Michael Seewald
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Michael Seewald: Was die Kirche als Vollmacht betrachtet, ist historischem Wandel unterworfen

Das Ja aus dem Vatikan zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist bahnbrechend, sagt der Dogmatiker Michael Seewald. Interessant ist auch, was unter Verweis auf die «Vollmacht der Kirche» alles für möglich oder unmöglich gehalten wird. Johannes Paul II. begründete 1994 mit der «Vollmacht» den Ausschluss der Frauen vom Weiheamt. Die neuste Erklärung «könnte ein Indiz für behutsam vorbereitete Veränderungen sein».

Michael Seewald*

Kurz vor Weihnachten meint Rom es offenbar gut. Der Leiter des Glaubensdikasteriums, jener Behörde, die ihrem Selbstverständnis nach über den wahren katholischen Glauben wacht, hat «ein Geschenk an das gläubige Volk Gottes» verteilt. Paare, denen bisher jede offizielle kirchliche Anerkennung versagt blieb, haben fort an die Möglichkeit, ihre Beziehung in der katholischen Kirche und durch einen katholischen Priester segnen zu lassen.

Ein Priester segnet ein gleichgeschlechtliches Paar (Symbolbild)
Ein Priester segnet ein gleichgeschlechtliches Paar (Symbolbild)

Die neue Regelung betrifft Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben. Sie betrifft aber auch heterosexuelle Paare, bei denen ein Partner bereits kirchlich verheiratet war und nach einer Scheidung nun mit einem anderen Menschen dauerhaft zusammenlebt, aus kirchenrechtlicher Sicht jedoch an das Eheband mit dem früheren Gatten gebunden bleibt.

Von Nein zu Ja

In Deutschland ist die Freude über das «Geschenk» aus Rom verhalten. Zu herablassend klingt der Ton, der immer noch gegenüber Menschen angeschlagen wird, die in einer «irregulären Situation» leben, wie es in der römischen Erklärung heisst. Und zu kompliziert sind die Kautelen, die dafür sorgen sollen, dass nicht einmal die Gefahr einer Verwechslung aufkommt zwischen der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und der Eheschliessung zwischen Mann und Frau.

Verglichen mit dem, was die römische Kurie bis vor kurzem noch verlauten liess, ist das neue Dokument des Glaubensdikasteriums dennoch bahnbrechend. Im Jahr 2021 hatte sich die damals noch als Glaubenskongregation firmierende Behörde mit der Frage befasst: «Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?» Die Antwort lautete: «Nein.» Drei Jahre später heisst die Antwort: Ja.

Katholische Beziehungsethik ist sexualitätsfixiert

Dieses Ja-Wort ist auf zwei Ebenen interessant: hinsichtlich der Frage, wie die Kirche Paaren begegnet, die nicht dem moraldogmatischen Eheideal entsprechen, aber auch mit Blick auf das, was unter Verweis auf die «Vollmacht» der Kirche alles für möglich oder unmöglich gehalten wird.

Die katholische Beziehungsethik ist seit dem 19. Jahrhundert stark sexualitätsfixiert. Sexuelle Intimität hat nach lehramtlicher Auffassung ihren Ort ausschliesslich in der Ehe. Da die Ehe ein Bund zwischen Mann und Frau sei, bleibe homosexuellen Menschen nur ein Leben in «Keuschheit» und sexueller Enthaltsamkeit, wie der Katechismus der katholischen Kirche es formuliert. Leben homosexuelle Menschen dennoch in einer Partnerschaft, die auch sexuelle Intimität einschliesst, wurde diese Beziehung bislang in Bausch und Bogen verurteilt.

Brautpaar in der Kirche.
Brautpaar in der Kirche.

Die neue Erklärung aus Rom ist eine Abkehr davon. Was an Beziehungen, die nicht dem Ehebild der katholischen Kirche entsprechen, «wahr, gut und menschlich gültig ist», kann künftig auch in der Öffentlichkeit unter den Segen Gottes gestellt werden.

