder der «Jungen Tat». Die Beschuldigten wurden mit Geldstrafen von zwischen 100 und 180 Tagessätzen und zusätzlich mit Bussen bestraft.
Die Behörde habe nachweisen können, dass die Beschuldigten an mehreren Störungsaktionen beteiligt gewesen waren, gab die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft Zürich damals Auskunft. Neben dem Pride-Gottesdienst ging es auch um einen Dragqueen-Anlass im Zürcher Tanzhaus im Oktober 2022 und weitere Störaktionen.
Nach Strafbefehl und der Prozess
An diesem Freitag ist die Sache nun vor Gericht gekommen. Das bedeutet, dass die Beschuldigten Einsprache gegen den Strafbefehl eingereicht hatten. Vorgeworfen wird ihnen Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Störung der Glaubensfreiheit und Sachbeschädigung.
Angeklagt sind sie zudem auch wegen Hausfriedensbruchs, Nötigung, Landfriedensbruchs und weiterer Delikte in Zusammenhang mit Auseinandersetzungen an einer Demonstration 2022 in Zürich, wie Schweizer Radio und Fernsehen SRF schreibt.
Die «Junge Tat» gehört der rechtsextremen Szene an. Laut NZZ ist sie aus den Neonazigruppen Eisenjugend und Nationalistische Jugend Schweiz entstanden. Der Gerichtsprozess läuft noch. Wann das Urteil bekannt gegeben wird, ist noch unklar. Bis zu dessen Bekanntgabe gilt die Unschuldsvermutung.
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