Frau im liturgischen Gewand
Schweiz

Seelsorgende kämpfen gegen Diskriminierung bei kirchlicher Anstellung

In einem Brief an die Luzerner Synodalen forderten sechs Seelsorgende, dass die Missio künftig unabhängig von der Lebensform erteilt werden soll. Das Bistum soll sich nicht mehr ins Privatleben einmischen – und stattdessen die Menschenwürde und die persönliche Integrität wahren.

Jacqueline Straub

«Wir haben in den letzten Jahren als Theologen und Theologinnen durch die Bistumsleitung ungebührliche Eingriffe in unser Privatleben erfahren», heisst es in einem Brief an die Luzerner Synodalen, der kath.ch vorliegt. Unterschrieben haben den Brief Herbert Gut, Barbara Lehner, Bruno Fluder, Pius Blättler, Daniel Ammann und Franz Zemp.

Kulturwandel und Abkehr von Sexualmoral

«Diskriminierung bei Anstellungen haben einerseits eine ganz andere Qualität von Gewalt, aber das gemeinsame mit allen Missbrauchsopfern ist der fehlende Schutz der persönlichen Integrität und der Menschenwürde in der katholischen Kirche», heisst es weiter. Sie wünschen sich einen Kulturwandel und die Abkehr von einer lebensfeindlichen Sexualmoral. Und: Die Missio soll unabhängig von der Lebensform erteilt werden.

Mitglieder der Luzerner Synode (Kirchenparlament) beim Abstimmen am 8. November 2023.
Mitglieder der Luzerner Synode (Kirchenparlament) beim Abstimmen am 8. November 2023.

Hintergrund des Briefes der Seelsorgenden ist, dass Ende September die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche vier Forderungen aufgestellt hat, die zu einem Kulturwandel und einer Veränderung in der Struktur der Kirche beitragen sollen. Eine dieser Forderungen lautet: «Das Präsidium der RKZ will, dass die Schweizer Bischöfe in gleicher Weise wie ihre deutschen Kollegen anerkennen, dass das partnerschaftliche Leben der kirchlichen Mitarbeitenden – abgesehen von den zum Zölibat verpflichteten Personen – weder anstellungs- noch kündigungsrelevant ist.»

Würde des Menschen schützen

Die Seelsorgenden kritisieren, dass der Umgang mit der Missio bei der Bistumsleitung im Bereich der Anstellungen dazu führt, dass die Kirchengemeinden ihren Mitarbeitenden nicht gewähren können, was das Gesetz fordert: Die Würde des Menschen schützen und sicherstellen, dass die persönliche Integrität gewahrt und die Gesundheit der Angestellten geschützt wird. Zudem, dass das Arbeitsverhältnis frei von Diskriminierung ist.

Integrität hervorheben

«Die Bistumsleitung nimmt bei der bisherigen Praxis oft eine agierende Rolle ein und beruft sich auf die offizielle Sexualmoral der Katholischen Kirche. Die Kirchgemeinden und auch die pastorale Seite schaut öfters zu und auch weg», heisst es in dem Brief. Selten werden die betroffenen Mitarbeitenden gefragt, wie es ihnen mit dieser Diskriminierung geht.

«Das Grundrecht der Menschenwürde und die persönliche Integrität sollten in Zukunft auch in der Luzerner Kirche oberste Priorität haben», heisst es im Brief der Seelsorgenden.


Frau im liturgischen Gewand | © Harald Oppitz/KNA
30. November 2023 | 15:43
Lesezeit: ca. 2 Min.
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