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Schweiz

Staatsanwaltschaft St. Gallen schliesst Verfahren gegen mutmassliche Missbrauchstäter ab

Im Zuge der Veröffentlichung der Pilotstudie zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche gingen fünf Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen ein. Die Verfahren wurden nun nach zeitintensiven und komplexen Untersuchungen eingestellt.

Jacqueline Straub

Nach der Veröffentlichung der Pilotstudie zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche gingen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen vier Anzeigen von den Bistümern St. Gallen und Chur ein. Eine weitere Anzeige wurde durch eine Privatperson gegen einen ausländischen Priester eingereicht.

Fünf Priester wurden hierbei beschuldigt, zehn Personen standen in der Rolle als mutmassliche Geschädigte mit Bezug zum Kanton St. Gallen, heisst es in einer Medienmitteilung der St. Galler Staatsanwaltschaft.

V.l.: Damalige RKZ-Präsidentin Renata Asal-Steger, Bischof Joseph Bonnemain, Beat Müller, Medienverantwortlicher Universität Zürich, und die Projektleiterinnen Marietta Müller und Monika Dommann an der Pressekonferenz vom 12.9.23 zur Pilotstudie Missbrauch.
V.l.: Damalige RKZ-Präsidentin Renata Asal-Steger, Bischof Joseph Bonnemain, Beat Müller, Medienverantwortlicher Universität Zürich, und die Projektleiterinnen Marietta Müller und Monika Dommann an der Pressekonferenz vom 12.9.23 zur Pilotstudie Missbrauch.

Bei den Beschuldigten – bis auf den ausländischen Priester – handelt es sich um Mitarbeitende der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchgemeinden. Die Anzeigen wurden daher der Anklagekammer des Kantons St. Gallen zur Durchführung des Ermächtigungsverfahrens weitergeleitet. Die Anklagekammer prüfte jeweils die Verdachtslage und erteilte die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die beschuldigten Priester, so die Mitteilung.

In zwei Fällen wies die Anklagekammer das Ermächtigungsersuchen der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zurück. In einem der Fälle hatte die beschuldigte Person die vorgeworfenen Handlungen nicht in der Funktion als Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaft im Kanton St. Gallen begangen. In Folge prüfte die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe, eröffnete jedoch kein Verfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Inzest, da die Taten bereits verjährt waren.

Beschuldigter ist verstorben

Im zweiten Fall verweigerte die Anklagekammer die Eröffnung eines Strafverfahrens. Der beschuldigte Priester war krankheitsbedingt dauerhaft verhandlungsunfähig, weshalb eine Strafverfolgung wegen sexueller Handlungen mit Kindern, des Missbrauchs einer urteils- oder widerstandsunfähigen Person sowie wegen Vergewaltigung nicht mehr möglich war. Mit der verweigerten Ermächtigung wurde das Verfahren abgeschlossen. Inzwischen ist der Beschuldigte verstorben, heisst es in der Mitteilung.

Missbrauch (Symbolbild)
Missbrauch (Symbolbild)

Das Strafverfahren gegen den ausländischen Priester wegen sexueller Nötigung wurde von den deutschen Behörden in Augsburg übernommen. Inzwischen wurde das Verfahren eingestellt.

Verjährung führte zu Nichtanhandnahmeverfügung

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen erliess betreffend vier von zehn Sachverhalten wegen sexueller Handlungen mit Kindern eine Nichtanhandnahmeverfügung, da sich die eingetretene Verjährung direkt aus den Akten ergab, so die Medienmitteilung weiter.

In weiteren vier Sachverhalten, in denen die Taten noch nicht verjährt waren, wurden die Vorwürfe vertieft untersucht, um den Tatverdacht zu erhärten. «Diese Untersuchungen waren zeitintensiv und komplex», schreibt die Staatsanwaltschaft St. Gallen. Denn die beschuldigten Personen bestritten die Vorwürfe, während die Betroffenen – zur Tatzeit noch Kinder – die Geschehnisse oft nicht mehr ausreichend konkret schildern konnten.

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Teilweise fehlten Erinnerungen an strafrechtlich relevante Ereignisse oder eine zeitliche Einordnung war nicht möglich. Andere Betroffene verzichteten bewusst auf eine erneute Auseinandersetzung mit den Vorwürfen, da sie das Thema für sich als abgeschlossen betrachteten. In keinem der angezeigten Fälle reichte die Beweislage für eine Anklage gegen die Priester, weswegen die Verfahren eingestellt wurden.

Eine der fünf Anzeigen wurde vom Diözesanbischof von Chur eingereicht, wie Nicole Büchel, Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur, in einer Mitteilung schreibt. Es handelt sich hierbei um einen mutmasslichen Übergriff eines Ordensmannes, der zu diesem Zeitpunkt im Bistum St. Gallen seelsorglich tätig war. Der Vorfall ereignete sich anfangs der 1970er Jahre. «Zurzeit ist der inzwischen hochbetagte Ordensmann nicht mehr in der Diözesanpastoral tätig», so die Medienmitteilung des Bistums Chur.


Kirchliche Kommunikation als «Blackbox». | © Harald Oppitz/KNA
21. Januar 2026 | 14:14
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