Der Synodale Weg in Deutschland stösst im Vatikan auf Kritik.
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Kirchenrechtler glaubt nicht an Genehmigung für Synodalkonferenz

Kein Ja aus Rom? Der deutsche Kirchenrechtler Heribert Hallermann rechnet nicht mit einer vatikanischen Genehmigung für die geplante Synodalkonferenz. Dafür sieht er formale und inhaltliche Gründe.

(KNA) Der Würzburger Kirchenrechtler Heribert Hallermann ist nicht davon überzeugt, dass die geplante deutsche Synodalkonferenz eine Genehmigung aus Rom erhalten wird. Wie er am Donnerstag im Interview der katholischen Wochenzeitung «Die Tagespost» darlegte, sprechen aus seiner Sicht sowohl juristisch-formale als auch inhaltliche Aspekte gegen die Satzung des Gremiums, das zur Fortführung des Reformprojekts der Kirche in Deutschland, Synodaler Weg, konzipiert wurde.

Die Frage des Urhebers

Aus kirchenrechtlichen Gründen sei es unwahrscheinlich, dass die Satzung der Synodalkonferenz die formalen Voraussetzungen dafür erfülle, eine «recognitio ad experimentum» (Genehmigung zur Probe) zu erhalten. Dazu müsste seiner Meinung nach die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) Urheberin des Dokuments sein und nicht der Synodale Ausschuss.

Ausserdem ergäben sich aus dem Satzungsentwurf zusätzliche Unsicherheiten für Rom: «Wenn eine recognitio ad experimentum erteilt würde, müsste von römischer Seite auch bedacht werden, dass die Synodalkonferenz gemäss Art. 11 Abs. 2 des Satzungsentwurfs für sich beansprucht, die Satzung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ändern zu können.»

«Rom antwortet nicht auf alle Briefe»

Auch dass die Synodalen bisher vergeblich auf Antworten auf verschiedene Briefe an die vatikanischen Behörden warten, sieht Hallermann als erwartbar an: «Rom antwortet nicht auf alle Briefe, die dort ankommen.» In der Regel würden Briefe mit klaren Anfragen bezüglich rechtlicher Entscheidungen beantwortet.

Das sei bei den Beschlüssen des Synodalen Wegs allerdings nicht der Fall: «Bei den Beschlüssen handelt es sich ja nur um die abschliessende Feststellung der internen Beratungsergebnisse der Synodalversammlung, die zudem von sich aus keine Rechtswirkung nach aussen entfalten.» Das besage zumindest die Satzung des Synodalen Weges.

Gemeinsames Beraten und Entscheiden

Im Dialog mit Rom erkennt der Kirchenrechtler auch inhaltliche Schwierigkeiten: «Dass alle Hinweise der Kurie in den Satzungsentwurf eingearbeitet wurden, trifft objektiv nicht zu; so wurden beispielsweise die Bedenken, dass die Synodalkonferenz über der Bischofskonferenz stehen könnte, nicht ausgeräumt – im Gegenteil!» Auch das vorgesehene gemeinsame Beraten und Entscheiden widerspreche der römischen Kritik.

Während im Kontext der Weltsynode klar zwischen Beraten und Entscheiden unterschieden worden sei, beanspruche das geplante deutsche Gremium, stets gemeinsam beraten und entscheiden zu wollen. So sei die Synodalkonferenz «eindeutig kein synodales Gremium» im Sinne dessen, was die Bischofssynode und Papst Franziskus selbst als «synodal» herausgearbeitet hätten.

Überwachung der Bischöfe geplant

Auch das von der letzten Synodalversammlung diskutierte «Monitoring» der Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges in den Bistümern bedeute de facto die «Überwachung und Kontrolle der Bischöfe durch die Synodalkonferenz – ein Vorhaben, das von Rom, theologisch und rechtlich begründet, eindeutig und klar abgelehnt worden ist», so Hallermann.

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Der Synodale Weg in Deutschland stösst im Vatikan auf Kritik. | © Synodaler Weg/Malzkorn
6. Februar 2026 | 07:00
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