Genf hebt Verbot religiöser Feiern auf
Die Verfassungskammer des Gerichtshofs des Kantons Genf hat am 3. Dezember zwei Berufungen gegen das vorübergehende Verbot der Religionsausübung die aufschiebende Wirkung eingeräumt.
Die angefochtene Massnahme stelle eine potenziell schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit dar, stellte das Gericht fest. Es beauftragte den kantonalen Arzt, angemessene sanitäre Massnahmen zur Wiederaufnahme der Gottesdienste festzusetzen.
Die Verfassungskammer entschied über die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung und stellte fest, dass die angefochtene Massnahme eine potenziell schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit darstellt. Denn sie habe einen fast absoluten Charakter angenommen. Nur Bestattungs- und Heiratsdienste würden bis zu einem gewissen Grad toleriert.
Das Verbot werfe ein ernstes Problem der Achtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit auf, erklärte das Gericht. Es sei zudem nicht nachgewiesen worden, dass Kultstätten seit Einführung von Schutzmassnahmen besondere Ansteckungsherde im Kanton gewesen seien. (cath.ch/gs)
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