Doris Fiala
Schweiz

Nationalrat will mehr Transparenz bei Finanzierung religiöser Stiftungen

Bern, 17.3.17 (kath.ch) Der Nationalrat hat am 17. März eine Motion von Doris Fiala angenommen. Diese verpflichtet den Bundesrat zu einer verstärkten Aufsicht über kirchliche Stiftungen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

«Im Sinne von mehr Transparenz und Risikoprävention», so die Zürcher FDP-Nationalrätin Fiala im Motionsschreiben, soll der Bundesrat beauftragt werden, künftig die Kriterien der Beaufsichtigung bei kirchlichen beziehungsweise religiösen Stiftungen zu präzisieren. Insbesondere müssten der Stiftungszweck, die Unabhängigkeitsvorschriften, der Beizug einer Revisionsstelle, Transparenzvorschriften und anderes mehr geklärt und präzisiert werden. Falls dies nach Einschätzung des Bundesrats nicht möglich sei, müsse er kirchliche beziehungsweise religiöse Stiftungen künftig unter staatliche Aufsicht zu stellen. Ausserdem soll der veraltete Begriff «kirchliche Stiftungen» durch «religiöse Stiftungen» ersetzt werden.

Zudem verlangt Fiala, dass die Eintragungspflicht ins Handelsregister durchgesetzt werden müsse. Und zwar mit Sanktionen, die bis zur Auflösung der Körperschaft reichten. Und es müsse gewährleistet werden, dass das staatliche Stiftungsrecht von den Religionsgemeinschaften in der Praxis beachtet werde. Das sei heute oft nicht der Fall. Kirchliche Stiftungen seien aber gleich wie nichtkirchliche dem Bundesrecht des Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts und des Fusionsgesetzes unterstellt. Der Bundesrat hat die Annahme der Motion beantragt. Das Geschäft gelangt nun in den Ständerat.

Widerstand aus Bistum Chur

Fiala hatte die Motion im Dezember eingereicht, nachdem der Bundesrat auf ihre vorangehende Interpellation nicht zu ihrer Zufriedenheit geantwortet hatte. Der Bundesrat hatte in seiner Antwort gesagt, er verfüge nicht über die notwendigen Informationen, um sich über die Qualität der Aufsicht kirchlicher oder religiöser Stiftungen äussern zu können. Er analysiere zurzeit auch das Risiko nicht, das von kirchlichen Stiftungen und religiösen Vereinen ausgehe.

Als Reaktion auf die Interpellation hatte sich Martin Grichting, Generalvikar im Bistum Chur, in einem Schreiben an alle Partei- und Fraktionspräsidenten gegen eine staatliche Aufsicht über kirchliche Stiftungen gewehrt. Diese hätten sich seit über hundert Jahren als vertrauenswürdig erwiesen. Letzteres sei bei den sich neu etablierenden muslimischen Religionsgemeinschaften nicht der Fall. (sys)


Doris Fiala | © zVg
17. März 2017 | 11:06
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