Die theologische Begründung für diesen Kurswechsel ist nicht sonderlich überzeugend. Man könnte dem Glaubensdikasterium jedoch leicht auf die Sprünge helfen. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962 bis 1965) geht zum Beispiel davon aus, dass die Ehe eine auf Lebenszeit angelegte Gemeinschaft zwischen Mann und Frau ist, in der bestimmte Ziele verfolgt werden: etwa die gegenseitige Treue der Partner, die Zeugung von Nachkommenschaft, das Wohl der Gatten und der Kinder sowie das Wohlergehen der Gesellschaft, der die Eheleute sich auch über ihren Familienkreis hinaus verpflichtet sehen sollten.

Nicht zu unterschätzende Neupositionierung

Die Erklärung des Glaubensdikasteriums erkennt nun das Offensichtliche an, dass nämlich einige der genannten Ehegüter auch in Partnerschaften verwirklicht werden können, die sich nicht in den Bahnen dessen bewegen, was die Dogmatik als Ehe bezeichnet. Während solche Partnerschaften bislang ausschliesslich unter dem Blickwinkel des Defizitären gesehen wurden, werden sie nun stärker im Lichte dessen betrachtet, was in ihnen an Evangeliumsgemässem gelebt und erstrebt wird.

Das klingt banal, ist aber gemessen am Nullpunkt, von dem aus das katholische Lehramt auf die betroffenen Paare zugeht, eine nicht zu unterschätzende Neupositionierung.

Homöopathische Dosis

Die Spendung des bisher (zumindest offiziell) verweigerten Segens wird in dem Dokument zwar nicht grosszügig, sondern nur in homöopathischer Dosis ermöglicht. So ist zum Beispiel keine amtlich normierte Liturgie vorgesehen. Und es solle darauf geachtet werden, dass Segensfeiern nicht mit Eheschliessungen verwechselt werden dürften.

Dokument ist nicht Endpunkt

Volle Anerkennung und Gleichberechtigung sehen anders aus. Das Dokument macht jedoch aus seinem prozesshaften Charakter keinen Hehl. Kardinal Victor Fernández, der Präfekt des Glaubensdikasteriums, bezeichnet es im Vorwort als «Weiterentwicklung über das hinaus, was vom Lehramt und in den offiziellen Texten der Kirche über die Segnungen gesagt wurde.» Es gibt keinen Grund, dieses Dokument als den Endpunkt der Entwicklung zu sehen, aus der es hervorgegangen ist.

Theologen und Seelsorger, aber auch engagierte Katholiken und eine kritische Öffentlichkeit sollten daher nicht nachlassen in ihrem Drängen, dass sich auch die «Weiterentwicklung» der Lehre, von der die Erklärung spricht, selbst noch einmal weiterentwickelt.

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Das gilt auch für einen Aspekt, der in der Öffentlichkeit bislang nicht wahrgenommen wurde, aus theologischer Sicht aber hochinteressant ist. 2021 argumentierte die Glaubenskongregation nicht, dass sie gleichgeschlechtlichen Paaren keinen Segen spenden wolle, sondern dass sie es nicht könne. Der Kirche, so hiess es damals, fehle dazu die Vollmacht – eben jene Vollmacht, die das Lehramt der Kirche nun doch zuspricht. Der Ausschluss der Frauen vom Priesteramt wurde unter Johannes Paul II. mit derselben Argumentationsfigur begründet: Die Kirche habe keine Vollmacht, Frauen das Sakrament der Weihe zu spenden.

Behutsame Veränderungen

Die Frage nach dem Zugang zum Weiheamt wird in der neuen Erklärung des Glaubensdikasteriums nicht thematisiert. Die Erklärung zeigt jedoch: Was die Kirche als in ihrer Vollmacht stehend betrachtet, ist einem historischen Wandel unterworfen. Dass dies nun so offen von römischer Seite zugegeben wird, könnte ein Indiz für behutsam vorbereitete Veränderungen sein, drängende Fragen des kirchlichen Lebens betreffend, in denen Entwicklung bislang ausgeschlossen schien.

*Michael Seewald ist Professor für Dogmatik und Dogmengeschichte an der Universität Münster. Der Artikel ist zuerst im «Kölner Stadt-Anzeiger» erscheinen.


Michael Seewald | © Walter Ludin
3. Januar 2024 | 09:00
Lesezeit: ca. 4 Min.
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